Prozesstipps

ZK 10: STAATSSCHUTZ IM POLIZEIPRÄSIDIUM GIESSEN

Der Ex-Staatsschutz-Chef Puff: König der Peinlichen


1. Einleitung
2. Immer schön einsperren ...
3. Staatsschützerin Cofsky
4. Staatsschützer Broers
5. Der Ex-Staatsschutz-Chef Puff: König der Peinlichen
6. Und mehr ...
7. Wer schützt die Polizei?
8. Links

Puff als Lügner
9.12.2003: Farbschmierereien und Brandanschlag erfunden ...
Nach einer Verhaftung von 12 Personen, die einer Gedichtelesung beiwohnten, erfindet die Polizei zunächst Farbschmierereien, später sogar aber sogar einen Brandanschlag mit Brandsatz (der jedoch von der Polizei selbst stammte ...). Mehr hier ...

15.12.2003: Puff-Lügen in der ersten Instanz des Prozesses gegen Projektwerkstättler
Erwähnenswert ist der Versuch des damaligen Staatsschutzchefs Puff, innerhalb der ersten Instanz und trotz besseren Wissens Strafvorwürfe gegen die Angeklagten zu erfinden. So sagte er in Bezug auf die Farbspuren an der Kleidung des Angeklagten N. nach dessen Verhaftung am 9.1.2003, diese seien der Farbe an der Gallushallte zuzuordnen (steht so auch im offiziellen Protokoll der Verhandlung, S. 11 unten). Er schilderte detailliert, wie die Farbe auf den Rücken der Jacke gekommen war, als der Angeklagte sich diese wegen dem kalten Wind aufsetzen wollte usw. (was der Puff alles weiß ...). Was Puff auf jeden Fall wusste war, dass das alles nicht stimmte, denn er kannte das Gutachten des Landeskriminalamtes zu dem Zeitpunkt schon, in dem stand, dass die Farbe nicht die verwendete war. Aber er präsentierte sein Märchen trotzdem im laufenden Verfahren.
Zudem erhob er den Vorwurf, eine Person würde sich illegal in Projektwerkstatt aufhalten. Erst auf Nachfrage räumte er ein, dass er damit meinte, dass der Angeklagte N. (21 Jahre!) dort wohnte, ohne dass seine Eltern dieses toll fanden.

April 2004: Die falschen Beschuldigungen in der Kriminalitätsstatistik
Als damaliger Leiter des Staatsschutzes ist Puff wahrscheinlich auch an der Formulierung des Absatzes zur Kriminalitätsstatistik 2003 der Polizei Mittelhessen beteiligt gewesen. Dort wurde ohne jeglichen Beweis behauptet:



4.5.2005: Puff-Lügen im Berufungsprozess gegen zwei Projektwerkstättler
Ausschnitt aus dem damaligen Bericht nach dem Prozess:
Der Auftritt von Puff war wie ein besonders gelungenes Konzert einer Lieblingsband. Zwar war der Ex-Staatsschutzchef wesentlich ruhiger als sonst – einige vermuteten, dass er unter Drogen stand, andere überlegten, ob sich so auswirkt, dass er inzwischen in Rente ist und nicht mehr täglich als Bulle autoritär sein muss. Aber in der Sache brillierte er in besonderer Weise. Fast im 5-Minuten-Takt erfand er zunächst in seiner Schilderung, dann bei Fragen der Richterin und schließlich auf die Fragen der Angeklagten immer neue Straftaten und warf sie den Angeklagten vor. Wie „nebenbei“ erzählte er, dass die Angeklagten (vor allem der Angeklagte B. stand im Zentrum des Hassfilms von Puff) doch auch das und das noch gemacht hatten usw. Die Ausführungen zur Sache waren eher dünn oder zweifelhaft. Das merkte offenbar sogar die Richterin, als sie sich nicht erklären konnte, wieso der Staatsschutzbeamte Steyskal dem damals verhafteten Angeklagten B. mehrfach in die Hacken getreten ist – aus Versehen. Der Ablauf, den Puff als Erklärung dafür erfand, passte nicht dazu. Die Angeklagten hatten vorher übereinstimmend berichtet, das Steyskal absichtlich getreten hätte. Ebenso merkwürdig die Erklärung zu entscheidenden Detail: Der Angeklagte B. hatte geschildert, wie ihm Puff ins Gesicht geschlagen hatte. Zeuge N. (vorher und nachher selbst Angeklagter im laufenden Prozess) hatte das bestätigt. Puff erwähnte nun selbst auch, dem Angeklagten B. ins Gesicht gekommen und die Brille heruntergeschlagen zu haben. Das sei aber unabsichtlich gewesen. Wirr auch Puffs Angaben, dass der Angeklagte B. gleichzeitig immer Parolen gerufen hätte zu den BesucherInnen der Koch-Veranstaltung und sich losreißen wollte und sich wehrte und mit dem anderen Festgenommenen, der hinterhergeführt wurde, Kontakt aufnehmen wollte.
Zum Höhepunkt der Auseinandersetzung entwickelte sich der Streit um den Festnahmegrund. Puff hatte behauptet, dass die Angeklagten im Verdacht gestanden hätten, Graffities an einer Halle in Grünberg gemalt zu haben, wo die Hessen-Law-and-Order-Größen Koch und Bouffier auftreten wollten im Landtagswahlkampf 2003. Ausserdem sollten sie „Desinformationsschreiben“ in Grünberg verteilt haben, auf denen die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgesagt wurde. Auf die Frage des Angeklagten B., warum er verdächtigt worden sei, antwortete Puff zum einen, dass er die Internetseite betreibe und dort auch immer die Texte raufstelle, wo über so was berichtet wird. Die Richterin fragte irritiert nach, ob denn da auch gestanden hätte, wer die Täter seien, was Puff verneinte, aber dabei blieb, dass ein Bericht irgendwo den Tatverdacht auf den Schreiber lenke (arme ZeitungsreporterInnen ...). Als B. aber intensiv nachfragte, wer denn welche Internetseiten halte und mit Texten fülle, konnte Puff gar nichts antworten oder nur Falsches – sprich: er hatte nicht einmal recherchiert, wer www.projektwerkstatt.de oder www.wahlquark.siehe.website überhaupt hält. Zum anderen sagte Puff, dass die Angeklagten immer wieder solche Schreiben „mit behördlichem Touch“ verteilt hätten, z.B. „als Wolfgang Thierse“ der Bundestagswahl. Der Angeklagte B. fragte Puff, welche Belege er dafür hätte, schließlich sei er ja Polizist und da müsse man annehmen, dass er vor einem Gericht nicht einfach so was daherreden würde. Puff hatte aber keinerlei Belege und stammelte u.a. „Sie haben als einziges Interesse an so etwas“. Schließlich schaltete sich der ansonsten üblich schläfrige Staatsanwalt ein und forderte ein Ende solcher Fragerei. Das Gerichte prüfte das dann, während der Angeklagte B. darauf bestand, über ständige Neuerfindungen von Straftaten vor Gericht reden zu dürfen, weil es ja gerade sein Verdacht bei Puff sei, dass dieser sich auch die anderen Sachen, die jetzt Anklagepunkt seien, ausgedacht habe. Außerdem fände er es befremdend, dass der Staatsanwalt einen Zeugen deckt, der offensichtlich gerade Straftaten, nämlich „falsche Verdächtigung“ begehe. Die von Puff bei den ganzen falschen Verdächtigungen benutzten Formulierungen wie „von der Diktion her“ oder „aus der Aktenlage heraus“ konnte selbiger auch nicht erklären, was er damit eigentlich meinte. Eine Aktenlage zu den Festnahmegründen gibt es jedenfalls in den Gerichtsakten nicht.
Auch im weiteren Verlauf glänzte Puff durch falsche Beschuldigungen und offensichtliche Erfindungen. Am Ende beantragte der Angeklagte B. die Vereidigung von Puff. Das Gericht beriet und LEHNTE DEN ANTRAG AB! Puff wurde nicht vereidigt – ein unglaublicher Vorgang nach einer offensichtlichen Serie von Lügen, die den Zeugen schützte und die Rechte der Angeklagten beschneidete.

4.9.2006: Puff-Lügen im Prozess wegen justizkritischer Anschläge
Puff hatte schon in seinen Aktenvermerken falsche Behauptungen erhoben. Unter anderem stand in einem Vermerk (Bl. 97):



In der Vernehmung am 4.9.2006 wurde Puff dazu vom Rechtsanwalt des Angeklagten befragt. Puff wiederholte seine Behauptung. Daraufhin wurde er gebeten, wenigstens eine Internetseite zu benennen, die dem Angeklagten gehören würde. Puff benannte die www.projektwerkstatt.de. Daher stellte der Verteidiger den Antrag, diese Domain überprüfen zu lassen, da Puff gelogen hätte. Am 11.9.2006 wies der Richter den Antrag auf Überprüfung zurück. Die dort gemachte Aussage könne so behandelt werden als wäre sie wahr. Damit ist Puffs Falschaussage vor Gericht amtlich - ein Ermittlungsverfahren wird er aber kaum zu befürchten haben, da Staatsanwalt Vaupel ihn schützen wird. Eigentlich wäre es aber besonders wichtig, denn Puffs Falschaussage zu den Internetseiten geschah nicht das erste Mal. Am 4.5.2005 (siehe oben) hatte er dasselbe behauptet.

Puff als Gewalttäter
Auszug aus der Dokumentation zu Polizei- und Justizstrategien 2004:

Gewalttaten und Drohungen durch Staatsschutzchef Puff : Bei der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2003 wurde Puff gegenüber einem Zuschauer auf der Tribüne des Sitzungssaales handgreiflich. Am 10.1.2003 nahm Staatsschutzchef Puff den dort anwesenden B. bei einer Veranstaltung mit Ministerpräsident Roland Koch in Grünberg fest. Dabei schlug er B. ohne weitere Veranlassung mit der Faust ins Gesicht. Offenbar verletzte er sich dabei am Daumen. Ermittelt wurde gegen B. wegen der Verletzung von Puff bei dessen Faustschlag (siehe Punkt A.3).
Im Frühjahr 2003 sprach Puff am Wahlstand der CDU zu dem in der Nähe stehenden W. den Satz „Du bist der Nächste“.
Am 20.6.2003 beobachtete Puff die Demonstration gegen Rassismus und Abschiebung am Tag des Flüchtling. Dabei verbarg er sich hinter Polizeifahrzeugen oder Büschen. Als der am 15.12.2003 Angeklagte B. zwecks Fotografierens der Kundgebung sich ihm zufällig näherte und erkannte, versetzte Puff ihm im Vorbeigehen einen Ellbogencheck in den Bauch (Bericht vom 20.6.2003 unter www.de.indymedia.org/2003/06/55544.shtml).
Bei einer Aktion im Rahmen der Studierendenproteste im Herbst 2003 in Gießen drohte Puff den dort anwesenden S. mit der Formulierungen (sinngemäß): „Die Projektwerkstatt haben wir erledigt. Sie sind der nächste“ und „Wir haben ein Auge auf Sie“.


So auch am 9.1.2003 ... aber Staatsschutzchef verletzt sich diesmal beim Prügeln
Wie dramatisch interessensorientiert Polizei und Justiz arbeiten, zeigt der Fall des Ex-Staatsschützer-Chefs (SPD). Sein Faustschlag wurde zur Körperverletzung gegen ihn umgedreht, d.h. der Täter wurde zum Opfer, der Geschlagene in erster Instanz verurteilt. In ihrer Wut griff die Polizei tags drauf die Projektwerkstatt an. Auszüge aus der Doku 2004:

Am 9.1.2003 nahm die Polizei die am 15.12.2003 angeklagten N. und B. fest. Dabei wurde B. zum einen vom Staatsschutzbeamten Steyskal mehrfach getreten. Nach einem Streit darüber schlug Staatsschutzchef Puff dem B. ins Gesicht. Erst einige Tage später legt Puff ein Attest und einen Bericht vor, in dem er eine Verletzung durch B. erfindet. Attest und Bericht passen nicht zusammen, zudem fällt auf, dass in Aktenvermerken der Polizei vom Tag der Verhaftung keinerlei Hinweise auf die vermeintliche Körperverletzung zu finden sind (siehe Punkt E.1). Diese Fakten werden in der Gerichtsverhandlung vom 15.12.2003 benannt. Das Motiv für die Erfindung durch Puff ist offensichtlich. Sein Ziel war eine längerdauernde Inhaftierung von N. und B. Das misslang, so dass er im Nachhinein einen neuen Grund konstruieren wollte. Amtsrichter Wendel verurteilte dem Angeklagten B. trotz der offensichtlichen Lage im Prozeß am 15.12.2003. ...
Am 10. Januar 2003 durchsuchten Polizeieinheiten die Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen und nahmen die gesamte technische Ausstattung mit. Die Aktion wurde vom Landgericht für rechtswidrig erklärt (Auszüge siehe hier ...) - eine genauere Begründung erübrigt sich hier daher. Dennoch ist der Ablauf ein typisches Beispiel für Polizeiwillkür und das diese deckende Amtsgericht Gießen.


In einem Radiobeitrag auf ZIP-fm geht es auch um die Ereignisse rund um die von Puff veranlasste und durchgeführte Verhaftung am 09.01.2003

Puff als Dieb
Am 4.12.2003 leitete Puff eine Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt. Dabei beschlagnahmte er auch einen Stapel Flugblätter. In seinem Vermerk berichtet er davon auch und benennt keinerlei Grund für die Beschlagnahme. Auszug des Vermerks von Puff (Bl. 99 der Akte zum Prozess ab 4.9.2006):



Ebenso nutzte Puff die Hausdurchsuchung, eine Vielzahl von Materialien aus den Direct-Aciton- und Theaterwerkstätten zu beschlagnahmen. Auch hier gab es keine besondere Begründung - Puff behauptete einfach, überprüfen zu wollen, ob das Material aus Einbrüchen u.ä. stammen würde. Eine deutlich vorgeschobene Behauptung ...


Auszug aus dem "Zwischenbericht " von Staatsschützer Broers (oben) und der Niederschrift zur Durchsuchung von Puff (unten)


Fazit: Puff ist Serien-Straftäter
Falschaussagen vor Gericht, falsche Beschuldigungen und Körperverletzung (siehe oben) sind Straftaten. Ihre Verfolgung scheiterte aber immer am Staatsanwalt Vaupel, der Polizei und Obrigkeit vor jeder Strafverfolgung schützt.

Chronologie: Ex-Staatsschutz-Chef Puff als Zeuge gegen politische AktivistInnen vor Gericht
15.12.2003
Erste Instanz im Prozess gegen zwei Projektwerkstättler mit einer Aussage des Zeugen Puff


4.5.2005, 4. Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen Projektwerkstättler
Mo., 04.04.05, 9 Uhr, Landgericht Gießen (Ostanlage), Raum E 15 (EG)


Rechts: Ladung des Gerichts


4.9.2006
1. Verhandlungstag im Prozess wegen justizkritischer Farbattacken auf das Amtsgericht und Staatsanwaltschaft

Einsperren ...
Staatsschutzchef Puff ist mit dem Einsperren seiner GegnerInnen schnell bei der Hand. Immer wieder ließ er Leute ohne weitere Begründung festnehmen und stellte Anträge für Haftbefehle oder Gewahrsam bei Gerichten und Staatsanwaltschaft.
  • 11./12.12.2002 in Gießen: Gewahrsam von zwei Projektwerkstättlern. Die Graffitis, die ihnen vorgeworfen werden, hat es nie gegeben.
  • 9.1.2003: Verhaftung und Versuch eines längeren Haftbefehls gegen zwei Projektwerkstättler. Diese Handlungen von Puff werden am 3.5.2005 vom Landgericht Gießen in einem anderen Zusammenhang als rechtswidrig festgestellt. Mehr hier ...
  • 9.12.2003: Verhaftung von 12 Personen, die einer Gedichtelesung beiwohnten und Erfindung zunächst von Farbschmierereien, später sogar von einem Brandanschlag mit Brandsatz (der jedoch von der Polizei selbst stammte ...)

Extra-Abschnitt zu diesen illegalen Verhaftungen und weiteren rechtswidrigen Festnahmen durch den Staatsschutz Gießen bzw. mit dessen Beteiligung auf dieser Seite ...

Durchsuchen ...
Die Projektwerkstatt in Saasen wurde und wird ständig von Kommandos des Gießener Staatsschutzes (mit Unterstützung anderer Polizeieinheiten) durchsucht. Mit dabei war am 4.12.2003 auch Staatsschutzchef Puff, am 10.1.2003 war er an den vorbereitenden Entscheidungen beteiligt (damals ohne Durchsuchungsbefehl). Die Masse der Rechtsfehler ist bemerkenswert - Puff kümmerte sich nicht um rechtliche Vorschriften (wie die anderen PolizeibeamtInnen, der am 4.12.2003 anwesende Staatsanwalt Vaupel und die später alles absegnende Amtsrichterin Kaufmann auch).

Und dann noch jammern ...
Staatsschutz-Chef Puff in Pose"Es darf nicht wahr sein, dass wir als die Oberspitzel gelten"
Von Erhard Goltze GIESSEN. Eine Demonstration ist angemeldet. Kurden wollen in der Innenstadt gegen die Unterdrückung ihres Volkes protestieren. Die Einsatzleitung der Polizei fragt sich, mit welchem Gewaltpotenzial dabei eventuell zu rechnen ist. Beantwortet wird dieses von der Abteilung für Staatsschutz. Ein bekannter Politiker hält in der Kongresshalle ein Rede. Die Einsatzleitung bittet den Staatsschutz, diese Veranstaltung zu beobachten, damit potenzielle Gewalttäter erkannt werden können. Seit der ominösen Parlamentssitzung im Dezember ist dem Staatsschutz in Gießen besondere Aufmerksamkeit zuteil geworden. Doch hinter diesem Namen verbirgt sich eine ganz normale Polizeitruppe, die mit der Aufklärung von Straftaten beschäftigt ist. "Wir werden in der Öffentlichkeit mit dem Verfassungsschutz in einen Topf geworfen. Und das ist natürlich völliger Unsinn. Es kann doch nicht wahr sein, dass wir hingestellt werden, als wären wir die Oberspitzel." Kurt Maier vom Präsidialbüro des heimischen Polizeipräsidiums kann fast zornig werden, wenn das Thema Staatsschutz und dessen öffentliche Wahrnehmung auf den Tisch kommt. Um die Unterschiede zu erläutern, definiert Maier zunächst einmal die Aufgaben des Verfassungsschutzes, der nämlich ganz allgemein Informationen sammele. Dabei gehe es um alle Gruppen in Deutschland, die in irgendeiner Weise extrem politisch aktiv seien. Gemeint ist zu Beispiel Rechts- und Linksradikalismus, ist die Gefahr potenzieller Terrorgruppen etwa aus dem Bereich des Islam. Tendenzen werden hier festgestellt. Die Aufgabe des heimischen Staatsschutzes ist ganz praktisch und handfest, denn es geht in erster Linie um Strafverfolgung. Spitzel zum Beispiel darf diese Abteilung des Präsidiums nicht führen. Einer der spektakulärsten Einsätze des Staatsschutzes fand vor einigen Jahren (1994) statt, als Kurden die Autobahn besetzten und einzelne Personen sich selbst anzündeten. Der Leiter der Abteilung, Gerhard Puff, berichtete, dass auch in Gießen Kurden bei Demonstrationen auf dem Kirchenplatz (1996) mit Benzin gespritzt hätten, und davon auch Polizeibeamte betroffen gewesen seien.
Das sei allerdings nur die spektakuläre Spitze des Eisbergs, meinte Werner Tuchbreiter, der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen. Da tauche etwa ein Flugblatt auf mit der Aufschrift: "Wir sind gekommen, um Chaos zu verbreiten,The White Block." In solchen Fällen beobachte der Staatsschutz die entsprechende Szene genau. Puff: "Es geht ganz allgemein um alle politisch motivierten Straftaten, die bereits stattgefunden haben oder die im Bereich des Möglichen liegen. Mit Spionage hat das nichts zu tun"
Oft sind das nur ganz einfach Vorgänge, wenn etwa eine Bank beschmiert ist mit dem Satz: "Hier dürfen nur Deutsche sitzen." Immer wieder kommt es vor, dass größere Mengen rechtsradikalen Propaganda-Materials gefunden werden. Obwohl die Motivation des entsprechenden Klientels klar ist, muss in einigen Fällen die Polizei diese Broschüren oder Propagandamaterial auch noch zurückgeben, weil es sich angeblich um "Sammlerstücke" handelt. Über die entsprechenden Gesetze ärgert man sich bei der Polizei. Politische Anfeindung kann aber auch ganz handfest bedrohlich werden. Nicht selten muss die Polizei Richter der Verwaltungsgerichte, die in Abschiebungsfragen entscheiden, beschützen.
Als vor vielen Jahren der heimische Strafrechtler Professor Trifterer mit der Auslieferung des bekannten RAF-Terroristen Pohl aus Griechenland beschäftigt war, wurde ein intensiver Personenschutz unvermeidbar. Selten aber kommt der Staatsschutz einmal derart in die Schlagzeilen, wie das bei der "Parlamentssitzung unter Polizeischutz" im Dezember der Fall war. "So etwas ist mir in meiner ganzen Laufbahn noch nicht passiert", klagt Maier, und er war immerhin von 1975 bis 85 Leiter der Abteilung Staatsschutz. "Wir haben damals die Szene nur beobachtet. Da bei den ansonsten friedlichen Demonstranten einige polizeibekannte Gesichter anwesend waren, musste der Staatsschutz zur Vorsicht raten. Wie uns das damals ausgelegt wurde, ist für uns bis heute unverständlich."
"Der ganz normale Demonstrant, der seinem Protest Ausdruck verleiht, ist für uns völlig uninteressant. Es geht einfach um die gewaltbereiten Leute, die wir im Auge behalten, um Straftaten zu verhindern oder ahnden zu können", sieht Puff die Aufgabe seiner Gruppe. Wenn zum Beispiel mit einem Flugblatt Menschen verunsichert würden, wie das vor der Verabschiedung der Gefahrenabwehrverordnung in Gießen und beim Koch-Besuch in Grünberg der Fall gewesen sei, dann müsse sich der Staatsschutz einschalten. Kurt Maier fasst das Gespräch zusammen in der Hoffnung, dass die Abteilung Staatsschutz in der Öffentlichkeit nicht weiter in eine falsche Ecke gestellt wird: "Beim Staatsschutz handelt sich um Kriminalbeamte, die bei politisch motivierten Straftaten ermitteln. Dabei gibt es ein weites Arbeitsfeld vom Personenschutz bis hin zur Aufklärung von Terroranschlägen. Dazu gehört die Beobachtung der einschlägigen Szene vom Rechts- und Linksradikalismus bis hin zu Aktivitäten von Ausländergruppen. Der Staatsschutz ist also eine reine Polizeitruppe."
(Quelle: Gießener Anzeiger, 26.05.03)

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