Prozesstipps

BUNTER.NACHRICHTEN.DIENST: UNTERDRÜCKTE NACHRICHTEN AUS GIESSEN UND UMGEBUNG

2005: Die letzten Texte und Infos ...


1. 2005: Die letzten Texte und Infos ...
2. Ab März 2006 für einige Zeit: Rote Laterne
3. Ab 2004: Alle b.n.d.-Ausgaben als .pdf
4. b.n.d. vom 14.3.2005
5. b.n.d. irgendwann Anfang 2005
6. b.n.d. vom 15.11.2004
7. b.n.d. vom 1.10.2004
8. b.n.d. vom 30.8.2004
9. b.n.d. vom 6.7.2004
10. b.n.d. vom 9.6.2004
11. b.n.d. vom 15.5.2004
12. b.n.d. vom 18.3.2004
13. b.n.d. vom 11.3.2004
14. b.n.d. vom 8.3.2004
15. bnd vom 17.2.2004
16. bnd vom 5.2.2004
17. Bis 2004: Der abriss ... die alten Ausgaben

Das waren die Texte der letzten Ausgabe von:
bunter.nachrichten.dienst für aufrechtes Denken.Gehen.Kleben.Lesen


Feldbesetzung führte zum Aus für das Gengerstenfeld 2008
AktivistInnen von Gießener gentechnikkritischen Gruppen nahmen am vergangenen Mittwoch die nach dem Umweltinformationsgesetz mögliche Akteneinsicht in die Unterlagen zum Gießener Gengersteversuch. Dabei konnten sie feststellen, dass die Informationen der Universität Gießen falsch waren, die am 1.4.2008 in Gießener Zeitungen zu finden waren. Einen Tag nach der spektakulären Besetzung des Versuchsfeldes durch Anti-GentechnikaktivistInnen mit einem 12 Meter hohen Turm, Zelten und Betonblock zum Anketten hatte der Versuchsleiter Prof. Kogel bekanntgegeben, dass ohnehin keine Aussaat geplant gewesen sei. Aus der Akte war nun zu entnehmen, dass erst auf die wegen der Presseveröffentlichung nachfragende, irritierte Überwachungsbehörde eine offizielle Mitteilung erfolgte, dass der Versuch abgebrochen wurde. Am 3. April faxte der zuständige Sachbearbeiter an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: "Hiermit teile ich Ihnen im Rahmen ob. Freisetzungsvorhabens mit, dass seit dem 31.03.2008 eine Besetzung der Versuchsfeldfläche der JLU ... erfolgt ist. Im Übrigen teile ich Ihnen gemäß Nebenbestimmung II.3 des Genehmigungsbescheids (Az. ...) vom 03.04.2006 mit, dass die Universität in diesem Anbaujahr (Vegetationsperiode) nicht beabsichtigt, von der Freisetzungsgenehmigung Gebrauch zu machen." Damit ist klargestellt, dass es die Feldbesetzung war, die dafür sorgte, dass keine weitere Ausbringung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Stadtgebiet Gießen erfolgte.
Erschienen in der "Gießener Zeitung" am 12.9.2008

DIE LINKE kritisiert drakonisches Urteil und Verhandlungsführung gegen Feldbesetzer
„Der Auftakt des dritten Verhandlungstages gegen J. B. und P. N. mutete an, als ginge es nicht um Gegner der Gentechnik sondern um hochgefährliche Gewalttäter,“ beschreibt Andrea Jacob, Kreistagsabgeordnete der Linken ihre Eindrücke von der Verhandlung vorm Amtsgericht Gießen, der Jacob als Prozessbeobachterin beiwohnte. „Das jedoch war nicht der Fall. Vor dem Gerichtsgebäude war ein Heer von Polizisten, die mit Schlagstöcken und Pistolen bewaffnet waren aufgebaut. In Anwesenheit von mehreren Polizisten wurde ich auf mögliche Waffen etc. untersucht. Dann erhielt ich eine Karte (wie im Kino), die ich beim Hinausgehen und Hereingehen in den Verhandlungssaal immer vorzuzeigen hatte“, so Jacob weiter.
Am vergangenen Donnerstag verurteilte das Amtsgericht unter Vorsitz des Richters Oehm die zwei Angeklagten zu jeweils sechs Monaten Haft ohne Bewährung.
Den Angeklagten war vorgeworfen worden, ein Freilandversuchsfeld der Universität Gießen mit gentechnisch veränderter Gerste teilweise zerstört zu haben. Die Versuche der Universität mit gentechnisch veränderten Pflanzen sind in Gießen und an den übrigen Standorten (Groß-Gerau und Rauischholzhausen) heftig kritisiert worden und in diesem Jahr aufgrund der massiven Proteste ausgesetzt worden.
„Der aktuelle Prozess und das Urteil gegen zwei Aktivisten ist ein unrühmlicher Höhepunkt der Repression gegen GentechnikgegnerInnen in der Region“, erklärt Michael Feuster, Kreisvorsitzender der Partei DIE LINKE. „Das vorläufige juristische Ergebnis und der Verlauf des Prozesses haben, den uns vorliegenden Berichten nach, nichts mit einem fairen Verfahren zu tun,“ so Feuster weiter.
Im Gerichtsprozess war es den Angeklagten verboten, über die Frage der Zulässigkeit von Versuchen und dem Anbau von Gentechnik zu reden. DIE LINKE kritisiert dieses Vorgehen und die Ungleichbehandlung: „Während den Angeklagten im Prozess konsequent das Recht abgesprochen wurde, die legitime Frage der Zulässigkeit des Genversuchs und damit die Frage der Rechtmäßigkeit der Gentechnik zu thematisieren, zeigt der Richter in seiner Urteilsverkündung laut Berichterstattung der Zeitungen Verständnis für die Kritik an der Gentechnik und der Angst vor deren Risiken.“
„Die Saalverweise mehrere BersucherInnen und eines der Angeklagten machen deutlich wie wenig souverän, ja wie befangen der Richter war. Auch dass der Verteidiger aus Protest die Verhandlung verlassen hatte, konnte den Richter nicht beirren. Wieder einmal versucht die Giessener Justiz, bei Jörg Bergstedt durch unverhältmäßige Strafen ein Exempel zu statuieren, obwohl die meisten ihrer Urteile in der Vergangenheit von der nächsten Instanz kassiert oder wesentlich reduziert wurden“, kritisiert der Vorsitzende der Stadtverordnetenfraktion, Michael Janitzki.
„Sechs Monate Haft ohne Bewährung letzten Endes für eine Sachbeschädigung ist eine drakonische Strafe! Solch ein Urteil und solch eine unfaire Verhandlungsführung fördern nicht das Vertrauen in unseren Rechtsstaat!“ erklären Jacob, Janitzki und Feuster abschließend.
Erschienen in der "Gießener Zeitung" am 10.9.2008

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