Prozesstipps

2006: GEN-GERSTEFELD ÖFFENTLICH "BEFREIT"!

Die Folgen und das Ende des Versuchs


1. Das war die Ankündigung
2. Innenpolitik versus Forschungspolitik?
3. Dann der Aktionstag: Attacke auf das Versuchsfeld am 2. Juni 2006
4. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2006
5. Weitere Aktivitäten
6. Die Folgen und das Ende des Versuchs
7. Links

Schäden durch die Feldbefreiung 2006
Handschriftlicher Vermerk Dr. Kammer (RP) vom 10.5.2006: "Freisetzung transgener Gerste am Standort Gießen. Vorhaben der Universität Gießen. Hr. Prof. Kogel teilte mit, daß der Versuch bisher wie erwartet verlaufe. Allerdings habe er bei 2 Internetadressen ... Aufrufe gefunden, die ihn beunruhigen. Es wird befürchtet, daß es bis Pfingsten zu größeren Aktionen gegen die Freisetzung kommen kann. Er wollte die Überwachungsbehörde darüber informieren."


Aus der Akte beim RP: Brief Prof. Kogel an Dr. Lohs, Rechtsabteilung beim Uni-Präsidium (9.6.2006)


Aus der Akte beim RP: Protokoll der Ortsbesichtigung am 9.6.2006 zum Schaden und zu zukünftiger Sicherung


Aus der FAZ, 7.7.2006
Die genmanipulierte Gerste ist auf einem Versuchsfeld der Universität Gießen in dieser Woche vorzeitig geerntet worden. Ursprünglich hatten die Forscher um den Leiter des Instituts für Phytopathologie (Pflanzenkrankheiten), Professor Karl-Heinz Kogel, das Feld erst im August abräumen wollen. Nun haben sie aber entgegen ihrer Absicht nicht bis zur Reife der Ähren gewartet. Denn ein Fünftel der Ende April gesetzten 5000 Pflanzen war von Gentechnikgegnern am Pfingstwochenende zerstört worden. ...
Derweil wertet die Gießener Polizei, die am Pfingstwochenende noch größere Schäden an dem Versuchsfeld verhindert hatte, nach wie vor weiter die gesicherten Spuren aus. Gegen die militanten Gentechnik-Gegner wird wegen des Verdachts der der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft Gießen weiter mitteilte. Sie hatten den Übergriff zuvor im Internet angekündigt. Der mutmaßliche Rädelsführer ist polizeibekannt, da er in der Vergangenheit schon mit ähnlichen Aktionen aufgefallen war.



Die Folgen für die Aktivistis
Alle vier wurden direkt vom Feld aus festgenommen. Zwei durften dann nach Hause fahren, zwei andere büßten mit fünf Tagen Gewahrsam (später wurde diese merkwürdige Zweiteilung fortgesetzt, indem nur die zwei verurteilt wurden - und das sehr hoch ... offenbar hatten die Gießener Polizei und Justiz hier Rachegelüste). Der Gewahrsam wurde jedoch später als illegal erklärt.


Außerdem wurde ein Aufenthaltsverbot einschließlich der weiteren Umgebung ausgesprochen und, nachdem das Feld beendet wurde, wieder aufgehoben.





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