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BELEIDIGUNG - WILLKÜRLICH, UNBESTIMMT UND BRUCH DER MEINUNGSFREIHEIT
Strafparagraphen aus dem Kaiserreich: Deutschland darf nicht beleidigt werden ...
1. Urteile zu Beleidigung
2. Kann Beleidigung überhaupt strafbar sein
3. Einen Prozess offensiv führen: Tatsachenbehauptungen statt Schmähkritik
4. Meinungsfreiheit
5. Kunstfreiheit
6. Strafparagraphen aus dem Kaiserreich: Deutschland darf nicht beleidigt werden ...
7. Weitere Links
§ 90a StGB: Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [mehr]
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [mehr]
ALLTÄGLICHKEITEN
OWi ... ist das schön: Ordnungswidrigkeiten
1. Mundraub
2. Notwehr
3. Schwarz-/Buntfahren
4. Hausfriedensbruch
5. OWi ... ist das schön: Ordnungswidrigkeiten
Bundesrepublik Deutschland: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines [mehr]
ALLTÄGLICHKEITEN
Notwehr
1. Mundraub
2. Notwehr
3. Schwarz-/Buntfahren
4. Hausfriedensbruch
5. OWi ... ist das schön: Ordnungswidrigkeiten
Irrtum: Notwehr ist nur gegen tätliche Angriffe zulässig.
Richtig ist: Gegen jede Form von Angriffen darf man grundsätzlich Notwehr üben.
Was unter Notwehr zu verstehen ist, glaubt jeder genau zu wissen: Notwehr liegt dann vor, wenn man sich gegen einen tätlichen Angriff auf Leib oder Leben zur Wehr setzt.
Falsch ist diese Annahme natürlich nicht. Denn in der Tat hat man gegenüber einem rechtswidrigen tätlichen Angriff das Recht zur Notwehr. [mehr]
Richtig ist: Gegen jede Form von Angriffen darf man grundsätzlich Notwehr üben.
Was unter Notwehr zu verstehen ist, glaubt jeder genau zu wissen: Notwehr liegt dann vor, wenn man sich gegen einen tätlichen Angriff auf Leib oder Leben zur Wehr setzt.
Falsch ist diese Annahme natürlich nicht. Denn in der Tat hat man gegenüber einem rechtswidrigen tätlichen Angriff das Recht zur Notwehr. [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Rechtswege und Gerichtsarten
Aus dem Grundgesetz · Urteile zum Zugang · Klageerzwingung · Weitere Links · Rechtswege und Gerichtsarten
Welche Rechtswege bestehen für was - und welche Gerichte sind zuständig? [mehr]
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Weitere Links
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Dokumentation zu Machenschaften bei Polizei, Justiz, Politik und der hetzenden Presse
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz) [mehr]
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz) [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Klageerzwingung
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Das ist ein Spezialfall, wenn die Staatsanwaltschaft sich weigert, Anklage zu erheben. Das ist durchaus üblich, wenn PolizistInnen, PolitikerInnen oder RichterInnen Straftaten begehen und angezeigt werden. Die Klageerzwingung folgt auf die Ablehnung einer Anklage und ist beim Oberlandesgericht zu stellen. Leider ist da dann einE RechtsanwältIn vorgeschrieben. Der Schriftsatz muss alles Wichtige selbst enthalten und aus sich selbst heraus verständlich sein. [mehr]
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Urteile zum Zugang
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Gerichte
Gießener Verwaltungsgericht und Hessischer Verwaltungsgerichtshof verweigern Überprüfung von Polizei-Zwangsmassnahmen am 10.7.2004
Anzeigen gegen Polizeigewalt werden massenweise eingestellt oder gar nicht erst angenommen: Übersicht ++ Fusstritt und Faustschläge am 2.3.2005 ++ Übergriff am 11.4. [mehr]
Gießener Verwaltungsgericht und Hessischer Verwaltungsgerichtshof verweigern Überprüfung von Polizei-Zwangsmassnahmen am 10.7.2004
Anzeigen gegen Polizeigewalt werden massenweise eingestellt oder gar nicht erst angenommen: Übersicht ++ Fusstritt und Faustschläge am 2.3.2005 ++ Übergriff am 11.4. [mehr]
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Aus dem Grundgesetz
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Artikel 19, Absatz 4
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
ANTIREPRESSION: GERICHTSVERFAHREN
Links
Einleitung · Beispiele und Ideen · Spaßguerilla · Links
Direct-Action-Seite mit vielen Aktionsideen
Infoseiten zu kreativer Antirepression mit vielen Aktionsideen
Tipps für Gerichtsverfahren (für Angeklagte und ZuschauerInnen) [mehr]
Infoseiten zu kreativer Antirepression mit vielen Aktionsideen
Tipps für Gerichtsverfahren (für Angeklagte und ZuschauerInnen) [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Europäischer Menschenrechtshof
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
2. Berufung
3. Revision
4. Absolute Revisionsgründe
5. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
6. Gerichtsprotokolle
7. Probleme
8. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
9. Wiederaufnahmeverfahren
10. Europäischer Menschenrechtshof
11. Hessischer Staatsgerichtshof
12. Links
Wenn in Deutschland (oder einem anderen EU-Land natürlich auch) alles durch ist, d.h. der Rechtsweg ausgeschöpft und auch nichts verpasst, dann ist ein Gang vor den Europäischen Menschenrechtshof möglich zu den Fällen, wo dessen Zuständigkeit existiert. Das ist ziemlich genau geregelt und es gibt Merkblätter, Formulare und mehr. Hier die Links:
Beschwerde gemäß Paragraph 34: Individualbeschwerde, d.h. [mehr]
Beschwerde gemäß Paragraph 34: Individualbeschwerde, d.h. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Wiederaufnahmeverfahren
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
Ein Text von Rechtsanwalt Ralf Möbius, Hannover (erschienen auf dem Blog Psychiatrielager)
Wie läuft das Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen ab?
Der Antrag auf Wiederaufnahme kann von dem Verurteilten gestellt werden. Dies kann durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt mit dessen Unterschrift geschehen (§ 366 Abs. [mehr]
Wie läuft das Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen ab?
Der Antrag auf Wiederaufnahme kann von dem Verurteilten gestellt werden. Dies kann durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt mit dessen Unterschrift geschehen (§ 366 Abs. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Probleme
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München (S. 115 ff.)
Hebt ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil einer Straf- oder Schwurgerichtskammer auf, entsteht meist eine absurde Situation. Der Bundesgerichtshof hat als Revisionsinstanz ja keine Tatsachenentscheidung gefällt. Auch sein Urteil fußt auf den Feststellungen des gerügten Gerichts zum Tatverlauf. [mehr]
Hebt ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil einer Straf- oder Schwurgerichtskammer auf, entsteht meist eine absurde Situation. Der Bundesgerichtshof hat als Revisionsinstanz ja keine Tatsachenentscheidung gefällt. Auch sein Urteil fußt auf den Feststellungen des gerügten Gerichts zum Tatverlauf. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Gerichtsprotokolle
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
Gerichte sind wahrheitsschaffende Instanz, d.h. was sie beschließen, ist wahr. Daher ist auch das Protokoll einer Gerichtsverhandlung die erschaffene Wahrheit über den Verlauf der Prozesses. Rechtsfehler u.ä. lassen sich daher meist nur anhand des Protokolls oder von Anhängen desselben belegen. Das ist natürlich eine absurde Situation, aber sie war bislang uneingeschränkt gültig. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Absolute Revisionsgründe
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
DURCH DIE INSTANZEN ...
Berufung
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
Das ist das übliche Mittel, nach der ersten Instanz weiterzumachen.
Berufung durch die Staatsanwaltschaft
Aus den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
147: Rechtsmittel des Staatsanwalts
(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. [mehr]
Berufung durch die Staatsanwaltschaft
Aus den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
147: Rechtsmittel des Staatsanwalts
(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Links zur Sache
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
Wikipedia zu Diskriminierung ++ Gleichheitsprinzip ++ Gleichheit
Dokumentation zu Machenschaften bei Polizei, Justiz, Politik und der hetzenden Presse
Verfahren, wo einseitig immer nur den Polizisten geglaubt wurde:
Das "große" [mehr]
Dokumentation zu Machenschaften bei Polizei, Justiz, Politik und der hetzenden Presse
Verfahren, wo einseitig immer nur den Polizisten geglaubt wurde:
Das "große" [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
Unglaubliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin am 2.8.2006 (Az. 273 Cs 122 PLs 51/06 ( 61/06). Auszug Seite 4:
RichterInnen sind was Besseres
Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. [mehr]
RichterInnen sind was Besseres
Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
Im Original: Verfassungsgericht zu Artikel 3, Absatz 1
Aus dem Urteil des BVerfG: Erster Senat vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 --
Diese Verfassungsnorm gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. [mehr]
Aus dem Urteil des BVerfG: Erster Senat vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 --
Diese Verfassungsnorm gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Die Grundlage im Grundgesetz
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
Aus: Anatole France (1984), "Le lys rouge"
Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.
Artikel 3, Absatz 1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.
Artikel 3, Absatz 1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Links
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Beispielvorgang zu einer DNA-Analyse ohne vorheriges Gehör in Gießen
Justiz-Gewalt in Gießen und überregional
Tipps bei Gerichtsverfahren ++ Zugang zu Gerichten ++ Akteneinsicht ++ [mehr]
Justiz-Gewalt in Gießen und überregional
Tipps bei Gerichtsverfahren ++ Zugang zu Gerichten ++ Akteneinsicht ++ [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Von Hans Lisken, ehem. Richter und Polizeipräsident von Düsseldorf (Auszüge)
Der Richter ist und bleibt mit seiner Anrufung - unabhängig von Zeit und Ort Lind Aufklärungsproblemen - allein zuständig. Aber noch herrscht in den Köpfen - auch der Richter - die Vorstellung von der Prärogative der Polizei. [mehr]
Der Richter ist und bleibt mit seiner Anrufung - unabhängig von Zeit und Ort Lind Aufklärungsproblemen - allein zuständig. Aber noch herrscht in den Köpfen - auch der Richter - die Vorstellung von der Prärogative der Polizei. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Das kommt schon eher selten vor - aber wenn autoritäre Richter politische Justiz betreiben, scheint das schon mal verlockend zu sein. So hat der Gießener Richter Dr. Frank Oehm einen Angeklagten aus dem Prozess geworfen und dann ohne den verhandelt. Das war wohl auch geplant. Als er merkte, dass er damit den § 231 b der Strafprozessordnung übersehen hatte, log er im Urteil die Abläufe um. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Gegenvorstellung
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Wer findet, im rechtlichen Gehör verletzt worden zu sein, muss möglichst sofort reagieren. An das Gericht, welches das Gehör versagt hat, muss ein formloses Schreiben gerichtet werden, was warum falsch war, wozu Gehör eingefordert wird und möglichst auch, welche veränderten Schlüsse das Gericht ziehen würde, wenn es sich das anhören (durchlesen ...) würde, was zu sagen wäre. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Das Verfassungsgericht hat zur Frage des rechtlichen Gehörs einen Grundsatzbeschluss gefällt. Ein Kommentator hat daraus folgende "Leitsätze" als Zusammenfassung herausgearbeitet (Quelle und das gesamte BVerfG-Urteil hier ..., auch als PDF-Download) :
Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). [mehr]
Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Aus dem Gesetz
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Art. 103, Abs. 1 GG: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.
§ 33, Abs. 3: Bei einer in Absatz 2 bezeichneten Entscheidung ist ein anderer Beteiligter zu hören, bevor zu seinem Nachteil Tatsachen oder Beweisergebnisse, zu denen er noch nicht gehört wroden ist, verwertet werden. [mehr]
§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.
§ 33, Abs. 3: Bei einer in Absatz 2 bezeichneten Entscheidung ist ein anderer Beteiligter zu hören, bevor zu seinem Nachteil Tatsachen oder Beweisergebnisse, zu denen er noch nicht gehört wroden ist, verwertet werden. [mehr]
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