Prozesstipps

SOZIALABBAU, ARBEITSZWANG ...

Aktionsideen ...


1. Rückblick: Agenturschluss am 3.1.2005 ... Aktionen am Arbeitsamt
2. Presseinfo vorab: Auch in Gießen Montagsaktionen gegen Hartz IV
3. Jeden Montag bei den Drei Schwätzern: Aktionen und Diskussionen
4. Innenstadtaktionen am 30. August
5. Berichte
6. Aktionsmaterialien
7. Was tun gegen den Sozialklau?!
8. Am praktischen Beispiel: Moderne Sozialpolitik in Gießen
9. Die Kehrseite ... Reichtum wie nie
10. Aktionsideen ...
11. Informationen zu Hartz IV
12. Aktionen gegen Hartz IV
13. Presse zu Gießener Aktionen
14. Internetseiten gegen Arbeit, Modernisierung und Wettbewerbsstaat, Hartz&Co.
15. Blick über den Tellerrand ...
16. Nicht die Arbeitslosigkeit sondern die Erwerbslosen werden bekämpft
17. Kapitalisten sind richtig widerlich ...
18. Krötenwanderung - von arm nach reich? Andersherum? Genug für alle?

Konkret in Gießen ...
  • Gegen Geldgebühren fürs Demonstrieren: SozialhilfeempfängerInnen stellen bei ihren Ämtern Anträge auf 100 Euro für die Anmeldung von Demonstrationen z.B. gegen Hartz IV - so wie es sonst für neue Kühlschränke, Kleidung usw. vorgeschrieben ist. Bis das Geld genehmigt wird, werden Demos ohne Anmeldung gemacht mit Verweis, dass sich Menschen Demos nicht mehr leisten können. Wäre schon, wenn Menschen entsprechend aktiv werden. Für Rücksprachen und mehr können sich SozialhilfeempfängerInnen bei den Montagsaktionen rücksprechen oder in der Projektwerkstatt melden (06401/903283, saasen@projektwerkstatt.de).
  • Anschließend jeden Montag ab 18 Uhr: Treffen, Diskutieren, Aktionen und Demos bei den Drei Schwätzern.

Gratisaktionen

Gegen Arbeitswahn

Bildungs- und Sozialabbau

EtikettenbogenStraßentheater gegen Kapitalismus

Aktionsmaterialien
  • Etiketten (Druckvorlage als PDF, zum Drucken oder Kopieren auf Briefetiketten, 3x9 Etiketten pro Bogen)
  • Spruchblasen zum Verkleben z.B. auf andere Plakate (Download als PDF, Kopieren, Zusammenkleben)
  • Lieder gegen Arbeit und Sozialabbau ... als Internetseite und als A4-Ausdruck (PDF) zum Mitnehmen und Gröhlen/Singen

Neuer Virus!!!! Wichtig !!! Rechner auf den Sperrmuell stellen!!
Codename des Virus ist "ARBEIT".
Wenn du „Arbeit“ von irgendwo bekommst, ob von deinen Kollegen oder deinem Chef, per E-Mail oder via Internet, oeffne es nicht, schaue es nicht an und ruehre es auf keinen Fall an!
Jeder, der bisher mit "Arbeit" in Beruehrung kam, musste feststellen, dass sein komplettes Privatleben geloescht wurde und das Gehirn seine normale Funktion aufgegeben hat.
Wenn Du "Arbeit" in Papierform bekommst, auf keinen Fall beachten! Nicht lesen, sondern sofort in den Papierkorb weiterleiten.
Nimm deine Jacke sowie 2 gute Freunde und gehe direkt in die naechste Kneipe und bestelle drei Bier. Wenn Du dies 14 mal wiederholst, wirst Du feststellen, dass Du "Arbeit" vollstaendig aus deinem Gehirn geloescht hast.
Leite diese Warnung sofort an mindestens 5 nahestehende Freunde oder Bekannte weiter.
Solltest Du feststellen dass Du keine 5 nahestehenden Freunde oder Bekannten hast, bedeutet dies, dass Du infiziert bist und der Virus "Arbeit" dein Leben schon vollkommen unter Kontrolle hat.


Musterwiderspruch für Renten

Einfach persönliche Daten eintragen und abschicken.

Rentenversicherungsnummer: 00000000000 - Geb.-Dat.: 00.000000000

Wegfall des Beitrags der Rentenversicherung zur Pflegeversicherung zum 01.04.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 00.00.2004 teilen Sie mir mit, dass die Beitragsleistung des Rentenversicherungsträgers zur Pflegeversicherung ab dem 1. April 2004 entfällt. Gegen diese Entscheidung lege ich hiermit


Widerspruch

ein.

Begründung:
Die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages in Verbindung mit der Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 führen zu einer faktischen Kürzung und einem realen Wertverlust meiner Rente.
Diese Rentenkürzung stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in meine grundgesetzlich geschützte Rechtsposition als Rentenbezieher dar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16.07.1986 - AZ: 1BvL 5/80 - festgestellt, dass Beiträge, die der Rentenversicherungsträger für die Krankenversicherung der Rentner zu zahlen hat, unter den Schutzbereich des Art. 14 GG (Eigentumsschutz) fallen. Das Gleiche muss daher auch für Beiträge gelten, die der Rentenversicherungsträger zur Pflegeversicherung zu leisten hat.
Zudem kann in diesem Zusammenhang ein Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatz konstatiert werden.
Weiterhin ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich, dass andere Versichertengruppen weiterhin den halben Pflegeversicherungsbeitrag zu leisten haben, während die Rentenbezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung den vollen Beitragssatz allein tragen müssen. Hieraus lässt sich eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) ableiten, weil ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung nicht Erkennbar ist.
Da u.a. bereits mehrere Sozialverbände Klagen angekündigt haben, beantrage ich, das Widerspruchsverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung der obersten Gerichte ruhen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen

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