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ANTRAG, BESCHLUSS DES AMTSRICHTERS GOTTHARDT, BESCHWERDEN UND OLG-URTEIL

OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig


1. Einleitung
2. Vorspiele zum 14.5.2006
3. Der 14.5.2006: Unheimliche Begegung der Polizeiart
4. Der 14.5.2006 im Zeitplan
5. Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
6. Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
7. Beihilfe zu Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung: Der Antrag der Polizei
8. Freiheitsberaubung in Robe: Amtsrichter Gotthardt und sein Beschluss
9. 5 Tage inhaftiert
10. Presse-Berichte
11. Erfinden, verschweigen, einsperren: 14.-18. Mai 2006
12. Sofortige Beschwerde und Beschluss des Landgericht
13. Mehr Merkwürdigkeiten
14. Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
15. OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
16. Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!
17. Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
18. Sich beschweren
19. Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts
20. Einzel-Aspekte beleuchtet
21. Nachwehen ... und Nachbeben
22. Infos, Links und mehr
23. Update (zum Buch "Tatort Gutfleischstraße")

Beeindruckender Beschluss des Oberlandesgerichts: Alle Beschlüsse werden klar als rechtswidrig bezeichnet und das Handeln der RichterInnen und der Polizei mit Nazi-Methoden in Verbindung gebracht. Am Ende folgt ein Wink mit dem Zaunpfahl, die Verantwortlichen auch strafrechtlich zu attackieren. Der Wortlaut des Beschlusses als PDF ... ++ Wortlaut auf RAV-Seite

Auszüge:


Oben: Auszüge von Seite 1 und 2 des Beschlusses vom 18.6.2007

Nachfolgend: Auszug von Seite 5 mit der Beschreibung von Polizei- und Justizmethoden aus der Nazizeit und dem Hinweis, dass sich die Gießener Repressionsbehörden so verhalten haben, wie es der Logik im Dritten Reich entspricht. Das Gericht stellte fest: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale 'unerlässlich' und 'unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird."
Und fügt dann in Bezug auf die Gießener Methoden an: "Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor."




Oben: Auszug von Seite 6 mit Verweis, dass das Amtsgericht über keinerlei Tatverdachtsmomente verfügte. Der zusammenfassende letzte Absatz dazu ist eindeutig: "Was das Amtsgericht zu seiner Annahme veranlasst hat, bleibt irn Dunklen, da es seine Annahme nicht begründet hat."
Nachfolgend (Seite 7): Nicht besser kommt das Landgericht weg. Auch hier ist die Formulierung drastisch: "Das dem Betroffenen vom Landgericht unterstellte Tatmotiv hängt ohne den Hintergrund begangener Taten aber völlig in der Luft".



Abschließend (Seite 7 unten) fordert das Oberlandesgericht zwar etwas verklausuliert, aber ausreichend erkennbar eine juristische Aufarbeitung der Vorgänge an: "Mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit der lngewahrsamnahme ist über den allein möglichen Streitgegenstand dieses Rechtsmittelverfahrens entschieden. Mehr als die Feststellung, dass die lngewahrsamnahme rechtswidrig war, kann der Betroffene in diesem Verfahren nicht erreichen. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere wieso es kommen konnte, dass dem Aintsgericht ein Antrag auf Ingewahrsamnahme vorgelegt wurde, in dem der Umstand der anderweitigen Observation in der Tatnacht und deren Ergebnis nicht deutlich mitgeteilt und auch das Landgericht insoweit nicht unterrichtet wurde, braucht hier nicht weiter zu erfolgen." Damit kann nur gemeint sein, dass die Klärung an zuständiger Stelle zu erfolgen hat - nämlich in Strafverfahren gegen alle beteiligten Personen in Polizei, Amtsgericht und Landgericht Gießen sein. Ungeklärt ist in diesem Fall zur Zeit noch die Stellung der Staatsanwaltschaft, die seit über einen Jahr offiziell ein Ermittlungsverfahren führt, ohne je Ergebnisse bekanntgegeben zu haben. Davor waren die beteiligten RichterInnen und die BeamtInnen der Polizei angezeigt worden - wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Beihilfe zu diesen Delikten, Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung, übler Nachrede und anderer Straftaten, die zum Teil mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht wären.




Presse zum OLG-Beschluss

Mehr Links zum OLG-Beschluss

Presseinformation am 30.6.2007
Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt zu Polizei- und Justizmethoden in Gießen
Notwendigkeit einer Sachaufklärung und entsprechender Konsequenzen, u.a.
  • Strafanzeigen gegen RichterInnen und PolizeibeamtInnen
  • sofortige Suspendierung aller beteiligten BeamtInnen
  • Petitionen
  • Wiederaufnahme von Ermittlungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss vom 18. Juni 2007 (Az. 20 W 221/06) zu einem umfangreichen Polizeieinsatz mit nachfolgenden mehrfachen Entscheidungen Gießener RichterInnen festgestellt, dass die dort angewandten Methoden eine Ähnlichkeit zum Rechtsverständnis aufweisen, gezielt wider besseren Wissens politisch unerwünschte Personen beschuldigt und inhaftiert wurden und eine weitere Aufklärung notwendig sei.
Wir haben daraufhin eine genauere Zusammenstellung der bei diesen Ereignissen rund um den 14.5.2006 beteiligten Personen aus Polizei und Justiz sowie ihre strafbaren Handlungen erstellt und möchten Ihnen diese zusammen mit dem OLG-Urteil zukommen lassen.
Wir halten das Geschehen für einen bemerkenswerten und ziemlich umfangreichen Vorgang politischer Justiz. Die Verstrickung des hessischen Innenministers in die Aktionen ist nachgewiesen, wenn auch im OLG-Urteil selbst nicht ausgeführt. Angesichts dessen, dass nur wenige Wochen vorher ein anderes Gericht (Bundesverfassungsgericht) den Innenminister des Missbrauchs von Polizei zu politischen Zwecken bezichtigte (1 BvR 1090/06), enthält dieser neuerliche und viel weitergehende Vorfall erhebliche Brisanz.

Wir haben die strafrechtliche Aufklärung aller Vorgänge sowie die vorläufige Suspendierung aller Beteiligten gefordert, um weiteren Schaden abzuwenden. Zudem haben wir eine Petition an den Hessischen landtag gerichtet. Unsere Anträge dazu können Sie hier einsehen.
Für weitere Nachfragen und zur Berichterstattung stehen wir gern zur Verfügung. Der Einblick in die uns zugänglichen Akten ist in den Räumen der Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen nach Absprache möglich. Etliche Aus den Akten sind auch im Internet und im benannten Buch "Tatort Gutfleischstraße. Fiese Tricks von Polizei und Justiz" enthalten.

Anlagen

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