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EENE, MEENE MAUS, ...UND DU FLIEGST RAUS!

Von Deutschen und anderen


Einleitung · Von Deutschen und anderen · Organisierte Unmenschlichkeit · Internationale Allianzen · Brutalität der Grenzen · Gießen

Auch wenn der Begriff Rasse inzwischen verpönt ist, so ist doch die daraus resultierende Praxis längst noch nicht überwunden. Besonders deutlich wird dies am Beispiele des deutschen Staatsbürgerrechts: Hier herrscht seit dem Kaiserreich das ius sanguinis (Blutsrecht), welches die Staatsangehörigkeit auf eine "nationale Abstammungsgemeinschaft" zurückführt. So werden in Osteuropa lebende Menschen mit deutschen Großeltern noch als "Volksdeutsche" verstanden und mit ihrer Hilfe in innenpolitische Angelegenheiten anderer Staaten eingegriffen. So werden beispielsweise mit Hilfe des "Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) große Gebiete und Ländereien rund um Kaliningrad aufgekauft und mit "Deutschen" besiedelt. Ein solches völkisches Nationenverständnis wirkt identitätsstiftend und formierend nach innen sowie rassistisch ausgrenzend nach außen. Während es uns innerhalb Europas selbstverständlich erscheint, unseren Aufenthaltsort frei zu wählen, ist dies international nur bestimmten Menschen möglich. An der wohlstandschauvinistischen Visumspolitik sowie deren zeitweisen Lockerung durch Kontigentierung von VertragsarbeiterInnen wird deutlich, nach welchen funktionalen Kriterien in der BRD MigrantInnenpolitik betrieben wird.

Flüchtlinge in Deutschland
Für die als "fremd" definierten Menschen haben diese Zuschreibungen ernste und bisweilen tödliche Konsequenzen. Staatliche Hetze während der Asyldebatte ging einher mit den rassistischen und antisemitischen Gewalttaten der "gründlich durchzivilisierten Gesselschaft" (A. Vollmer). Die "Schuldigen" waren schnell gefunden: Die Flüchtlinge. Denn, so wurde verlautbart, eine Angst vor Überfremdung liege jedem Volk sozusagen im Blut und Deutschland sei auf dem besten Weg, eine "durchrasste Gesellschaft" (E. Stoiber) zu werden. Und so wurde dann mit der Einrichtung von Sammellagern und Abschiebeknästen alles getan, um Flüchtlingen den Aufenthalt in Deutschland so unangenehm wie möglich zu machen. Bei Schäuble heißt dies: "Die Buschtrommeln sollen es verkünden, kommt nicht nach Deutschland". Keineswegs war es nur die konservativ-liberale Bundesregierung, welche die rassistischen Maßnahmen gegen AsylbewerberInnen forcierte. Das seit mehreren Jahren SPD-regierte Nordrhein-Westfalen nimmt im Bereich der Abschiebehaft und Abschiebungen mit fünf Abschiebeknästen, darunter der bundesweit Größte in Büren, eine Vorreiterrolle ein. Der im Mai 1993 von der "Koalition der Vernunft" aus CDU-CSUFDPSPD verabschiedete Asylkompromiß reihte sich nahtlos in die Folge von Abschottungsmaßnahmen ein und bedeutete die faktische Abschaffung des Asylrechts. Aber nicht nur Deutschland, sondern auch Europa wurde unter der vorherrschen Rolle Deutschlands zu einer möglichst flüchtlingsfreien Festung ausgebaut.

"Sozialstaat profitiert von Zuwanderung" laut Bertelsmann-Stiftung in einer von ihr gefertigten Studie am 27.11.2014
Die heute in Deutschland lebenden Ausländer sorgen für ein erhebliches Plus in den Sozialkassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die 6,6 Millionen Menschen ohne deutschen Pass sorgten 2012 für einen Überschuss von insgesamt 22 Milliarden Euro. Jeder Ausländer zahlt demnach pro Jahr durchschnittlich 3.300 Euro mehr Steuern und Sozialabgaben, als er an staatlichen Leistungen erhält. Das Plus pro Kopf ist in den vergangenen zehn Jahren um über die Hälfte gestiegen. Für einen weiteren Anstieg sind bessere Bildungspolitik und gesteuerte Zuwanderung die wichtigsten Voraussetzungen.
Zwei Drittel der Deutschen sind jedoch laut einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2012 überzeugt, dass Zuwanderung die Sozialsysteme belaste. Die vorliegende Studie widerlegt diese Auffassung.


Sichere Drittstaaten, Abschiebungen
Flüchtlinge, die über einen sogenannten sicheren Drittstaat oder ein EU-Mitgliedsland einreisen, haben erst gar keine Möglichkeit mehr, einen Asylantrag zu stellen. Im Zuge des Asylkompromisses wurden alle an Deutschland grenzenden Nicht-EU-Staaten zu sicheren Drittstaaten erklärt, mit der Konsequenz, daß der Landweg für Flüchtlinge keine Möglichkeit darstellt, in Deutschland Asyl zu erhalten. Um der Genfer Konvention zu genügen, blieb nur mehr das "kleine Asylrecht", welches bestenfalls nur zu einer Duldung und nicht zu einem dauerhaft gesicherten Aufenthalt führt. Letztlich bleibt also der Luftweg die einzige legale Einreisemöglichkeit für Flüchtlinge. Auf Flughäfen werden AsylbewerberInnen allerdigs in exterritorialen Gebieten, den sogenannten Transitbereichen, untergebracht und einem verkürztem Asylverfahren unterzogen. Flüchtlingen aus "sicheren Herkunftsländern", von denen die Bundesregierung annimmt, daß in ihnen generell keine politische Verfolgung stattfindet, oder die bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, werden in der Regel unmittelbar gewendet, sprich abgeschoben. Hinzu kommt, daß die Möglichkeit des Luftweges oft durch den Visumszwang blockiert wird. Entscheidend für die Anerkennung als AsybewerberIn ist somit nicht mehr der Fluchtgrund, sondern der Fluchtweg. Flüchtlinge, deren Antrag abgelehnt wurde, werden häufig nach Rücksprache mit den Behörden des Verfolgerstaates abgeschoben; mit der Konsequenz von mehreren Todesfällen während der Abschiebung bzw. als Folge derselben. Aufgrund bilateraler Rücknahmeabkommen kommt es ebenso zu Kettenabschiebungen, welche gegen die Genfer Konvention verstoßen. Doch auch das BVG billigte mit seiner Entscheidung im Mai 1996 alle diese Maßnahmen der Flüchtlingsabwehr und verlieh ihnen höchstrichterliche Legitimität. Es betrieb mit seiner Kritik an Widerspruchsfristen nur staatsrechtliche Kosmetik und verstieß gegen seinen eigenen Auftrag, darüber zu wachen, daß Grundrechte in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen.

Abschiebeknäste
Doch die Repressionen gegen Flüchtlinge gehen noch weiter. Neben dem Asylbewerberleistungsgesetz, welches Flüchtlinge u.a. durch massive Kürzungen der Sozialhilfe sozial deklassiert, sind vor allen Dingen Abschiebeknäste ein entscheidenes Instrument bundesdeutscher Asylpolitik. Besteht der Verdacht, ein Flüchtling könne sich seiner Abschiebung entziehen, so wird vom Amtsgericht Abschiebehaft beantragt. Hierzu reicht beispielsweise eine "Verletzung der Mitwirkungspflicht", die auch darin bestehen kann, auf Behördenpost nicht rechtzeitig reagiert zu haben. In Abschiebeknästen sind Flüchtlinge der Willkür von AnstaltsleiterInnen und privaten Sicherheitsdiensten ausgesetzt, die Haftbedingungen sind noch deutlich schlechter als im Strafvollzug. So wird beispielsweise in Büren die international als Folter geächtete Schaukelfesselung, selbstverständlich zum "eigenen Besten" der Flüchtlinge, praktiziert. Die dringend erforderliche psychosoziale und rechtliche Betreuung dagegen erfolgt größtenteils nur auf freiwilliger Basis und durch private Initiativen. Zusätzlich müssen AsylbewerberInnen sowohl für Telefon- und Anwaltskosten als auch für die Haftkosten (Büren: 126 DM pro Tag) selber aufkommen. Zu diesem Zweck werden persönliche Besitztümer und sogar Kleidungsstücke beschlagnahmt. Sowohl die Zustände in den Abschiebeknästen als auch die grundlose Inhaftierung und die Angst vor Abschiebung führten zu zahlreichen Aufständen, Hungerstreiks, Selbstverstümmelungen und mindestens 19 Selbsttötungen im Zeitraum von November 1993 bis Juni 1995. An den Zuständen in Abschiebeknästen entzündet sich noch vielfach Kritik, ihre Existenz wird dagegen für selbstverständlich genommen.

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