POLIZEIGEWALT
Folter und Polizeimethoden
1. Einleitung
2. Für eine Welt ohne Polizei
3. Polizeigewalt überall
4. Polizeigewalt ist Alltag ...
5. Cop Culture
6. Polizei gegen politische Opposition
7. Folter und Polizeimethoden
8. Sanktionen? Fehlanzeige ...
9. CPT-Standards: Straflosigkeit von Gewalt durch Polizei und Justiz
10. Sicherheitswahn bei Bahn & Co.
11. Polizeiwaffen
12. Weitere Links zur Polizei
Polizei hat immer Recht
Schaubild aus dem Lehrbuch "Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht": Die Polizei kann ihr Handeln unterschiedlich begründen, aber das Ergebnis ist immer dasselbe - sie schreitet ein. Ein Nicht-Handeln ist bei der Polizei nicht vorgesehen, ob eine Handlung sinnvoll oder rechtmäßig ist, wird nicht überprüft. Wenn kein Gesetz hilft, kann die "Generalklausel" verwendet werden, die deckt alles ab. Das findet sich auch im begleitenden Text. Das Buch ist ein führendes Lehrbuch in der Polizeiausbildung. Da wundert nichts mehr ...
Aus der FR, 30.12.2003 (S. 14. Daschner ist weiter im Amt ...)
Am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 schließlich traf der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner eine folgenschwere Entscheidung. Unter der Überschrift: "Nur für die Handakte der Polizei/StA" nahm er später als internen Vermerk seine Anweisung zu den Akten, Gäfgen sei "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen".
- Tod bei Abschiebung
- Polizeiangriff auf AsylbewerberInnen-Heim
- Blind durch Gummigeschosse der Polizei
- Rassistische Polizei prügelt
- Brutalität bei Drogenfahnung (Bauch aufgeschnitten)
- BGS-Anweisung: Wenn zugeguckt wird, bitte netter sein ...
- "Wissenschaftler" diskutieren: Folter kann geboten sein ...
- Polizeigesetz in Hessen wird verschärft
- Polizei jagt, Polizeihund beißt Abschiebehäftling. Folge ... schnelle Abschiebung! Der Polizeibericht zum widerlichen Vorgang ...
- Traumatisierung durch Folter und Gewalt durch Polizei
- Interne Opposition (Kritische Polizisten) mundtot ...
- Tote durch Polizeigewalt in Groß Britannien
- Polizeigewalt in Berlin in: Junge Welt, 19.1.2006 (S. 3), Auszüge:
Zwischen 1995 und 2004 wurden in Berlin 98,3 Prozent aller Körperverletzungsanzeigen gegen Polizisten ohne Verurteilung abgeschlossen. In 1,3 Prozent aller Fälle kam es zu einer Anklage, in 0,4 zu einer Verurteilung.
Frage: Wie liegen die Quoten wohl bei den Angeklagten, wo der Polizist behauptet, ein Demonstrant hätte ihn geschlagen? Vielleicht genau andersherum, d.h. 0,4 Prozent werden nicht verurteilt? - Polizei erschlägt Mann in London und lügt dann - gleich im Corpsgeist, in: Junge Welt, 9.4.2009 (S. 1) ++ Video beim Guardian
- Etwas reißerische Infoseiten zu Gummigeschossen und Tränengas
- Text über die Sonderpolizei USK in Bayern, in: Süddeutsche Zeitung, 27.3.2006
- Umfangreiche Sammlung von Absurditäten, Gewalt usw. mit Schwerpunkt auf sexuelle Gewalt durch PolizistInnen auf www.popolizei.de
- Polizeigang verprügelt aus rassistischen Motiven - Text "Ihr seid hier nicht in Afrika" in: FR, 6.11.2012 (S. D2)
- Extraseite zu ausgedachten Straftaten in und um Gießen, um Leute zu kriminalisieren, Aktionen zu spalten usw.
Folter-Daschner: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ...
Nachdenkliches zum Folterprozeß gegen Daschner, Frankfurter Ex-Polizei-VizepräsidentNun regt sich alle Welt auf. Das suggeriert, dass die Anwendung körperlicher und seelischer Gewalt zur Aussageerpressung oder zur Disziplinierung die Ausnahme ist. Ist sie aber gar nicht - auch in Deutschland. Zwar kommen derbe körperliche Verletzungen selten vor und so wir auch bei Bullen und in Knästen nicht "gearbeitet", aber Schlafentzug, Schläge, Isolationshaft, der "Bunker" in Knästen (einheitlich geflieste Zelle, überwacht, ohne irgendwelche Beschäftigungsmöglichkeiten als Strafarrest bis zu mehreren Wochen), der Arrest bei der Bundeswehr, Drohungen mit Schlägen oder längerem Verbleib, Anrufen bei Eltern & Co. sind Standard in deutscher Repression. Von der internationalen Folterdefinition wird das alles erfaßt.
Durchgeknallt auch die Wertung von politischer Verdächtigung. Die ist in Deutschland zwar verboten (§ 241a Strafgesetzbuch), der Paragraph wird aber für Binnenland-Fälle nicht angewendet. Höchstrichterliches Urteil dazu: Weil in Deutschland alles immer rechtsstaatlich ist, kann es rechtswidrige Strafverfolgung gar nicht geben. Anzeigen werden deshalb GRUNDSÄTZLICH nicht angenommen.
- Extraseite zu Daschner ... ++ und zu seinem Beschützer, dem damaligen Innenminister Bouffier