Größtmöglicher Konsens
Verkehrsberuhigung, Verlangsamung, Zurückdrängung und Aussperrung des Kraftfahrzeugverkehrs berührt zum Teil massiv Gewohnheiten und Interessen. Da sind Konflikte unvermeidbar. Auf der anderen Seite sind derartige Veränderungen politisch nur durchführbar, wenn im Rahmen eines kommunalen Entscheidungsablaufes ein größtmöglicher Konsens innerhalb der betroffenen Gruppen erreicht wird. Das setzt einen intensiven öffentlichen Diskussionsprozeß voraus - vor allem auch unter Beteiligung derer, die normalerweise über keine organisierte Lobby verfügen: Kinder, Frauen, Alte.
Drei Stufen
Information, Diskussion, Abstimmung
Information: Je weitreichender eine geplante Umorientierung des Stadtverkehrs ausfällt, desto intensiver sollte die BürgerInnenbeteiligung sein. Ausführliche und rechtzeitige Information mit Flugblättern, Zeitungsbeilagen, Veranstaltungen usw. dürfte selbstverständlich sein, meist jedoch nicht ausreichen - es fehlt die Rückkoppelung und Kommunikation.
Diskussion: Der Austausch - beispielsweise auf Diskussionsveranstaltungen usw. - gerade zwischen Planenden und Entscheidenden einerseits und betroffenen Gruppen andererseits ist aber unverzichtbar für eine Optimierung von Konzepten wie auch für eine Konsensfindung. Am weitesten geht eine förmliche Abstimmung der Bevölkerung als Abschluß eines derartigen Prozesses.
Abstimmung: In einigen Bundesländern läßt die Gemeindeordnung sogar eine kommunale Beschlußfassung durch die Bevölkerung zu (Bürgerentscheid). Aber auch rechtlich nicht bindende, jedoch die Entscheidungs Findung von Stadtverwaltung und politische Gremien beeinflussende Referenden sind möglich. Beispiel: Amsterdam, wo im März 1992 eine Mehrheit für eine autofreie Innenstadt stimmte und die Verwaltung dieses Ergebnis zur Grundlage ihrer Planung machen wird.
Drei Phasen
Konzeption, Detailplanung, Umsetzung
Konzeption: Gleich zu Beginn der Erarbeitung einer Konzeption sollte eine erste allgemeine Information erfolgen - auch mit dem Ziel, die Öffentlichkeit zu aktivieren. Danach kann mit der Einrichtung von Planungsbeiräten, BürgerInnenarbeitsgruppen usw. begonnen werden. Zum Abschluß dieser ersten Phase sind die Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen zu veröffentlichen.
Detailplanung: Verstärkte Information mit Hilfe von Presse und Flugblättern, Arbeitsgruppen zu orts- und gruppenspezifischen Maßnahmenkonzepten unter Einbeziehung von bislang beim Planungsprozeß unterrepräsentierten Gruppen.
Umsetzung: Direkte Betroffenenbeteiligung einschließlich Einzelgesprächen mit Information und Abstimmung bei konkreten Maßnahmen. Straßenweise BürgerInnenversammlungen, Stadtteilbüros, provisorische Umbauten, Erfahrungs- und Erfolgsberichte in der Presse usw.