Campact

SICHERHEITSWAHN
AUF DEM WEG IN DEN AUTORITÄREN STAAT

Videoüberwachung


1. Kriminalität wird erfunden
2. Überwachungswahn
3. Videoüberwachung
4. Weitere Formen des Sicherheitswahns
5. Immer mehr und immer härtere Polizei
6. Neue Technologien und Methoden
7. Tipps gegen Überwachung und weitere Links

Sinn und Unsinn des Ganzen
Aus einer Auswertung der Überwachung in Groß Britannien
Groß Britannien gilt als Vorzeigeland ausgedehnter Videoüberwachung - immer wieder schwärmen deutsche Sicherheitsklopper von den Verhältnissen dort. In einer umfangreichen Untersuchung der Ergebnisse dort zeigt sich aber eher das Gegenteil - veröffentlicht im Buch von Marianne Gras, "Kriminalprävention durch Videoüberwachung" (herausgegeben vom sicherlich nicht polizeikritischen "Weißen Ring", erschienen im Nomos Verlag, 2002)
Wertende Zusammenfassung (S. 272ff)
Für Großbritannien äußerten die Forscher Painter und Tilley jedenfalls, daß die bislang nachgewiesenen Wirkungen der öffentlichen Videoüberwachung die Zahl der installierten Kameras nicht rechtferigen können. Dabei noch bedacht werden, daß etwaige Wirkungen auch nicht lang anhaltend zu sein scheinen und aß man nach wie vor viel zu wenig über verlagernde Wirkungen weiß, um wirklich deutlich sagen zu können, wie erfolgreich das Mittel ist. ...
Selbst wenn man sich in Deutschland lediglich für die Videoüberwachung als polizeiliches Hilfsmittel entscheiden wollte, dürfte eine Überwachungsdichte entstehen, die viele Menschen als unangenehmt und bedenklich empfinden würden - gerade in Anbetracht der britischen Erfahrungen. Vor allem der dort betriebene soziale Ausschluß, aber auch viele der in Teil 4 untersuchten "Nebeneffekte" dürften als problematisch gelten. ...
Bereits jetzt ist sicher, daß bei Einsätzen von Videoüberwachung gegen Bagatelldelikte oder Störungen der öffentlichen Ordnung Probleme und "Nebenwirkungen" auftreten, die gegen ihren Einsatz sprechen. Dies ist besonders ernst zu nehmen, denn es handelt sich dabei um den Bereich, in dem die öffentlcihe Videoüberwachung auf breiter basis - wie in England praktiziert - ihre quantitativ stärksten Erfolge zu haben scheint. ...
Insofern scheint der Rat von Kaiser mehr als angebracht. Er gibt zu bekenken, daß die Überwachungstechniken, die durch die öffentliche Videoüberwachung in Deutschland wieder in Mode gekommen sind, auf eine kleine Anzahl besonders gefährdeter Orte beschränkt werden sollten. Diese Empfehlung sollte als europaweit anwendbar betrachtet werden, denn die Meinung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu diesem Thema fand bereits in verschiedensten Verfahren Ausdruck und läßt sich wie folgt zusammenfassen: "Es gehört gerade auch zum Privatleben, sich unbeobachtet von Staatsorganen in der Öffentlichkeit zu bewegen."
(Das Zitat am Schluß stammt aus: Frowein, J./Paukert, W.: Europäische Menschenrechtskonvention, Kommentar 2. Aufl. Kehl, 1996, Rn. 6 zu Art. 8.)

Kurzbericht über das Londoner Gutachten auf Forum Rect im Text Verdrängungsstrategie: Kameraüberwachung auf dem Vormarsch, Auszug:
Doch gerade der europäische Schrittmacher in Sachen Videoüberwachung, London, aber auch deutsche Städte, in denen Videoüberwachung bereits praktiziert wird - wie Frankfurt oder Leipzig -, zeigen, dass der präventive Nutzen der Überwachungstechnik äußerst gering und äußerst einseitig ist. Denn die sichtbare Überwachung von sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten führt lediglich zu einer Verdrängung potentieller NormbrecherInnen in benachbarte, nicht überwachte Gebiete oder in die sowieso schon "unsichere" urbane Peripherie - und damit zu einer Kriminalitätsverlagerung. Dies ist empirisch überprüfbar, 8 erschließt sich aber auch schon aus theoretischen Überlegungen: Wenn die Taschendiebin oder der Haschischverkäufer sich mit Videokameras konfrontiert sehen und nicht mehr genau wissen, ob sie/er beobachtet werden, so werden beide nicht nach Hause und einer geregelten Arbeit (nach-)gehen (denn hätten sie eine, würden sie dies vermutlich sowieso tun), sondern eine Straße weiter, wo nicht überwacht wird.
Leider ist dieser Verdrängungs-Effekt der Kameraüberwachung für Geschäftsleute und StadtpolitikerInnen schon ausreichend, um an dem Projekt festzuhalten. Der Soziologe Baldo Blinkert 9 sieht das Hauptziel dieser Versuche darin, die Innenstadtbereiche auf technisch effiziente Weise "clean" zu machen und störende Elemente auszusortieren, wie etwa DrogendealerInnen und -konsumentInnen, BettlerInnen, Punks und 'NonkonformistInnen'. Sichergestellt werden solle das reibungslose Konsumieren einer kaufkräftigen Mittelschicht. Damit diese dabei den Spaß nicht verliere, müsse ihr eine saubere Stadt geboten werden.



Polizeigewerkschaftsfunktionär zu Vidoüberwachung
Aus Marianne Gras, "Kriminalprävention durch Videoüberwachung" (herausgegeben vom "Weißen Ring", erschienen im Nomos Verlag, 2002, S. 268)
Weiterhin sah der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei die potentiellen Erfolge der geplanten Videoüberwachung von "weniger als 100 Plätzen" als zweifelhaft an, denn er sehe aus den sächsischen Ergebnissen, daß sie lediglich eine Verlagerung hervorriefe.

Eher negative Wirkungen und weniger direkte Sicherheit für Menschen
Aus einem Interview mit Benedikt Lux, Mitglied der Grünen und im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, in: Junge Welt, 14.8.2007 (S. 2)
Und wir bemängeln, daß es keine wissenschaftlich fundierte Analyse gibt. Es gab mal eine in London, dort konnte nicht berechnet werden, wieviel Kriminalität damit verhindert wurde.
Allerdings zeigte sich, daß vor allem Frauen und Angehörige ethnischer Minderheiten sehr gerne kontrolliert und beobachtet werden. Eine wissenschaftliche Auswertung dieses ganzen Bereichs wäre die erste Forderung, bevor man über weiteres nachdenkt. ...
Im übrigen ist es nicht nur der Datenschutz, der da tangiert wird. Es ist gerade auch die effektive Arbeit unserer Ermittlungsbehörden: "Wie kann ich denn den Handtaschenraub bei einer älteren Dame verhindern, wenn alle meine Jungs gerade damit beschäftigt sind, verdeckt ermittelte Videoaufzeichnungen oder Handynummern auszuwerten?"


Pressetext zu Überwachungskameras
Rechtsschutz gegen Videoüberwachung
Die Videoüberwachung ist in der Regel in den Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder geregelt. Danach sind observierende Maßnahmen gegenüber Personen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, oft bedürfen sie besonderen Genehmigungen, wenn sie länger als z.B. einen Tag dauern. Videoüberwachung des öffentlichen Raumen oder von öffentlichen Gebäude ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in einigen Ländern "offen" sein, d.h. sichtbar (z.B. durch Schilder gekennzeichnet).
Werden Videoaufnahmen rechtswidrig gemacht, kann vor Gericht ein Beweisverwertungsverbot erstritten werden.

Im Original: Datenschutz und Kameras
Aus einem Text des Datenschutzbeauftragten von Hessen zur Videoüberwachung nach HSOG:
Wesentlicher Bestandteil einer der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung dienenden Videoüberwachung ist, dass der betroffene Personenkreis die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Aufnahme erhält, z.B. durch ein Hinweisschild.

Aus einem Text zum Datenschutz in NRW:
Die Tatsache, dass ein Ort videoüberwacht wird, muss für die betroffenen Personen stets erkennbar sein. Das kann durch das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder, die zum Beispiel ein Piktogramm und Angaben zur überwachenden Stelle enthalten, erreicht werden.

Aus einem Text der Datenschutzbeauftragten in Baden Württemberg:
Die polizeiliche Videoüberwachung muss offen erfolgen. Wer einen kameraüberwachten Ort betritt, muss erkennen können, dass er einer polizeilichen Videoüberwachung ausgesetzt ist. Darauf ist durch Schilder hinzuweisen, die leicht verständlich und gut erkennbar sein müssen und in ausreichender Zahl anzubringen sind.

Aus einem Text des Datenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein:
Es besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass Videoüberwachung offen durchgeführt werden muss. Verdeckte Überwachung ist nur nach dem Recht für Sicherheitsbehörden in besonderen Situationen zulässig. So sieht das Gesetz vor, dass der Umstand der Überwachung öffentlich bekannt gemacht werden muss, z.B. durch Hinweisschilder.

Links: FR vom 20.4.2005, S. 34. Interview mit Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth, CDU.
FR-Text zu Videoüberwachung in Frankfurt

Datenschutz-Bestimmungen zur Videoüberwachung in NRW
Aus der Internetseite des Datenschutzbeauftragten
Vor diesem Hintergrund bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht folgende Mindestanforderungen an die Videoüberwachung:
  • Der Einsatz von Videokameras braucht eine normenklare gesetzliche Grundlage und kann nicht auf allgemein gehaltene Generalklauseln gestützt werden. Dabei müssen Regelungen, die eine Aufzeichnung von Bildern erlauben sollen, restriktiver sein als die Regelungen, die eine bloße Beobachtung zulassen.
  • Vor einem Einsatz von Videoüberwachung muss der Zweck der Maßnahme klar definiert und die Geeignetheit und Erforderlichkeit geprüft werden. Die Videoüberwachung darf die beobachteten Personen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
  • Alle Personen sollten stets die Möglichkeit haben, den Ort, den sie aufsuchen wollen, zu erreichen, ohne eine videoüberwachte Zone durchqueren zu müssen.
  • Es müssen organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, die bei konkreten Gefahren ein Eingreifen zum Schutz von Personen ermöglichen.
  • Es ist klar zu regeln, ob und zu welchen Zwecken Bilder aufgezeichnet werden dürfen, wobei grundsätzlich der Zweckbindungsgrundsatz gilt, das heißt, die Bilder dürfen nur für die Zwecke benutzt werden, für die sie aufgezeichnet wurden.
  • Bilder, die nicht mehr für die im Voraus festgelegten Zwecke benötigt werden, sind unverzüglich zu löschen.
  • Die Tatsache, dass ein Ort videoüberwacht wird, muss für die betroffenen Personen stets erkennbar sein. Das kann durch das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder, die zum Beispiel ein Piktogramm und Angaben zur überwachenden Stelle enthalten, erreicht werden.
  • Ferner ist sicherzustellen, dass die Personen, die auf aufgezeichneten Bildern erkannt werden, benachrichtigt werden, damit sie die Gelegenheit haben, die Rechtmäßigkeit des ihre Person betreffenden Grundrechtseingriffs überprüfen zu lassen.
  • In regelmäßigen Abständen ist neu zu beurteilen, ob und inwieweit die Videoüberwachung noch erforderlich ist.

  • Verwaltungsgericht entscheidet: Videoüberwachung muss gekennzeichnet sein (taz, 14.7.2011)

Gesichtserkennung via Web

Weitere Informationen zu Überwachungswahn und Kameras

Im Original: Videoüberwahn in England
Aus Williams, Jessica (2006): "50 Fakten, die die Welt verändern sollten", Goldmann Verlag in München
Ein durchschnittlicher britischer Stadtbewohner wird bis zu dreihundert Mal am Tag von einer Kamera erfasst
In welcher Stadt oder Großstadt der westlichen entwickelten Welt Sie auch Ihren täglichen Geschäften nachgehen: Sie werden beobachtet. In Großbritannien etwa überwachen fast drei Millionen Videoüberwachungssysteme (auch bezeichnet als CCTV von Closed Circuit Television) das Vereinte Königreich, übertragen Bilder auf flimmernde Bildschirme. Mit zehn Prozent des weltweiten Bestands an Videoüberwachungskameras sind die Briten das bestbeobachtete Volk der Welt. Wer aber beobachtet sie, warum macht er das – und müssen wir uns deswegen Sorgen machen?
Wissenschaftler schätzen, dass ein Londoner Bürger damit rechnen kann, an einem ganz normalen Tag von mehr als 300 Kameras in 30 voneinander unabhängigen CCTV-Systemen aufgenommen zu werden. Tausende von Kameras bewachen die U-Bahnlinien, allein Waterloo Station ist mit schätzungsweise 250 Kameras ausgerüstet. Die Überwachungsindustrie hat sich zu einem millionenschweren Geschäft gemausert.
Privacy International gehört zu der zunehmenden Zahl von Datenschutz-Organisationen, die sich angesichts der sich kontinuierlich ausbreitenden Überwachungsindustrie in Großbritannien Gedanken machen. Was zunächst als Strategie zur Abwehr von terroristischen Angriffen und Eigentumsdelikten begonnen hatte, hat sich zu einem System ausgeweitet, das vor allem asoziales Verhalten wie Graffiti-Sprühereien, öffentliches Urinieren und Widerstand gegen die Staatsgewalt aufs Korn nimmt. Das Innenministerium behauptet, CCTV sei die Lösung der Wahl für Probleme wie Vandalismus, Drogenkonsum, Trunkenheit in der Öffentlichkeit, ethnische und sexuelle Gewalt sowie anstößiges Betragen.
Auch muss die Überwachung nicht enden, wenn Sie Ihre Haustür hinter sich schließen. Ein CCTV-Gerät für Ihr Zuhause kostet knapp 1500 Euro, und eine drahtlose Kamera zu installieren ist eine einfache Angelegenheit. Sie können sie auf Ihr Auto in der Einfahrt richten, um zu sehen, wer sich daran zu schaffen macht, oder so einstellen, dass Sie sehen, was bei Ihnen zu Hause vor sich geht, wenn Sie nicht da sind. Die neueste Errungenschaft für schwer arbeitende Eltern ist eine "Nanny Cam" - eine Videokamera, die in einem Kuscheltier oder einer Dekoration versteckt ist und den Babysitter überwacht.
CCTV wird angepriesen als "Wohlfühl"-Technologie. Sie gilt als einfache und relativ kostengünstige Antwort auf einige unserer drängendsten sozialen Probleme: Straßenkriminalität, Vandalismus, asoziales Verhalten. Das Problem aber ist, dass viele Fachleute ernsthafte Zweifel daran haben, dass die Kameras Verbrechen wirklich in nennenswertem Umfang verringern. Die britische Organisation Nacro (National Association for the Core and Resettlement of Offenders), die sich mit der Verbrechensbekämpfung, der Täterresozialisierung und soziologischen Überlegungen zur Entstehung von Kriminalität befasst, ist in einer Studie zu dem Schluss gekommen, dass Überwachungskameras zwar bei Eigentumsdelikten Wirkung zeigen - auf Parkplätzen zum Beispiel oder an Orten, an denen man mit Vandalismus rechnen muss, bei Verbrechen gegen Personen aber weit weniger effizient sind als gedacht. Tatsächlich scheint die hellere Straßenbeleuchtung, die man braucht, um die Videokameras betreiben zu können, eine größere Wirkung zu haben als die Kameras selbst.
Viele Ergebnisse dieser Untersuchungen legen den Verdacht nahe, dass Videokameras nur dazu beitragen, das Verbrechen zu verlagern - an andere Orte, an denen sich keine Kameras befinden. Und selbst wenn die Kameras eingeschaltet sind und jemand ihre Aufzeichnungen überwacht, ist nicht gesagt, dass ein Verbrechen aufgedeckt wird, bevor es geschieht. Ein Bericht des amerikanischen Justizministeriums kam zu dem Schluss, dass es illusorisch sei, einen Menschen verschiedene Videokameras überwachen zu lassen, da die Aufgabe, viele Bildschirme im Auge zu behalten, "langweilig und einschläfernd ist ... Nach etwa zwanzig Minuten Beobachtungs- und Auswertungszeit hatte die Aufmerksamkeit der meisten Personen weit unter jedes annehmbare Maß abgenommen".
Solchermaßen angeödet von der Aufgabe, Bildschirme beobachten zu müssen, können die Beobachter leicht der Versuchung erliegen, ihre allmächtigen Augen zu missbrauchen. Es gibt hin und wieder Berichte, denen zufolge Beobachter ihre Kameras umfunktioniert und sich als Voyeur betätigt haben, und die Menschenrechtsorganisation Liberty ist gar der Meinung, dass es "hochwahrscheinlich" ist, dass Kameras zu ungesetzlichen Zwecken eingesetzt werden. Natürlich könnten wir Technologien entwickeln, die uns das Überwachen abnehmen - Software zur Gesichtererkennung zum Beispiel, mit der sich die aufgezeichneten Bilder per Computer mit den Bildern gesuchter Verbrecher vergleichen lassen -, aber bislang hat sich das nicht als übermäßig hilfreich erwiesen. Die Polizei von Tampa, Florida, hat im August 2003 beschlossen, eine zweijährige Testphase für eine Technologie zur Gesichtererkennung abzubrechen, weil sie in der gesamten Laufzeit keinen einzigen Täter damit hatte identifizieren oder verhaften können.
Großbritanniens planlose und überholte Datenschutzgesetzgebung kommt mit dem Feuerwerk an neuen Technologien, die eigens dazu erdacht sind, seine Bürger im Auge zu behalten, nicht besonders gut zurecht. Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen ist nur mangelhaft reguliert - und kaum ein Fall illustriert dies eindrücklicher als der Fall Geoffrey Peck.
Im Jahre 1995 litt Peck unter schweren Depressionen - er hatte gerade seine Arbeit verloren und erfahren, dass sein Partner todkrank war. Eine Videokamera auf der Brentwood High Street in Essex hielt ihn mit einem Küchenmesser in der Hand fest, bereit, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Die Polizei eilte an den Ort des Geschehens und führte ihn ab -ein Verbrechen wurde ihm nicht zur Last gelegt. Der Gemeinderat aber ließ die Nachricht an zwei Regionalzeitungen und zwei lokale Fernsehsender durchsickern, die nur darauf warteten, die Erfolge der Videoüberwachung von CCTV bei dei Verbrechensbekämpfung zu feiern. Peck war auf den Aufnahmen leicht zu identifizieren. Er verklagte den Gemeinderat, jedoch ohne Erfolg: Das Gericht befand, dass dieser von Gesetzes wegen nicht dazu verpflichtet gewesen war, die Information für sich zu behalten. Schließlich und endlich kani der europäische Gerichtshof zu dem Schluss, dass Pecks Recht auf Privatsphäre verletzt worden sei.
Weit davon entfernt, die Privatsphäre ihrer Bürger zu schützen, hat die britische Regierung die Möglichkeiten, ihre Bürger zu beobachten, dramatisch ausgeweitet. Das britische Gesetz über die Regelung der Nachprüfungsbefugnisse, der Regulation of Investigatory Powers Act 2000 (RIPA), verlieh dem Außenministerium die Macht, das Abhören von Unterhaltungen zu erwirken, und Behörden wurde gar das Recht eingeräumt, Kommunikationsdaten ohne vorherige richterliche Verfügung einsehen zu dürfen. Das Gesetz, kurz als "snoopers charter", Schnüfflerlizenz, bezeichnet, erteilt einem breiten Spektrum an öffentlichen Körperschaften -angefangen von der Feuerwehr und Jobcenters bis hin zur Glücksspielaufsicht und dem Wohlfahrtsausschuss - einen Freibrief zum Einsatz von Überwachungsdaten bei Ermittlungsarbeiten. Manche Gruppen erhalten automatisch Zugriff auf Telefon- und Internetdaten. Obendrein will die Regierung Unternehmen verpflichten, persönliche Daten aufzubewahren - prophylaktisch und nur für den Fall, dass diese sich einmal als nützlich erweisen sollten. Privacy Internationa] warnt, dass diese Informationen aufgrund verschiedener internationaler Abkommen Ermittlern in den meisten anderen europäischen Ländern zugänglich gemacht werden müssen.
Im Nachhall des 11. September hat die Überwachung von Internetkommunikation und anderen Formen der Kommunikation ein nie da gewesenes Hoch erreicht. Regierungen haben angeblich neue Sicherheitsrisiken als Vorwand bemüht, um einschneidende politische Veränderungen zu rechtfertigen. Der amerikanische "Patriot Ach erlaubt das Mitschneiden von Telefongesprächen und den Einsatz von Software zur Überwachung von Internetkontakten, gesteht den Ermittlungsbehörden das Recht zu, Hausdurchsuchungen ohne Wissen der Zielperson durchzuführen, und verlangt von Bibliotheken, Buchläden und Organisationen, dass sie Auskunft über ihre Kunden geben. Internetdienste dürfen der Regierung Zugang zur Kommunikation jedes Nutzers geben, wenn sie "in gutem Glauben" der Ansicht sind, dass es sich um einen Notfall handelt.
Ein wichtiger Bericht zur Zensur im Internet hat die Vereinigten Staaten und Großbritannien dafür gerügt, dass beide keine Minimalstandards in Bezug auf die freie Meinungsäußerung anlegen, sowie dafür, dass sie Technologien entwickeln und exportieren, die sich als Werkzeug der Unterdrückung missbrauchen lassen. "Regierungen von Entwicklungsländern sind darauf angewiesen, dass die westlichen Länder sie mit den notwendigen Technologien der Überwachung und Kontrolle versorgen... Der Transfer von Überwachungstechnologien ist inzwischen ein lukrativer Nebenerwerbszweig für die Waffenindustrie geworden." Wir mögen angesichts der Versuche verschiedener nichtdemokratischer Regime, den Zugang ihrer Bürger zum Internet zu beschneiden, den Kopf schütteln, aber die dazu notwendigen Techniken und Technologien haben sie von uns gelernt.
In der Hoffnung, uns vor Terrorangriffen schützen zu können, verlassen sich unsere Regierungen also in nie gekanntem Maße auf Überwachungstechnologien. Befürworter dieser vermehrten Beobachtung stehen auf dem Standpunkt, dass, wer nichts zu verbergen hat, auch nichts zu fürchten hat. Aber wir müssen Sicherheit und Privatsphäre gegeneinander abwägen - und darüber nachdenken, wie viele Zugeständnisse wir zu machen bereit sind. Wenn es unser Ziel ist, Terrorismus zu verhindern - wie soll die Speicherung von Informationen aus einem ganzen Land diesem Ziel dienen? Und was, wenn diese Daten bald beliebig ausgetauscht würden - wenn zum Beispiel die Meldung, dass Sie einen ganzen Tag im Internet nach Artikeln über Herzerkrankungen gesucht haben, an Ihre Krankenversicherung weitergeleitet würde? Es ist der Stoff, aus dem die Alpträume jedes Verschwörungstheoretikers sind. In Anbetracht dessen, dass 2,5 Millionen Briten bereits in der britischen DNA-Datenbank gespeichert sind und die britische Regierung es eilig hat, mit ihren Iriserkennungssystemen vorwärts zu kommen, werden wir möglicherweise niemals mehr anonym sein. Wohin wir auch gehen, man wird uns identifizieren können.
Es besteht die Gefahr, dass wir unsere Gesellschaft zu etwas machen, was wir einst gefürchtet haben: zu einem kontrollierenden, alles sehenden Staat, der jeden unserer Schritte im Auge hat. Dazu Barry Hugill von der Bürgerrechtsbewegung Liberty: "Als die Berliner Mauer fiel und das Sowjetregime zusammenbrach, war in der Presse eine Menge über die Unterdrückung in diesen Staaten, vor allem in Ostdeutschland, und über die Stasiakten zu lesen. Über jeden gab es eine Akte, und alles wurde darin festgehalten. Manche Leute behaupten, deshalb sei der Kalte Krieg gewonnen worden, damit so etwas nicht wieder vorkommt. Aber wir bewegen uns selbst in diese Richtung - die Regierung will nun Ausweise für jedermann, und wir erleben das Zusammentragen und Aufbewahren von Informationen über andere aus keinem triftigeren Grund als dem, dass jemand diese Information haben Will."
Es gibt ein paar Dinge, die Sie tun können, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Surfen im Internet ist weniger leicht nachzukontrollieren, wenn man es im Internetcafe betreibt oder einen anonymen Browser benutzt. Auch können Sie Verschlüsselungssoftware verwenden, um sicherzugehen, dass Ihre E-Mails von niemandem außer Ihnen gelesen werden können, und ein Mobiltelefon ohne Vertrag, ein Kartenhandy, betreiben. Doch auch dies beides ist nicht narrensicher: Unter dem oben erwähnten Gesetz über die Nachprüfungsbefugnisse ist jeder Brite verpflichtet, verschlüsselte Kommunikation als reines Textdokument oder gar den Verschlüsselungscode selbst auszuhändigen, und die Mobilfunkfirmen können in "befreundeten Netzwerken" nachschauen und Ihre Telefonnummer sehr rasch ausfindig machen.
Simon Davies von Privacy International betont, dass die größte Gefahr womöglich gar nicht in den einzelnen Technologien lauert, sondern in der allgemeinen Vorstellung, dass eine Kultur der Überwachung unvermeidlich, ja in unserem eigenen Interesse ist. "Wir müssen deutlich machen, warum all das so wichtig ist. Nach und nach werden die Technologien normal und reguliert, Sie bemerken immer weniger Missbrauch, also fangen die Menschen an, sie zu akzeptieren. Aber wenn Sie die Leute dazu bekommen wollen, dass sie darüber nachdenken, warum Privatsphäre so wichtig ist, werden sie ihre eigenen Wege finden, sich zur Wehr zu setzen."
Privatsphäre und Menschenwürde sind fundamentale Menschenrechte, aber wir laufen Gefahr, sie uns im Zuge einer Kultur der Überwachung nehmen zu lassen, die für sich in Anspruch nimmt, ihr läge nur unser Bestes am Herzen. Lassen Sie es nicht zu, wenn unsere Regierungen uns das Recht auf ein Privatleben nehmen wollen.


Gerichte als Einsatzort von Kameras
Videoüberwachung und Personenkontrolle in einem Gerichtsgebäude ohne besonderen Anlass stellt einen Verstoss gegen §169 GVG dar, VG Wiesbaden 20.01.2010
Die in einem Gerichtsgebäude dauerhaft und ohne besonderen Anlass praktizierte Videoüberwachung und Personenkontrolle stellt eine unzulässige Zugangshürde dar und verletzt das Gebot der Gerichtsöffentlichkeit (§ 169 GVG).
Das Gericht schließt sich der Auffassung des Klägervertreters an, dass eine Gerichtsöffentlichkeit nicht hinreichend gewährleistet ist, sondern vielmehr die begründete Befürchtung besteht, dass Interessierte an der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen durch die in dem Gebäude vorhandene Videoüberwachung und Personenkontrolle gehindert bzw. abgeschreckt werden, an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung sind keine Geheimverhandlungen. Ihre öffentliche Zugänglichkeit regelt der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis zur Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens und unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben, wie insbesondere des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips und des Schutzes der Persönlichkeit. § 169 GVG normiert für die ordentliche Gerichtsbarkeit den Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. § 55 VwGO verweist auf § 169 GVG für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Danach sind Gerichtsverhandlungen, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind, für jedermann zugänglich (BVerfG, Urteil vom 24.01.2001, Az. 1 BvR 2623/95 , 1 BvR 622/99 Rdnrn. 60, 61 - nach Juris). Die Gerichtsöffentlichkeit ist gesetzlich als Saalöffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, dass es keine Zugangshindernisse geben darf, die verhindern, dass beliebige Personen ohne besondere Schwierigkeiten den Gerichtssaal erreichen können (Kopp/Schneke, VwGO, 16 Aufl., § 55 Rdnr. 3). Dies erlaubt im Einzelfall in Verfahren, in denen die Sicherheit im Gebäude nicht oder nicht ohne weiteres gewährleistet erscheint, auch dass nur Personen Zutritt erhalten, die sich besonders ausweisen (BGH, Urteil vom 06.10.1976, Az. 3 StR 291/76).


Aus: Gießener Allgemeine, 16.12.02
Mehr Videokameras in Hessen
Frankfurt (dpa/lhe). Hessen will die Videoüberwachung ausbauen. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagte am Samstag bei einem Kongress der Landes-CDU in Frankfurt, er wolle Hessen zum "Sicherheitsland Nummer 1" in Deutschland machen. Beim Regierungsantritt der CDU 1999 habe sich die innere Sicherheit des Landes in einem katastrophalen Zustand befunden. "Heute fühlen sich die Menschen auf der Straße und in ihren eigenen vier Wänden wieder sicherer." Die SPD wies die Äußerungen über den Zustand der inneren Sicherheit unter der rot-grünen Vorgängerregierung zurück.

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