Prozesstipps

2006 UND 2007: ATTACKEN VOM FINANZAMT

Der Förderverein und das Finanzamt


1. Bis 2010: Baubehörden als Repression ... die Anfänge
2. Die erste Versiegelung ... 1994
3. Zwischenärger ...
4. Die zweite Versiegelung ... 1997
5. Das dritte Mal: Ankündigung der Totalversiegelung ... 2004
6. Das Ende ab 2010: Eine baurechtliche Genehmigung
7. Der Förderverein und das Finanzamt
8. Zensur und mehr durch staatliche Einrichtungen

Der Trägerverein der Projektwerkstatt war seit 1988 als gemeinnützig anerkannt. Die Bescheinigung wurde immer unproblematisch erneuert aufgrund der Berichte und Jahresabrechnungen des Vereins. Als Beispiel ein Blick auf die 2002 erteilte Bescheinigung:





Im Jahr 2006 - "zufällig" in einer Phase, wo die hessische Landesregierung mit allen möglichen Mitteln und ihnen ergebenen Bediensteten und Institutionen (Polizei, Justiz) die Projektwerkstatt und dort aktive Projekte angreifen will - erklärte das Finanzamt plötzlich, dass die Gemeinnützigkeit entzogen würde. Das traf nicht nur den Verein, dem das Haus gehört, sondern auch gleich noch einen weiteren Verein, der Träger einiger Projekte ist, die im Brief aber gar nicht erwähnt wurden. Aber nacheinander ... zunächst der Wortlaut des Ankündigungsbriefes vom Finanzamtes an den Verein, dem das Haus gehört (kompletter Brief Abschlusssatz):




Dazu Anmerkungen:
  • Auffällig ist, dass das Finanzamt Unterlagen als Gründe zitiert, die über 1,5 Jahre dort sind, aber bisher nicht so bewertet wurden. Das bringt den Verdacht auf, dass es andere Gründe gibt, z.B. entsprechende Anweisungen aus politisch interessierten Kreisen. Das würde auch erklären, warum zwei formal völlig unterschiedliche Vereine zeitgleich die gleichen Texte bekommen.
  • Die Behauptung, das Haus eines gemeinnützigen Vereins dürfe nur für gemeinnützige Gruppen zur Verfügung gestellt werden, ist absurd und schlicht erfunden. Tatsächlich ist von Bedeutung, dass die Nutzung den gemeinnützigen Zwecken des Vereins gilt, z.B. der Bildungsarbeit oder Jugendpflege. Hinsichtlich dessen hat das Finanzamt aber gar keine Angaben gemacht und das damit auch gar nicht angezweifelt.
  • Dann behauptet das Finanzamt, dass das Haus des Verein "durch die Projektwerkstatt Saasen" genutzt wird und gibt dieser damit den Status einer eigenständigen Gruppe, die wiederum keine gemeinnützige Arbeit mache. Das ist eine absurde Konstruktion, tatsächlich ist die Projektwerkstatt der Name des Hauses und damit identisch dem Haus des Vereins. Die Projektwerkstatt ist keine Gruppe oder Organisation.
  • Ansonsten wird zwar behauptet, dass Einzelpersonen und Gruppen im Haus tätig sind, die mit dem Verein nichts zu tun haben oder keine gemeinnützige Tätigkeit dort machen, aber bemerkenswerterweise wird nicht ein einziger Beleg oder Name genannt.
  • Der erste Satz auf der zweiten Seite ist dann das Absurdeste. Dort steht, dass politische Arbeit nicht gemeinnützig sei. Woraus das Finanzamt das ableitet, ist schlicht unklar. Eine Quellenangabe erfolgt nicht. Die Abgabenordnung, die als Gesetz der Gemeinnützigkeit zugrundeliegt, weißt völlig andere Formulierungen auf. Danach ist z.B. "die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur ... der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes" gemeinnützig, ebenso die "Förderung der Jugendhilfe" und "die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens". Schlicht absurd erscheint die Behauptung, hierbei handele es sich nicht um politische Aktivitäten. Mal ganz davon abgesehen, was nach der Abgabenordnung noch alles gemeinnützig ist: "Fastnacht ... Fasching ... Soldaten- und Reservistenbetreuung".
  • Dann "scheinen" die Aktivitäten der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu widersprechen - wieder keine Quelle, kein Beleg, einfach nichts. Das erinnert fatal an die Hausdurchsuchung, die Anklagen, Festnahmen und Gerichtsprozesse der ebenfalls dem Land Hessen unterstehenden Behörden Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte: Allgemeine Behauptungen frei jeglicher konkreter Quellen. Die angegebenen Beispiele wiederum holt das Finanzamt von Internetseiten, ohne irgendeinen Hinweis darauf zu geben, warum diese wiederum mit dem Förderverein in Verbindung gebracht werden.
  • Schließlich wird noch hinzugefügt, dass der Verein selbst Seminare zu Sabotage usw. durchführen würde. Das würde in seinen Tätigkeitsberichten stehen. Wenig überraschend: Ein Beleg oder Zitat wird nicht angefügt. Das würde auch schwierig - aber hingeschrieben wird das einfach so. Dem Autor des Textes dürfte bekannt sein, dass es eine schlichte Lüge ist.

Offensichtlich wird hier ein neuer Versuch gestartet, politisch unbequemen Menschen die Möglichkeiten zu nehmen, überhaupt agieren zu können. Dafür wird nach dem bekannten Motto "Streuung ersetzt das Zielen" verfahren - so wie in der Vergangenheit schon Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Festnahmen (z.B. am 14.5.2006) und Prozesse in absurdester Form immer wieder ohne besondere Begründungen einfach nur die Arbeitsmöglichkeiten verringern sollten.

Antwort des Fördervereins-Vorstands
Ihrem Wunsch entsprechend möchten wir zu Ihren Fragen eine erste Stellung beziehen. Allerdings, das sei gleich vorweggeschickt, fällt es uns erheblich schwer, dieses in einer Weise zu tun, die auf die Vorhaltungen eingeht. Es ist nämlich Ihrem Schreiben in fast allen Passagen nicht zu entnehmen, woher Sie Ihre Informationen nehmen bzw. warum Sie bestimmte Annahmen machen. An vielen Stellen wirkt es so als hätten Sie Dinge durcheinandergeworfen oder Ungleiches als gleich behandelt.
Wir wollen mit diesem Schreiben versuchen, Ihre Vorhaltungen so gut wie möglich zu beantworten. Gleichzeitig möchten wir anbieten, die Unklarheiten in einem direkten Gespräch zu klären, weil es - wie schon geschrieben - nicht einfach ist, auf alle Punkte einzugehen, weil wiederum nicht erkennbar ist, worauf diese beruhen.
Im vierten Absatz Ihres Schreibens formulieren Sie „Ihrem Akteninhalt nach“ als Quelle für die Angabe, dass das Anwesen unseres Vereins „durch die Projektwerkstatt Saasen“ genutzt wird. Uns ist völlig unklar, was diese Formulierung eigentlich aussagen soll und welche unterschiedlichen Gruppen hier vor Ihrem geistigen Auge existieren. „Projektwerkstatt“ ist der Name des Hauses. Zu behaupten, die „Projektwerkstatt“ nutze das Haus des Vereins ist ungefähr so sinnvoll wie die Formulierung, das „Kerkradezimmer“ nutze die Stadthalle oder das „Konrad-Adenauer-Haus“ nutze die CDU-Kreisgeschäftsstelle.
Zudem formulieren Sie, dass Einzelpersonen und Gruppen das Haus nutzen, die weder gemeinnützig tätige Hilfspersonen des Vereins noch selber steuerbegünstigte Körperschaften sind. Auch hier ist unklar, auf wen konkret Sie sich beziehen, welche Personen (die selbstverständlich nicht gemeinnützig sind, da das bei natürlichen Personen nicht möglich ist) und welche Gruppen ohne Gemeinnützigkeit und gleichzeitig ohne Erfüllung der satzungsmäßigen Ziele unseres Verein Sie meinen.
Nach Lage der Dinge schätzt der Vorstand des Vereins die Sachlage so ein, dass nach bestem Wissen und Gewissen die Aktivitäten, bei denen Mittel des Vereins zum Einsatz kommen, den gemeinnützigen Zielen der Satzung entsprechend, z.B. Bildungs-, Öffentlichkeitsarbeit oder die Förderung des Umweltschutzes, der Jugendpflege und andere Aufgaben. Da Sie kein einziges konkretes Beispiel nennen, welches diesem widersprechen würde, ist es schwer, darauf einzugehen. Gern sind wir zu näheren Auskünften bereit, wenn von Ihrer Seite schriftlich oder in einem Gespräch Präzisierungen erfolgen. Sie können auch jederzeit hier im Haus selbst sich ein Bild davon machen, welche Nutzungen stattfinden.
Des weiteren erwähnen Sie einen Internetauftritt des Vereins. Zunächst ist dazu zu sagen, dass der Verein selbst keine Internetseite betreibt. Wohl aber werden Aktivitäten in Trägerschaft des Vereins im Internet dargestellt - hier insbesondere die Einrichtungen des Hauses, z.B. für Bildungsangebote, die Bibliotheken und Archive und der Schriftenversand.
Mehrfach erwähnen Sie im Folgenden den Begriff des „Politischen“. Hier scheint uns eine unterschiedliche Begriffswahl vorzuliegen. Wir wollen hier nicht auf der Richtigkeit unserer Annahmen bestehen, da verschiedene Blickwinkel durchaus möglich erscheinen. Unser Begriff des „Politischen“ ist der aus den Politikwissenschaften und der Philosophie stammende Begriff, der sich auch eng an den ursprünglichen Wortstamm aus dem Griechischen anlehnt. So wird er auch in vielen einschlägigen Wörterbüchern definiert. Als Beispiele seien das „Wörterbuch zur Politik“ (Kröner Verlag, durchaus ein Standardwerk) benannt, in dem die ursprüngliche Ableitung vermerkt ist: „ta politika = das Öffentliche, das Gemeinschaftliche, das alle Bürger Betreffende und Verpflichtende“. Das ist eine Formulierung, die fast gleichbedeutend ist mit dem Begriff des „Gemeinnützigen“. Auch im „Herderlexikon Politik“ findet sich eine ähnliche Formulierung: „die Gestaltung des polit. Gemeinwesens durch leitende, richtungbestimmende Aktivität u. das Bestreben, auf diese Einfluß zu nehmen“. Als drittes sei das „Jugendlexikon Umwelt“ (rororo) erwähnt: „Politik ist alles, was Menschen auf das Ziel hin tun, ihr Zusammenleben möglich zu machen“.
In unserem bedeutet eine politische Orientierung schlicht eine Ausrichtung auf das über das Leben des Einzelne hinausgehende. Wir unterscheiden politisch von privat. So fördern wir Umweltschutzaktivitäten nicht nur im Einflussbereich des Einzelnen, d.h. wir beschränken unsere Aktivitäten nicht auf Mülltrennung, Wassersparen und umweltgerechte Shampoos, sondern setzen uns auch für eine umweltgerechte VerkehrsPOLITIK, eine umweltgerechte EnergiePOLITIK usw. ein. Politisch ist also nicht ein eigenständiger Inhalt, sondern eine Form der Verwirklichung von Ziele. Unsere Ziele bleiben die, die in unserer Satzung genannt sind. Der Umsetzungsweg aber berührt private und politische Angelegenheiten.
Keineswegs verwechselt werden darf unser Begriff des „Politischen“ mit solchen der Parteipolitik oder der Orientierung an der Besetzung oder Beeinflussung von Machtpositionen. Aus der praktischen Arbeit des Fördervereins kann unseres Erachtens auch nicht darauf geschlossen werden, dass wir parteipolitisch, parlamentarisch oder mit Zielrichtung auf Partei- oder Regierungsgremien aktiv sind.
Abschließend stellen Sie in Ihrem Schreiben Bedenken aufgrund vermeintlicher der demokratischen Grundordnung widersprechender Aktivitäten dar. Allerdings fehlt auch hier jegliche Substantiierung, so dass es schwerfällt, im Konkreten auf Ihre Vorhaltungen einzugehen. Zwar benennen Sie eine größere Anzahl politischer Forderungen, die uns begrifflich auch bekannt sind, aber Sie erwähnen Sie zum einen in einer Aufzählung und zudem so, dass der Eindruck entstehen kann, Sie würden behaupten, der Förderverein wäre in dieser Art tätig. Allerdings drücken Sie das nicht einmal klar aus, weswegen es hier besonders schwer fällt, überhaupt auf die Vorhaltung einzugehen - ist doch noch nicht einmal klar, ob Sie überhaupt dem Förderverein vorhalten, in solcher Weise tätig zu sein.
Im folgenden Abschnitt zählen Sie dann auf „Dazu engagiert sich der Verein nach den Angaben in seinen eingereichten Tätigkeitsberichten“. Hier ist uns unklar, auf welche Berichte Sie diese Aussage fußen.
Abschließend können wir nur feststellen, dass eine Stellungnahme von uns beim augenblicklichen Stand nicht präziser ausfallen kann, da Ihre Vorhaltungen unklar, unbelegt und fast völlig ohne Substantiierung ausfällt. Wir bieten Ihnen gerne an, genauere Angaben zu machen - schriftlich oder mündlich -, wenn Sie Ihre Vorhaltungen konkretisieren. Ohne diese Konkretisierung können wir Ihr Schreiben auch nicht als formgerechte Anhörung begreifen, da die übertrieben allgemeine Form der Vorhaltungen eine Stellungnahme unmöglich macht.
Mit freundlichen Grüßen
(BGB-Vorstand Förderverein)

Doch ... das Finanzamt zieht einfach durch
Am 12.5.2007 ging dann ein ganz formales Schreiben des Finanzamtes ein. Auf den Brief des Vereins ging das Amt gar nicht mehr ein, sondern erteilte eine Körperschaftssteuerbescheid für nicht-gemeinnützige Vereine. So kommunizieren Roboter.


Anlage zum Steuerbescheid, Seite 1 (oben) und 2 (unten)



Die anderen Seiten ...
Wer in Deutschland alles gemeinnützig war (bis zum Verbot - aber nicht durch das Finanzamt):
  • Trägerverein des Schulungszentrums für Rechtsradikale "Collegium Humanum" (Info auf NPD-Blog)

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