ANTRAG, BESCHLUSS DES AMTSRICHTERS GOTTHARDT, BESCHWERDEN UND OLG-URTEIL
Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
1. Einleitung
2. Vorspiele zum 14.5.2006
3. Der 14.5.2006: Unheimliche Begegung der Polizeiart
4. Der 14.5.2006 im Zeitplan
5. Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
6. Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
7. Beihilfe zu Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung: Der Antrag der Polizei
8. Freiheitsberaubung in Robe: Amtsrichter Gotthardt und sein Beschluss
9. 5 Tage inhaftiert
10. Presse-Berichte
11. Erfinden, verschweigen, einsperren: 14.-18. Mai 2006
12. Sofortige Beschwerde und Beschluss des Landgericht
13. Mehr Merkwürdigkeiten
14. Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
15. OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
16. Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!
17. Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
18. Sich beschweren
19. Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts
20. Einzel-Aspekte beleuchtet
21. Nachwehen ... und Nachbeben
22. Infos, Links und mehr
23. Update (zum Buch "Tatort Gutfleischstraße")
Der Anwalt des Inhaftierten legte nun Beschwerde vor dem OLG ein. Dazu nahm auch die Polizei Stellung - mit einer ersten sensationellen Wendung: Sie geben die MEK-Observation zu! Ansonsten aber bleiben sie überwiegend bei den absurden Behauptungen.
Ein schrilles Beispiel für Ermittlungsmethoden in Gießen ...
Auszüge und Kommentare:
Seite 1, vorletzter Absatz:
Die Behauptung der Polizei, der Festgenommene sei der Sachbeschädigung verdächtig, ist frei erfunden. Tatsächlich war der Polizei zum Zeitpunkt der Festnahme bekannt, dass er als Täter ausschied, weil er während der Tatzeit an einem anderen Ort observiert, d.h. polizeilich überwacht wurde.
Seite 1, letzter Absatz:
Die Behauptung, eine Festnahme sei „unerlässlich“ zur Verhinderung „weiterer Sachbeschädigungen“ ist doppelt falsch, weil erstens kein Verdacht einer ersten Sachbeschädigung vorlag – folglich auch keine „weiteren“ zu befürchten waren -, und zweitens die Unerlässlichkeit in keiner Weise begründet wurde.
Seite 2, erster Absatz:
Die Wiederholung der Behauptung eines Tatverdachts (Seite 2 oben) macht diese Lüge nicht wahrer. Die Bemerkung der Fluchtgefahr vermittelt sich überhaupt nicht, zumal die RadlerInnen mit Fahrradhängern voll Obst und Gemüse unterwegs Richtung Projektwerkstatt waren - nicht gerade eine intelligente Fluchtvariante ... ist demnächst in Gießen jemand der Flucht verdächtig, der nach Hause fährt?
Seite 2, zweiter Absatz:
Der zweite Absatz der Seite 2 ist die Sensation. Bislang hatte die Polizei die Observation immer zu vertuschen versucht. Offenbar gibt sie diesen Versuch auf – aber erst in diesem Moment, wo offensichtlich eine gerichtliche Überprüfung nicht mehr zu verhindern war. Nun gibt sie die Observation zu. Damit sind die Beschlüsse des Amtsgerichts zum Unterbindungsgewahrsam als Rechtsbeugung belegt! Die Präzision der Beobachtungen („diverse Eimer“) und die Benennung des „mobilen Einsatzkommandos“ zeigt, dass der Betroffene mit seinen Ausführungen in dem Streit immer Recht hatte und sämtliche Gerichtsentscheide zum 14.5.2006 und dem nachfolgenden Unterbindungsgewahrsam auf Lügen und Rechtsbeugung bestanden!
Die „diversen Eimer“ waren allerdings Körbe. Sie enthielten rundherum Löcher, waren also für Farbe gänzlich ungeeignet. Außerdem hat die Polizei selbst dargestellt, dass keine Farbe in Eimern, sondern Sprühdosen zum Einsatz kamen im Altenfeldsweg – also auch daraus also keinerlei Tatverdacht abgeleitet werden kann.
Der Absatz zeigt aber, die die Polizei Gießen taktiert: Vertuschen, verschweigen, lügen, dann zugeben (wenn es nicht mehr vermeidbar ist) und das Ganze gleich in neue Vertuschungen einbauen. Zudem ist noch ein anderer Punkt interessant: Die Polizei schreibt von 5 Personen. Verhaftet wurden aber nur vier. Entweder ist alles Quark, was die Bullen herbeilügen - oder es fehlt ihnen noch eine Person. In den Gerichtsakten wird auch von einer Person berichtet, die geflüchtet sein soll. Vier Stunden nach den spektakulären Festnahmen durchsucht die Polizei dann (ohne Durchsuchungsbefehl, siehe Extra-Seite) die Projektwerkstatt. Dort trifft sie auf zwei weitere Personen, eine davon ist ihnen sogar im Zusammenhang mit Protestaktionen bekannt. Das Gefahr im Verzuge wird (zumindest von Staatsschutzchef Mann so formuliert) mit der fehlenden fünften Person begründet. Die in der Prowe aufgefundenen hätten es ja sein können. Aber diese müssen weder Klamotten abgeben noch DNA noch irgendwas. Warum nicht? Ist das nicht seltsam, dass so plötzlich die Polizei gar nicht mehr an Tatverdächtigen interessiert war, sondern Kalender und Adressenlisten mitnahm? Beweist das nicht, dass die Polizei vier Stunden später sich so verhielt, dass daraus abzuleiten ist, dass sie genau wusste, dass niemand für etwas tatverdächtig war?
Und noch einmal Ermittlung a la Polizei Gießen: Beim Antrag zum Unterbindungsgewahrsam hatte die Polizei noch behauptet, dass um 1 Uhr Abfahrt in Reiskirchen-Saasen war. Jetzt waren die Menschen zeitgleich schon in Gießen - gebeamt?
Seite 2, 3. Absatz:
Der später Verhaftete soll von der Polizei in der Nähe der CDU-Geschäftsstelle gesehen worden sein - tatsächlich war er zeitgleich am weit entfernten Kennedyplatz in Gießen ... und zwar streng beobachtet von der Polizei. Auch das ist also eine platte Lüge. Lustig ist der zum zweiten Mal auftauchende Lapsus: "zwei männliche Personen, beide dunkel gekleidet, eine davon mit weißem Kapuzenpulli". Dunkel war's, der Mond schien helle ...
Seite 2/3:
Am Ende des zweiten Absatzes behauptet die Polizei, dass die Observation nicht mehr gelang. Dass ist nun eine neue Lüge der Polizei angesichts dessen, dass die Lüge, es sei gar nicht observiert worden (siehe Verhandlung vor dem Amtsrichter Gotthardt zum Unterbindungsgewahrsam), nicht mehr aufrechtzuerhalten war. Tatsächlich tauchten sowohl Streifenwagen wie auch die MEK-Wagen kurz danach und vor allem während der gesamten Tatzeit in der Nähe des Festgenommenen auf und observierten diesen wiederum. Die Polizei wusste, dass der Festgenommene nicht als Täter in Frage kam.
Allerdings zeigt auch schon das ständige neue Lügen, dass es der Polizei offensichtlich um Vertuschung geht, dass hier anzunehmen ist, dass die Polizei von Beginn an im Bewusstsein handelte, rechtswidrig vorzugehen.
Für das Auftauchen des MEK- und der Streifenwagen gibt es mehrere ZeugInnen (wie schon angegeben).
Seite 3, 1. Absatz:
Das alles wurde gefunden. Wenn aber das Observationsergebnis (siehe oben) ergab, dass Eimer dabei waren - was will mensch damit beim Sprühen?
Seite 3, 3. Absatz:
Gerichtete Ermittlung: Erst behauptet die Polizei, die Sachbeschädigungen am 3. und 8.5. wären Reaktionen auf den Ladungsantritt gewesen. Dann wird das widerlegt - und was macht die Polizei: Nimmt nun das genau Gegenteilige auch als Grund für den Tatverdacht. Egal was ermittelt, das Endergebnis ist immer das gleiche. Es stand halt schon vorher fest.
Seite 3, letzter Absatz:
Schließlich werden die ganzen Konstrukte, Lügen und Seltsamkeiten einmal zusammengemixt und ergeben den gewünschten Tatverdacht. Schön ist die Formulierung, dass die Objektschutzstreife den Betroffenen "gesehen haben will". Den Eindruck hat mensch allerdings: Der Wille ist der Vater des Gedankens.
Seite 4, 3. Absatz:
Weitere krude Zusammenhänge werden aneinandergereiht - was hat die CDU-Geschäftsstelle mit dem Strafantritt zu tun. Was hat ein Tag "AV-GCE" mit einem Strafantritt zu tun? Und warum folgt daraus, dass Aktionen im Zusammenhang mit Prozessen gegen den fälschlich Verdächtigten auf diesen als Täter schließen lassen?
Seite 5, 1. Absatz:
Die Polizei behauptet erneut, von der Täterschaft überzeugt gewesen zu sein. Das ist falsch. Die Polizei wusste, dass der Festgenommene nicht als Täter in Frage kam. Sie behauptet dieses wahrheitswidrig nur anders, weil sie hofft, dass Gerichte den Fall nicht genau überprüfen und dann der Polizei aufgrund einseitigem Glaubens an die Aussagen der Polizei diese für rechtmäßig erklären werden.
Seite 5, 2. Absatz:
Welche anderen Maßnahmen wurden geprüft? Welcher Erfolg überhaupt? Um was ging es der Polizei? Vielleicht um das Wegsperren als Zweck des Ganzen? Dann führen andere Maßnahmen natürlich nicht zu diesem Ergebnis - doch ein Grund ist das nicht, wenn sich die Polizei wünscht, dass jemand, der sie kritisiert, endlich mundtot gemacht wird. Die Formulierung "Begehung weiterer Straftaten durch den Antragsteller" nimmt jetzt den falschen Tatverdacht sogar als schon bewiesene Sache auf und schlussfolgert noch weitergehende Schritte.
Ein schrilles Beispiel für Ermittlungsmethoden in Gießen ...