Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997: SCHWERPUNKT WINDENERGIE - VON DER IDEE BIS ZUR ANLAGE
Zu 2: Genehmigungsverfahren
1. Windkraft in Bürgerhand: Gründung einer Betreibergemeinschaft
2. Zu 1: Informationen
3. Zu 2: Genehmigungsverfahren
4. Zu 3: Beteiligungsgemeinschaft
5. Zu 4: Eigenkapital
6. Zu 5: Risikostreuung
7. Zu 6: Gewinnbeteiligung
8. Öffentlichkeitsarbeit entscheidet über Image
9. Langfristige Informationsarbeit
Insbesondere bei der Ausweisung von Flächennutzungsplänen ist eine große Unterstützung in der Bevölkerung notwendig. Aber auch bei Einzelprojekten kann durch den Rückhalt einer Vielzahl von Beteiligten eher für eine Genehmigung gestritten werden. Denn meistens ist bei zögernden Genehmigungsbehörden die möglicherweise mangelhafte Akzeptanz in der Bevölkerung ein Grund, vorsichtshalber ersteinmal nichts zu genehmigen.
Bei der Ausweisung von Windvorrangflächen kann außerdem von den möglichen Betreibern eine Betreibergemeinschaft gegründet werden. Egal, welche Fläche dann ausgewiesen wird, ist eine Beteiligung für alle Grundstückseigentümer und Mitstreiter möglich. Damit steht der Ausbau der Windenergie insgesamt als Ziel und nicht nur die eigene Fläche ("Die anderen Flächen sind mir egal, denn die gehören mir ja nicht!") im Vordergrund.
Denn schließlich kommen die Verhandlungen mit dem Energieversorger (EVU) auf jeden Betreiber zu. Kommt es hier zu Wiederständen von Seiten des EVU, so steht ein einzelner Betreiber dem EVU alleine gegenüber; eine Betreibergemeinschaft kann hier viel besser Druck für die Sache der Windenergie ausüben!
Bei der Ausweisung von Windvorrangflächen kann außerdem von den möglichen Betreibern eine Betreibergemeinschaft gegründet werden. Egal, welche Fläche dann ausgewiesen wird, ist eine Beteiligung für alle Grundstückseigentümer und Mitstreiter möglich. Damit steht der Ausbau der Windenergie insgesamt als Ziel und nicht nur die eigene Fläche ("Die anderen Flächen sind mir egal, denn die gehören mir ja nicht!") im Vordergrund.
Denn schließlich kommen die Verhandlungen mit dem Energieversorger (EVU) auf jeden Betreiber zu. Kommt es hier zu Wiederständen von Seiten des EVU, so steht ein einzelner Betreiber dem EVU alleine gegenüber; eine Betreibergemeinschaft kann hier viel besser Druck für die Sache der Windenergie ausüben!