Prozesstipps

ANDERE VERFOLGEN - JA!
IM EIGENEN LAGER AUFRÄUMEN - NEIN!

Der schwere Start: Über ein Jahr blockten alle!


1. Einleitung
2. Rechtliche Bewertung und Straftaten
3. Die TäterInnen und Anzeigen
4. Weitere formale Anträge
5. Der schwere Start: Über ein Jahr blockten alle!
6. Die Retter in Robe: Justiz schützt die Mächtigen
7. Mehr Informationen

Am Anfang ging gar nichts. Zwar wehrten sich die Betroffenen und ein Anwalt intensiv durch passende Beschwerden und Strafanzeigen, aber es dauerte allein bis Ende August 2006 (also 3 1/2 Monate), bis sie überhaupt Einsicht in die relevanten Akten erhielten. Vorher hatten sie noch gar keine Ahnung, was eigentlich für eine polizeiliche Planung und Umsetzung hinter den seltsamen Ereignissen des 14.5.2006 steckte.
Die ersten Anzeigen und Beschwerden verpufften aber völlig. Vor allem Letztere wurden von Gießener Gerichten reihenweise abgelehnt - obwohl die RichterInnen dort genau wissen konnten, was gespielt wurde. Aber eine Krähe hackte der anderen kein Auge aus ... der Laden stand zueinander, deckte sich gegenseitig und verschleierte das Offensichtliche.

Presseinformation zum 14.5.2007
Ein Jahr vorbei – nichts geschehen!
Am Montag jährt sich zum ersten Mal der spektakuläre Polizeiangriff des 14.5.2006. Angezettelt durch den hessischen Innenminister Volker Bouffier überfielen Einheiten der Spezialpolizei „Mobiles Einsatzkommando“, der Bereitschaftspolizei Mülheim und der mittelhessischen Polizeistationen vier FahrradfahrerInnen auf ihrem Weg in die Projektwerkstatt Saasen in Nähe von Gießen. Dieses Haus war seit langem im Visier der Verfolgungsbehörden und des aus Gießen stammenden Innenministers – kam doch von dort anhaltender Protest gerade gegen die Sicherheitspolitik der Landesregierung.
In den frühen Morgenstunden des 14. Mai vergangenen Jahres hatte die Polizei den unerwünschten Oppositionellen eine Falle gestellt. Die Polizei erwartete einen politisch motivierten Anschlag und wollte die TäterInnen dann bei der Tat stellen, festnehmen und so endlich mundtot machen. Der Plan ging schief, die Personen im Visier der Polizei hatten nie einen solchen Anschlag geplant. Stattdessen provozierten sie die Uniformierten durch ein nächtliches Federballspiel im Park neben Gefängnis und Gerichten. Da das völlig legal war, reagierte die Polizei über: Sie nahm um 4.30 Uhr nahe des Ortes Reiskirchen vier Personen fest. Dabei krachten zwei Polizeiwagen ineinander, weil einer der Fahrer aus seinem fahrenden Wagen auf die RadlerInnen sprang.
Skandalöser waren die Stunden nach dem Überfall. Um zumindest eine Person länger in Haft halten zu können, dachte sich die Polizei Straftaten aus und fand einen Richter, der die Lügen mittrug. Er verhängte die erwünschte Haft, notierte aber auf einem Blatt der Akte, dass die Polizei ihn aufgeforderte, zu lügen. Diese Akte wurde kurz danach bekannt. Ebenso ließ sich im Laufe des Sommers 2006 in vielfacher Akteneinsicht nachweisen, dass die Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt am 14. Mai sowie Beschlagnahmen und DNA-Tests illegal waren. Uniform- und RobenträgerInnen hatten in mehrfacher Weise weitreichende Straftaten wie Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung, Beweismittelfälschung und falsche Verdächtigung begangen. Doch die Anzeigen sind bis heute von der Staatsanwaltschaft Gießen bis auf wenige Ausnahme nicht weiter bearbeitet worden. Die wenigen Ausnahmen sind Einstellungen – wie üblich werden die Beamten geschützt.
Dreimal hat inzwischen das Verwaltungsgericht Gießen mit Tricks den Zugang zu einem Gericht verweigert. Ergebnis: Bis heute hat es keinerlei juristische Aufarbeitung der Skandale in den Gerichten und Polizeistellen Gießen gegeben. Der Grund dürfte einfach zu erahnen sein. Zuviele RichterInnen und PolizeiführerInnen sind in die Angelegenheit verstrickt, haben bereits nachweisbar gelogen, Akten gefälscht oder Straftaten begangen, bei denen die Mindeststrafen mehrere Jahre Haft bedeuten. Vor allem aber dürfte die Verstrickung von Innenminister Bouffier ein Grund sein, warum nicht geschieht. Arbeitsüberlastung bei der Staatsanwaltschaft fällt nämlich als Ursache weg. Sie hat bei Vorgängen, die deutlich später liegen, bereits die Ermittlungen abgeschlossen und Anklagen erhoben – gegen die unerwünschten Personen


Hinweise für JournalistInnen:
Der 14.5.2006 ist immer noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Hauptwiderspruch gegen die Inhaftierung liegt beim Oberlandesgericht und ist noch nicht entschieden worden. Gegen die Hausdurchsuchung ist Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem Amts- und Landgericht in Gießen selbige für rechtmäßig erklärt haben. Der aktuelle Stand kann also als Aufhänger gewählt werden.
Denkbar ist auch, den Tag nachzuzeichnen. Die Betroffenen stehen als InterviewpartnerInnen oder auch für Ortsbesichtigungen zur Verfügung. Kontakt können im Raum Gießen und in Berlin direkt geknüpft werden.
In der Projektwerkstatt lagern die Akten, die alle Vorgänge genau belegen. Sie können dort eingesehen werden.


Internet: www.projektwerkstatt.de/14_5_06 und www.polizeidoku-giessen.siehe.website. Dem 14.5.2006 ist ein umfangreiches Kapitel in der Dokumentation „Widerstand ist Pflicht!“ gewidmet (siehe www.polizeidoku-giessen.siehe.website und als Bestelladresse: www.aktionsversand.siehe.website).

Erst nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes zu den Attacken des 14. Mai 2006 und der dort angeregten weiteren juristichen Aufarbeiten hat die Antirepressionsplattform K.O.B.R.A. dann eine umfangreiche und genauere Dokumentation erarbeitet, welche Roben- und welche UniformträgerInnen am 14.5.2006 und in der weiteren Bearbeitung des Falles welche Straftaten begangen hatten: Üble Nachrede, falsche Verdächtigung, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Strafvereitelung sowie immer wieder Beihilfe zu diesen Delikten). Dieser umfangreicher Text mit Namen und Straftaten von RichterInnen und PolizeibeamtInnen ging an:
  • Generalbundesanwaltschaft
  • Hessische Generalstaatsanwaltschaft
  • Landgericht Gießen mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Einstellung der Anklagen gegen politische Opposition auf Grundlage von Ermittlungsaktivitäten des Staatsschutzes Gießen
  • Landtagsfraktionen in Hessen
  • Landesverband Die.Linke
  • Petitionsausschuss des hessischen Landtags
  • Presse (umfangreicher Presseverteiler) verbunden mit einer Presseinformation (siehe unten)

Im Original: Presseinformation am 30.6.2007
Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt zu Polizei- und Justizmethoden in Gießen
Notwendigkeit einer Sachaufklärung und entsprechender Konsequenzen, u.a.

  • Strafanzeigen gegen RichterInnen und PolizeibeamtInnen
  • sofortige Suspendierung aller beteiligten BeamtInnen
  • Petitionen
  • Wiederaufnahme von Ermittlungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss vom 18. Juni 2007 (Az. 20 W 221/06) zu einem umfangreichen Polizeieinsatz mit nachfolgenden mehrfachen Entscheidungen Gießener RichterInnen festgestellt, dass die dort angewandten Methoden eine Ähnlichkeit zum Rechtsverständnis aufweisen, gezielt wider besseren Wissens politisch unerwünschte Personen beschuldigt und inhaftiert wurden und eine weitere Aufklärung notwendig sei.
Wir haben daraufhin eine genauere Zusammenstellung der bei diesen Ereignissen rund um den 14.5.2006 beteiligten Personen aus Polizei und Justiz sowie ihre strafbaren Handlungen erstellt und möchten Ihnen diese zusammen mit dem OLG-Urteil zukommen lassen.
Wir halten das Geschehen für einen bemerkenswerten und ziemlich umfangreichen Vorgang politischer Justiz. Die Verstrickung des hessischen Innenministers in die Aktionen ist nachgewiesen, wenn auch im OLG-Urteil selbst nicht ausgeführt. Angesichts dessen, dass nur wenige Wochen vorher ein anderes Gericht (Bundesverfassungsgericht) den Innenminister des Missbrauchs von Polizei zu politischen Zwecken bezichtigte (1 BvR 1090/06), enthält dieser neuerliche und viel weitergehende Vorfall erhebliche Brisanz.

Wir haben die strafrechtliche Aufklärung aller Vorgänge sowie die vorläufige Suspendierung aller Beteiligten gefordert, um weiteren Schaden abzuwenden. Zudem haben wir eine Petition an den Hessischen landtag gerichtet. Unsere Anträge dazu können Sie hier einsehen.
Für weitere Nachfragen und zur Berichterstattung stehen wir gern zur Verfügung. Der Einblick in die uns zugänglichen Akten ist in den Räumen der Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen nach Absprache möglich. Etliche Akten sind auch im Internet und im benannten Buch "Tatort Gutfleischstraße. Fiese Tricks von Polizei und Justiz" enthalten.

Anlagen


 
Doch die ersten Reaktionen der Ermittlungsbehörden nach dem OLG-Urteil blieben gleich: Weiter verschweigen!

Generalbundesanwalt


Antwort am 3.7.2007: Zuständig sind Behörden, die der Landesregierung Hessen unterstehen ...

Hessische Oberstaatsanwaltschaft beim OLG

Antwort am 3. Juli 2007: Der Hessischer Generalstaatsanwalt lehnte damit die Übernahme der Ermittlungen ab und verwies alles nach Gießen zurück!

Pressemitteilung dazu von K.O.B.R.A.
Dreiste Vorgehensweise:
Massen-Straftaten Gießener Justiz und Polizei sollen nur von diesen selbst geprüft werden!
Am 30. Juni schickte die Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. eine umfangreiche Liste von StraftäterInnen bei der Gießener Polizei und Justiz an die hessische und Bundesanwaltschaft. Hintergrund war ein Beschluss des Oberlandesgerichts, dass eine spektakuläre Aktion Gießener Repressionsbehörden gegen KritikerInnen des Hessischen Innenministers nicht nur rechtswidrig gewesen sei, sondern die gezielte Nutzung des Mittels „Polizeigewahrsam“ an die Nazizeit erinnerte. Außerdem wies das OLG darauf hin, dass eine weitere Aufklärung der Vorgänge Sache weiterer Verfahren sein müsse.
Auf dieser Basis übermittelte K.O.B.R.A. nun die Liste der Namen und Straftaten: „Es wäre ja nicht zu erwarten, dass die Verbrecher in Robe und Uniform selbst gegen sich ermitteln und über sich richten“, begründeten sie die Einschaltung überregionaler Stellen. Doch die Justiz zeigte der Gruppe die Rote Karte. Sowohl Bundesanwaltschaft wie auch die hessische Generalstaatsanwaltschaft erklärten sich für nicht zuständig und übergaben die Akten an die Gießener Justiz – und damit an die Stellen, die in der Liste als Straftäter benannt wurden – zum Teil mit Verbrechen, die langjährige Haftstrafen nach sich ziehen würden, wenn es zu Anklagen käme. „Das ist nicht zu erwarten“, heißt es von K.O.B.R.A. „Seit Jahren sind wir gewöhnt, dass in Gießen nicht nur ständig Recht gebrochen wird, sondern die zum Teil schweren Straftaten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und ordnungsliebenden Politikern systematisch vertuscht werden.“
Im konkreten Fall der Aufarbeitung des Polizei- und Justizskandals vom 14. Mai 2006 ist der absurde Fall nun eingetreten: Die als Verbrecher angezeigten BeamtInnen sind für ihre Ermittlungsverfahren selbst zuständig.


  • Presseinformation als PDF

Auch an anderer Stelle ändert sich zunächst nichts:
  • SPD-Landtagsfraktion
    Eingangsbestätigung zugeschickt, danach nie wieder was gehört - bis 2010 die innenpolitische Sprecherin und Landtagsabgeordnete Nancy Faeser die Angelegenheit in eine parlamentarische Anfrage wandelte. Vorher hatte die FR groß über den Fall berichtet. Jetzt kam erstmals eine politische Debatte ingang - aber weitgehend ohne die Betroffenen.
  • Andere Landtagsfraktionen (auch angeschrieben) meldeten sich gar nicht.
  • Beteiligte StaatsschützerInnen und RichterInnen waren weiter im Amt
  • Nur in Gießener Tageszeitungen wurde überhaupt berichtet, aber die zentralen Vorwürfe des OLG-Beschlusses fanden sich dort nicht. Alle weiteren, auch sog. "linke" Tages-, Wochen- und die meisten Monatszeitungen, Radio- und Fernsehsender lehnten die Berichterstattung ab oder ignorierten das Geschehen.
  • Staatsanwalt Vaupel setzte zudem die Staatsschützer Cofsky im Frühjahr 2008 erneut für Ermittlungsarbeiten gegen Projektwerkstättler ein

Berichte in Medien
Kurz und bündig: Über vier Jahre brauchte es, bis wenigstens eine Zeitung den Fall aufgriff. Die FR machte die Nacht zum 14.5.2010 zum Thema der Berichterstattung. Das war einfach, denn der Fall und alle Unterlagen lagen bei der Zeitung schon seit Herbst 2006 unbeachtet herum. Als nun ein Buch zweier FR-Redakteure erschien ("Ausgekocht"), in dem die Machenschaften der hessischen CDU-Spitze um Roland Koch und Volker Bouffier durchleuchtet wurden, kam das Federballspiel erstmal zu öffentlichen Ehren - und wurde gleich zum Aufhänger für die Berichterstattung in der FR.

Die wenigen Artikel im Laufe der Zeit:

Die Wende des 4.9.2007: Buchvorstellung "Tatort Gutfleischstraße" in Lich
Das Verschweigen ging also weiter - trotz OLG-Urteil. Aber eines änderte sich doch: Polizei und Justiz in Gießen reagierten verunsichert und mieden fortan die Konfrontation. Erkennbar herrschte jetzt doch ein bisschen Angst, die ganzen Vorgänge könnten ans Tageslicht kommen. Es gab sogar einzelne PolizeibeamtInnen, die gegenüber damaligen Betroffenen in direkten Gesprächen einräumten, dass die Abläufe so nicht korrekt waren. Doch bei Ermittlungsbehörden passiert zunächst nichts.

Am 4.9.2007 lief dann die Veranstaltung "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" im Licher Kino Traumstern. Mit dabei: Der Gießener-Anzeiger-Reporter Jochen Lamberts. Diese Veranstaltung veranlasste ihn zu Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft. Was er erfuhr und am 7.9.2007 in der Zeitung schrieb, war bemerkenswert. Die Staatsanwaltschaft Gießen plädierte nun selbst dafür, dass die Vorgänge von einer unabhängigen Seite untersucht werden und gab die Verfahren an eine andere Stadt ab.

Text von Jochen Lamberts im Gießener Anzeiger, 7.9.2007
Staatsanwaltschaft geht Bergstedt-Vorwürfen nach

Anschuldigungen gegen Polizei und Justiz als Buch erschienen - Lesung in Lich - Schweizer verweist auf laufendes Verfahren
GIESSEN (jl). Es ist ein seit Jahren bestehender Kleinkrieg zwischen Polizei - und Justizbehörden einerseits und jenem inzwischen 43-jährigen Politaktivisten aus Saasen, der unermüdlich mit provokanten Aktionen auf seine Lebensanschauung aufmerksam macht, auf der anderen Seite. Würde er seine Weltanschauung, sie beinhaltet Thesen wie "keiner muss arbeiten - nur das tun was man möchte - keine Strafen - keine Gefängnisse", nur für sich selber leben, müsste dem niemand Bedeutung beimessen. So aber beschäftigen Jörg Bergstedts Aktionen seit Jahren Polizei und Gerichte, und zwar in erheblichem Maße.
In dieser Woche hat der Saasener Aktivist nun ein Buch herausgebracht, in dem er den Kleinkrieg mit den Behörden aus einer Sicht beschreibt und alle bisher erhobenen Vorwürfe gegen die Ordnungsmacht bündelt. Der Titel: "Tatort Gutfleischstraße - Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz". In einer über zweieinhalbstündigen Ton-Bild-Schau in der Licher Traumstern-Kneipe "Statt Gießen" stellte Bergstedt das Buch vor und rechnete dabei mit Polizei, Justiz und verschiedenen Politikern ab. Minutiös zeigte der selbsternannte "Kommunikationsguerilla" auf, mit welchen Aktionen er die Gegenseite zu Reaktionen veranlasste und mit welchen Methoden aus seiner Sicht die Ordnungsmacht versuchte, ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen.
Fakt ist, die meisten gegen Bergstadt gefällten Gerichtsurteile, darunter auch eine achtmonatige Haft ohne Bewährung, sind von höheren Instanzen zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen worden. Die in dem Buch veröffentlichten Vorwürfe gegen Polizei und Justiz, darunter Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung und falsche Anschuldigung, liegen zugleich in Form von Anzeigen, eingereicht von Bergstedt, der Gießener Staatsanwaltschaft vor. Dies bestätigte der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, dem Anzeiger auf Anfrage. Bei jenen Anzeigen, die Staatsanwaltschaft und Justiz beträfen, werde man den Generalstaatsanwalt bitten, sie von einer anderen Anklagebehörde bearbeiten zu lassen, um dem Verdacht der Befangenheit zu entgehen. Sämtlichen Vorwürfen werde nachgegangen, auch jenen gegenüber der Polizei. "Herr Bergstedt hat die gleichen Rechte, wie jeder andere Bürger auch," so Hübner.
Polizeipräsident Manfred Schweizer wollte sich zu dem Erscheinen des Buches nicht äußern, da er keine Kenntnis über dessen Inhalt habe. Die aber offensichtlich darin erhobenen Vorwürfe gegen die Polizei seien bereits Gegenstand der entsprechenden Anzeigen und somit Bestandteile eines laufenden Verfahrens, zu dem er keine Stellung beziehen könne.


Dabei blieb es nicht. Kurz darauf erhielt auch der Anwalt eines der Betroffenen die offizielle Bestätigung, dass das Verfahren aus Gießen nach Wiesbaden verlegt wurde.


Am 12.9.2007 gab die Gießener Staatsanwaltschaft dann bekannt, dass wegen Gefahr der Befangenheit die Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Verfahren führen würde.
Tja, so können sich die Zeiten ändern ... am 3.7.2007 der hessische Generalstaatsanwalt noch geschrieben:


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