Prozesstipps

DASCHNER ... EINE KRÄHE HACKT DER ANDEREN KEIN AUGE AUS!

Das bisschen Folter ... Daschner


1. Einleitung
2. Das bisschen Folter ... Daschner
3. Kurzmitteilung an die Presse: Daschner ist kein Einzelfall!
4. Folterjubel: Daschner war toll ...
5. Folter weltweit
6. Links und Infos zum Thema

Aus der FR, 30.12.2003, (S. 14, Daschner blieb lange weiter im Amt ...)
Am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 schließlich traf der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner eine folgenschwere Entscheidung. Unter der Überschrift: "Nur für die Handakte der Polizei/StA" nahm er später als internen Vermerk seine Anweisung zu den Akten, Gäfgen sei "nah vorheriger Androhung, unter ärzt-licher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen".

Aus der FR, 16.11.2004
Seit Ende Januar ist durch Recherchen einer Gerichtsreporterin des hr bekannt, dass Daschner gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt haben soll, er habe zuvor im Wiesbadener Innenministerium Einverständnis für die Androhung der Folter erhalten. Mit wem im Ministerium er gesprochen haben will, verriet Daschner bis heute jedoch nicht. Das Innenministerium erklärte, eine Befragung aller in Frage kommenden Gesprächspartner habe schon damals keinen Hinweis darauf gegeben, dass Daschners Behauptung stimme. Seit das Nachrichtenmagazin Spiegel das Thema am Wochenende erneut aufgriff, schlagen auch die politischen Wellen wieder hoch: "Das sprengt die liberale Vorstellungskraft", sagte FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn. SPD-Fraktionschef Jürgen Walter sagte, jetzt sei eine "sofortige, minutiöse Aufklärung" erforderlich. Wenn Daschners Vorwurf stimme, sei dies "ein Skandal ersten Ranges" im Zuständigkeitsbereich Bouffiers. Die Grüne Jugend fordert Bouffiers Rücktritt.

Aus der FR, 16.11.2003 (S. 3)
Viele haben ihn nach Bekanntwerden der Aktennotiz in der Debatte um den Folterskandal in Schutz genommen. Sein Vorgesetzter, Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, teilt die Auffassung, sein früherer Vize könne einen "übergesetzlichen Notstand" für sich geltend machen. Hessens Ministerpräsident Roland Koch plädierte für menschliches Einsehen. Ob der Beistand noch eine andere Ebene hatte, wird der Prozess zeigen müssen.
"Wir werden sehen, ob es notwendig oder nicht ist, Namen zu nennen", sagt Daschners Verteidiger Eckart Hild bezogen auf die Rückendeckung, die sein Mandant bei seiner Entscheidung aus dem Wiesbadener Innenministerium bekommen haben soll. Im Gespräch mit der FR hatte Daschner im Februar vergangenen Jahres auf die Frage, ob er sich mit Polizeiführung oder dem Polizeipräsidenten beraten habe, noch erwidert: "Nein, das war allein meine Entscheidung." Und: "Ein solches Verfahren wird nicht einfacher, wenn man es auf mehrere Schultern verteilt." ... Daschners Kollege jedenfalls kann sich nicht vorstellen, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt: "Das glaube ich nie und nimmer." Schließlich könne Daschner die Rückendeckung auf Landesebene im Prozess ohnehin nicht von Nutzen sein, weil er selbst die Anweisung erteilt habe, Gäfgen Schmerzen zuzufügen.


Im Original: Pressetexte im Original



Aus einer Chronik der Vorfälle in: Süddeutschen Zeitung, 30.6.2008
1. Oktober: Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ordnet an, Gäfgen anzudrohen, dass er von einem Kampfsportler Schmerzen zugefügt bekäme; dadurch soll Gäfgen dazu gebracht werden, den wahren Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden Kindes zu nennen.
Nach dieser Folterandrohung gibt Gäfgen zu, dass Jakob tot sein könnte und dass er sich an einem See nahe Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis befinde. Dort findet die Polizei die Kindesleiche. ...
9. April: ... Der Vorsitzende Richter erklärt, die Androhung, dem Beschuldigen Schmerzen zuzufügen, sei ein Verfassungsverstoß. Daraus folge aber nicht, dass die Hauptverhandlung nicht zulässig sei. ...
18. November: Der Angeklagte Daschner erklärt zu Prozessbeginn, er habe lediglich "unmittelbaren Zwang" angeordnet, der nach dem hessischen Polizeigesetz gedeckt sei.
20. Dezember: Das Frankfurter Landgericht spricht eine ,"Verwarnung mit Strafvorbehalt" aus - gegen Daschner wegen Anstiftung zur Nötigung und den Hauptkommissar wegen schwerer Nötigung.
Für den Fall eines Bewährungsverstoßes droht Daschner eine Geldstrafe von 10.800 Euro und dem Kriminalhauptkommissar eine Geldstrafe von 3600 Euro. Das Disziplinarverfahren gegen Daschner wird am 19. April 2005 vom Innenminister Volker Bouffier eingestellt. Daschner wird Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) der hessischen Polizei.


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