Prozesstipps

TRANSGENE GERSTE: DIE AKTE BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM (ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE)

Nichts sehen. Nichts hören. Nichts wissen ...


1. Einleitung
2. Widersprüche, Lügen & Co.
3. Genehmigungskungel und Rechtsfehler
4. Pannen und Fehler: Den Versuch nicht im Griff haben
5. Nichts sehen. Nichts hören. Nichts wissen ...
6. Die Ziele des Versuches
7. Zu den Aktionen gegen das Gengerstefeld
8. Links

Versuchsbetreiber kennen sich mit Gerste nicht aus: Das Tal der Ahnunglosen?

Aus der Akte beim RP: Gießener Anzeiger, 9.2.2006


Die Angabe ist Blödsinn. Sommergerste wird Ende Februar oder im März ausgesät. Das bewies die Uni im Folgejahr auch selbst, als sie Ende März aussäte. Wenn nun schon der Versuchsleiter Prof. Kogel solche Ahnungslosigkeit zeigt, überrascht der Auftritt des Beauftragten für Biologische Sicherheit bei dem Versuch, Dr. Gregor Langen, vor Gericht weniger: Er musste nämlich auf die Frage des Richters Oehm passen, wann Gerste blüht. Das wusste er gar nicht. Ein Genexperiment mit Gerste - durchgeführt von Ahnungslosen ... Richter Oehm zog damals die einzig mögliche Konsequenz, um ein Desaster für die Uni-Eliten zu verhindern: Er verbot weitere Fragen zum Thema an die Zeugen.

Desinteresse an der Frage der Bodeneigenschaften am Versuchsstandort
Nach Aktenlage sind Bodenqualität und eingebrachte Zusatzstoffe für den Versuch von zentraler Bedeutung.


Aus den Akten: Betriebsanweisung für die MitarbeiterInnen (1. Fassung, S. 3 und S. 4)


Doch als kurz vor der Aussaat im zweiten Jahr dem Versuchsleiter und der Presse mitgeteilt wird, dass der Aussaatstandort nicht mehr brauchbar sei, reagiert Versuchsleiter Prof. Kogel gar nicht: Keine Bodenuntersuchung, keine Meldung an die Überwachungsbehörden, kein Eintrag in die Versuchsakten. Und der Bogen von der entsprechenden Wochenbegehung fehlte in Kogels Akte. Der BekennerInnenbrief auch ...

Andere sollen auch nichts wissen
28.7.2007: Mail Leggewie (BVL) an Kogel, Lühs mit Kopie an BVL und RP
Kogel scheint eine Anfrage an Buhk über die Rechtmäßigkeit eines Genehmigungsbescheids im Internet gestellt zu haben. Leggewie erklärt ihm, dass der Bescheid an alle Einwender geht, und auch im RP einsehbar ist. Es ist die Rede von handschr. Eintragungen, die Leggewie als irrelevant bezeichnet, „da sie von jedermann nach Erhalt des Bescheides nachträglich aufgebracht sein können“.

Da passt die folgende Information dazu: In den ersten Tagen der Feldbesetzung 2008 waren an den Universitätsrechnern die kritischen Internetseiten zum Genversuchs gesperrt - jugendgefährdend und extremistisch hieß es in der Begründung, die stattdessen auf dem Bildschirm erschien. Sehr wissenschaftlich ...

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