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ZUGANG ZUM GERICHT

Aus dem Grundgesetz


1. Aus dem Grundgesetz
2. Urteile zum Zugang zu Gerichten
3. Klageerzwingung
4. Weitere Links
5. Schema: Welche Rechtswege gibt es?

Artikel 19, Absatz 4

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes

Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
 

ANTIREPRESSION: GERICHTSVERFAHREN

Links


Einleitung · Beispiele und Ideen · Spaßguerilla · Links

Direct-Action-Seite mit vielen Aktionsideen

Infoseiten zu kreativer Antirepression mit vielen Aktionsideen

Tipps für Gerichtsverfahren (für Angeklagte und ZuschauerInnen) [mehr]
 

DURCH DIE INSTANZEN ...

Europäischer Menschenrechtshof


1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
2. Berufung
3. Revision
4. Absolute Revisionsgründe
5. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
6. Gerichtsprotokolle
7. Probleme
8. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
9. Wiederaufnahmeverfahren
10. Europäischer Menschenrechtshof
11. Hessischer Staatsgerichtshof
12. Links

Wenn in Deutschland (oder einem anderen EU-Land natürlich auch) alles durch ist, d.h. der Rechtsweg ausgeschöpft und auch nichts verpasst, dann ist ein Gang vor den Europäischen Menschenrechtshof möglich zu den Fällen, wo dessen Zuständigkeit existiert. Das ist ziemlich genau geregelt und es gibt Merkblätter, Formulare und mehr. Hier die Links:

Beschwerde gemäß Paragraph 34: Individualbeschwerde, d.h. [mehr]
 

DURCH DIE INSTANZEN ...

Wiederaufnahmeverfahren


1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links

Ein Text von Rechtsanwalt Ralf Möbius, Hannover (erschienen auf dem Blog Psychiatrielager)

Wie läuft das Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen ab?

Der Antrag auf Wiederaufnahme kann von dem Verurteilten gestellt werden. Dies kann durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt mit dessen Unterschrift geschehen (§ 366 Abs. [mehr]
 

DURCH DIE INSTANZEN ...

Probleme


1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links

Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München (S. 115 ff.)

Hebt ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil einer Straf- oder Schwurgerichtskammer auf, entsteht meist eine absurde Situation. Der Bundesgerichtshof hat als Revisionsinstanz ja keine Tatsachenentscheidung gefällt. Auch sein Urteil fußt auf den Feststellungen des gerügten Gerichts zum Tatverlauf. [mehr]
 

DURCH DIE INSTANZEN ...

Gerichtsprotokolle


1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?

Gerichte sind wahrheitsschaffende Instanz, d.h. was sie beschließen, ist wahr. Daher ist auch das Protokoll einer Gerichtsverhandlung die erschaffene Wahrheit über den Verlauf der Prozesses. Rechtsfehler u.ä. lassen sich daher meist nur anhand des Protokolls oder von Anhängen desselben belegen. Das ist natürlich eine absurde Situation, aber sie war bislang uneingeschränkt gültig. [mehr]
 

DURCH DIE INSTANZEN ...

Absolute Revisionsgründe


1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links

§ 338 StPO

Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,

1. [mehr]
 

DURCH DIE INSTANZEN ...

Berufung


1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links

Das ist das übliche Mittel, nach der ersten Instanz weiterzumachen.

Berufung durch die Staatsanwaltschaft

Aus den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

147: Rechtsmittel des Staatsanwalts

(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. [mehr]
 

GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Links zur Sache


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Wikipedia zu Diskriminierung ++ Gleichheitsprinzip ++ Gleichheit

Dokumentation zu Machenschaften bei Polizei, Justiz, Politik und der hetzenden Presse

Verfahren, wo einseitig immer nur den Polizisten geglaubt wurde:

Das "große" [mehr]
 

GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Polizei ist mehr wert - Strafe höher!


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Unglaubliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin am 2.8.2006 (Az. 273 Cs 122 PLs 51/06 ( 61/06). Auszug Seite 4:



RichterInnen sind was Besseres

Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. [mehr]
 

GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Urteile zur Gleichheit vor Gerichten


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Im Original: Verfassungsgericht zu Artikel 3, Absatz 1

Aus dem Urteil des BVerfG: Erster Senat vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 --

Diese Verfassungsnorm gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. [mehr]
 

GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Die Grundlage im Grundgesetz


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Aus: Anatole France (1984), "Le lys rouge"

Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.

Artikel 3, Absatz 1

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes

Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Links


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Links

Beispielvorgang zu einer DNA-Analyse ohne vorheriges Gehör in Gießen

Justiz-Gewalt in Gießen und überregional

Tipps bei Gerichtsverfahren ++ Zugang zu Gerichten ++ Akteneinsicht ++ [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Links

Von Hans Lisken, ehem. Richter und Polizeipräsident von Düsseldorf (Auszüge)

Der Richter ist und bleibt mit seiner Anrufung - unabhängig von Zeit und Ort Lind Aufklärungsproblemen - allein zuständig. Aber noch herrscht in den Köpfen - auch der Richter - die Vorstellung von der Prärogative der Polizei. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Links

Das kommt schon eher selten vor - aber wenn autoritäre Richter politische Justiz betreiben, scheint das schon mal verlockend zu sein. So hat der Gießener Richter Dr. Frank Oehm einen Angeklagten aus dem Prozess geworfen und dann ohne den verhandelt. Das war wohl auch geplant. Als er merkte, dass er damit den § 231 b der Strafprozessordnung übersehen hatte, log er im Urteil die Abläufe um. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Gegenvorstellung


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Links

Wer findet, im rechtlichen Gehör verletzt worden zu sein, muss möglichst sofort reagieren. An das Gericht, welches das Gehör versagt hat, muss ein formloses Schreiben gerichtet werden, was warum falsch war, wozu Gehör eingefordert wird und möglichst auch, welche veränderten Schlüsse das Gericht ziehen würde, wenn es sich das anhören (durchlesen ...) würde, was zu sagen wäre. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Links

Das Verfassungsgericht hat zur Frage des rechtlichen Gehörs einen Grundsatzbeschluss gefällt. Ein Kommentator hat daraus folgende "Leitsätze" als Zusammenfassung herausgearbeitet (Quelle und das gesamte BVerfG-Urteil hier ..., auch als PDF-Download) :

Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Aus dem Gesetz


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Links

Art. 103, Abs. 1 GG: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.

§ 33, Abs. 3: Bei einer in Absatz 2 bezeichneten Entscheidung ist ein anderer Beteiligter zu hören, bevor zu seinem Nachteil Tatsachen oder Beweisergebnisse, zu denen er noch nicht gehört wroden ist, verwertet werden. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Aspekt mildernde Umstände


1. Aspekt Tathergang: Ist eigentlich bewiesen, was behauptet wird?
2. Aspekt Rechtfertigung: Der § 34 StGB
3. Aspekt Schuld: Gedanken zum § 46 StGB
4. Aspekt Motiv: Für die Strafhöhe von Bedeutung
5. Aspekt: Fehlende Reue, fehlendes Geständnis
6. Aspekt mildernde Umstände
7. Aspekt Strafe: Strafe verschlechtert Sozialpronose, daher nicht erlaubt
8. Links

Zusätzlich zu den schon benannten Kriterien der Vorwerfbarkeit und der Rechtfertigung können weitere Gründe gefunden werden, die zumindest mildernd zu berücksichtigen sind.

Staatliche Mittäterschaft

Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. Noam Chomsky

BGH, Beschluss vom 20.05.1999 - 4 StR 201/99, StV 1999, 631(Quelle: [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Aspekt: Fehlende Reue, fehlendes Geständnis


1. Aspekt Tathergang: Ist eigentlich bewiesen, was behauptet wird?
2. Aspekt Rechtfertigung: Der § 34 StGB
3. Aspekt Schuld: Gedanken zum § 46 StGB
4. Aspekt Motiv: Für die Strafhöhe von Bedeutung
5. Aspekt: Fehlende Reue, fehlendes Geständnis
6. Aspekt mildernde Umstände
7. Aspekt Strafe: Strafe verschlechtert Sozialpronose, daher nicht erlaubt
8. Links

BGH NStZ 2006, 96 (Quelle: Strafrechtslexikon)

Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da die Strafzumessungserwägungen durchgreifenden Bedenken begegnen. Das Landgericht hat dem Angeklagten strafschärfend angelastet, "dass er das Geschehen nicht ansatzweise bereue". Der Gesichtspunkt der fehlenden Reue durfte nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden, da der Angeklagte die Tat nicht eingeräumt hat. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Aspekt Motiv: Für die Strafhöhe von Bedeutung


1. Aspekt Tathergang: Ist eigentlich bewiesen, was behauptet wird?
2. Aspekt Rechtfertigung: Der § 34 StGB
3. Aspekt Schuld: Gedanken zum § 46 StGB
4. Aspekt Motiv: Für die Strafhöhe von Bedeutung
5. Aspekt: Fehlende Reue, fehlendes Geständnis
6. Aspekt mildernde Umstände
7. Aspekt Strafe: Strafe verschlechtert Sozialpronose, daher nicht erlaubt
8. Links

Hasso Lieber: Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (S. 126)

Bei den Beweggründen und Zielen des Täters ist zu unterschieden, ob der Angeklagte an Straftaten gewöhnt ist oder ob die Tat spontan bzw. aus einer momentanen Versuchung heraus begangen wurde, ob er aus eigennützigen oder selbstlosen Gründen handelte. Motive können eine soziale Notlage, Gewinnsucht, Sorge um den Bestand des Unternehmens usw. sein.

Die in § 46 StGB aufgezählten Merkmale sind nicht abschließend. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Aspekt Schuld: Gedanken zum § 46 StGB


1. Aspekt Tathergang: Ist eigentlich bewiesen, was behauptet wird?
2. Aspekt Rechtfertigung: Der § 34 StGB
3. Aspekt Schuld: Gedanken zum § 46 StGB
4. Aspekt Motiv: Für die Strafhöhe von Bedeutung
5. Aspekt: Fehlende Reue, fehlendes Geständnis
6. Aspekt mildernde Umstände
7. Aspekt Strafe: Strafe verschlechtert Sozialpronose, daher nicht erlaubt
8. Links

Vorwerfbarkeit einer Handlung

Im Original: Kommentare und Definitionen zu "Schuld"

Urs Kindhäuser: Strafgesetzbuch, zu § 46 Rdnr. 29

Gem. § 46 Abs. 1 S. 1 ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die insoweit angesprochene Schuld ist nicht identisch mit der strafbarkeitsbegründenden des dreistufigen Deliktsaufbaus. Vielmehr erfasst sie das Maß der Vorwerfbarkeit bei der Verwirklichung des tatbestandsmäßigen Unrechts. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Aspekt Rechtfertigung: Der § 34 StGB


1. Aspekt Tathergang: Ist eigentlich bewiesen, was behauptet wird?
2. Aspekt Rechtfertigung: Der § 34 StGB
3. Aspekt Schuld: Gedanken zum § 46 StGB
4. Aspekt Motiv: Für die Strafhöhe von Bedeutung
5. Aspekt: Fehlende Reue, fehlendes Geständnis
6. Aspekt mildernde Umstände
7. Aspekt Strafe: Strafe verschlechtert Sozialpronose, daher nicht erlaubt
8. Links

§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. [mehr]
 

STRAFBEFEHLE

Links


Verfahrensvorschriften · Probleme · Vorteile · Links

Rechtstipps zu Strafbefehlen der Roten Hilfe (dort werden offensive Strategien allerdings abgelehnt)

Merkblatt von Justizbehörden zum Strafbefehlsverfahren

Beispielvorgang zu einer DNA-Analyse ohne vorheriges Gehör in Gießen

Justiz-Gewalt in [mehr]
 

STRAFBEFEHLE

Vorteile


Verfahrensvorschriften · Probleme · Vorteile · Links

Es entsteht aber auch ein Vorteil:

Spätestens jetzt ist klar, dass ein Prozess kommt (wenn Widerspruch eingelegt wird). Die Ladung kommt also weniger überraschend. Außerdem kann jetzt auch mit Bezug auf ein Aktenzeichen beim Gericht Akteneinsicht beantragt werden.

Außerdem: Jeder Strafbefehl zeigt Voreingenommenheit. Die RichterInnen durften ja keine Bedenken haben, dass die Tatvorwürfe stimmen. [mehr]
 
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