Prozesstipps

Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997: SCHWERPUNKT WINDENERGIE - VON DER IDEE BIS ZUR ANLAGE

Windkraft in Bürgerhand: Gründung einer Betreibergemeinschaft


1. Windkraft in Bürgerhand: Gründung einer Betreibergemeinschaft
2. Zu 1: Informationen
3. Zu 2: Genehmigungsverfahren
4. Zu 3: Beteiligungsgemeinschaft
5. Zu 4: Eigenkapital
6. Zu 5: Risikostreuung
7. Zu 6: Gewinnbeteiligung
8. Öffentlichkeitsarbeit entscheidet über Image
9. Langfristige Informationsarbeit

Ein Großteil der bundesweit betriebenen Windkraftanlagen ist in der Hand von Einzelbetreibern (Landwirte, Privatpersonen, Unternehmen). In einigen Fällen kommen allerdings auch Beteiligungs-/Betreibergemeinschaften zustande. Gerade bei Großprojekten (Windparks) ist es für Einzelbetreiber meist unmöglich, alleine ein derartiges Projekt durchzuführen.

Der nebenstehende
Text stammt aus dem
Info Nr. 4 des BWE.
Das BWE-Info ist entnommen aus der Windkraftanlagen Marktübersicht 1996 und wurde erstellt in Zusammenarbeit mit Matthias Kynast.

Adresse:

Bundesverband
WindEnergie e.V.
Herrenteichsstraße 1
49074 Osnabrück
Tel.: (05 41) 3 50 60-0
Fax: (05 41) 3 50 60-30

Der Bundesverband WindEnergie e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Windkraftanlagen zu verbessern. Dabei geht es zum einen um das Ziel der Einführung gerechter Netzeinspeisebedingungen für Strom aus Windkraftanlagen, zum anderen um die Mitwirkung bei der Schaffung von für alle Seiten akzeptablen Förderbedingungen und um die Fragen des Baurechts. In all diesen Fragen ist der BWE als Organisation für die Windenergiepolitik gefragt. In Privatgesprächen untereinander, mit fachkundigen Institutionen und über Beiräte mit Planungsbüros und Anlagenherstellern werden technische und wirtschaftliche Fragen geklärt. Die Mitglieder werden regelmäßig über die monatlich erscheinende Mitgliederzeitung Neue Energie ausführlich über die aktuelle Entwicklung informiert. Ferner gibt der BWE jährlich eine unabhängige Marktübersicht Windkraftanlagen heraus. Der BWE wurde vom Finanzamt als gemeinnütziger und förderungswürdiger Verein anerkannt. Zur Bewahrung der Unabhängigkeit wird die Grundfinanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden bestritten. Mehr als 4000 Mitglieder werden mittlerweile durch den BWE repräsentiert (Stand: April '97). Jeder kann dazu beitragen, die Nutzung der Windenergie voranzutreiben. Machen Sie mit!

Spendenkonto des BWE: Stadtsparkasse Osnabrück, BLZ 26550001, Konto-Nr. 14043

Zeitschriftenschau

Neue Energie 3/96:
- van Erp, Frank: Finanzielle Beteiligung der lokalen Bevölkerung an Windkraftprojekten

AlLIGAtor, Nr. 5/97
- Bericht einer Veranstaltung zur Zukunft der Windenergie (S. 4+5)

Buchtips:

Lork, Ulrich: Rechsformen für Betreibergesellschaften für die Gewinnung erneuerbarer Energien. Verbraucher-Zentrale NRW (Hrsg.), Düsseldorf, 1995

Rübsamen, Rosemarie: Energiegemeinschaften
München 1995

Wiechers, Josef:
Die Versicherung einer Windkraftanlage, in: Windkraftanlagen Marktübersicht 1996
Osnabrück: Interessenverband Windkraft Binnenland (Hrsg.), 1996.
 

Die Vorteile einer Betreibergemeinschaft sind:

1. Anteilseigner sind naturgemäß informierter und interessierter im Bereich erneuerbarer Energien.

2. Beim Genehmigungsverfahren und bei den Verhandlungen mit dem EVU können viele Anteilseigner mehr Druck ausüben als "Einzelkämpfer".

3. Durch die Ausweisung von Standorten über einen Flächennutzungsplan (FNP) kann die Gründung einer Beteiligungsgemeinschaft sinnvoll sein.

4. Es ist ein hoher Eigenkapitalanteil möglich.

5. Breite Streuung von Risiken.

6. Gewinnbeteiligung sorgt für Akzeptanz (kein Neidkomplex).


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