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DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Das Jahr 2003


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Das Vorspiel der Aktionsnacht ist von Bedeutung vor allem für die Reaktionen der Repressionsbehörden, die an diesem Tag etwas mehr als ein Jahr unter Anspannung standen angesichts einer Fülle kreativer und subversiver Aktionsformen, die in Gießen um sich griffen - und auf die die Polizei keinerlei Antwort fand.


EreignisBewertungRechtsbrüche
Ein Jahr Widerstand gegen innere SicherheitBeginnend mit dem Protest gegen die Gefahrenabwehrverordnung - Vorzeige-Law-and-Order-Stück der Gießener und Landes-CDU 
Entwicklung der Idee kreativer Antirepression, u.a. mit folgenden Aktionen
  • Überidentifikations-Demo
  • Kamera-Gottesdienst
  • Initiative Sicheres Gießen
Zunächst Hilflosigkeit bei der Polizei, dann völlig durchgedrehte Antwort maximaler Eskalation und Gewalt:
  • Erstes hessisches Unterbindungsgewahrsam am 11.12.2002, 24 Uhr
  • Polizeiwahn und erfundene Bombendrohung am 12.12.2002
  • Illegale Festnahmen am 9.1.2003
  • Illegale technische Zerschlagung der Projektwerkstatt am 10.1.2003
  • Illegaler Angriff auf eine Demonstration in Gießen am 11.1.2003 auf direkte Anweisung von Innenminister Volker Bouffier
 
Für Gießen neue Aktionsformen wie Subversion und Kommunikationsguerilla stellen die Sicherheitsbehörden vor unüberwindbare Hürden. Beispiele:
  • Ankündigung einer Sicherheitssperrung der Straßen um das Rathaus zur Sitzung am 12.12.2002
  • Mitteilung der Löschung von Innenaufnahmen einiger Wohnräume durch die Rundum-Kamera am Marktplatz
  • Gefälschte Fahndungsaufrufe, Rundschreiben des Bürgermeisters usw.
Laut Akten geht die Polizei selbst davon aus, niemals irgendwelche TäterInnenhinweise erreichen zu können. Die angewendeten Methodiken scheinen polizeifest. Daraus zieht der Staatsschutz aber nicht die Konsequenz, auf die Benennung eines Tatverdachtes zu verzichten, sondern ganz im Gegenteil werden in den polizeieigenen Akten alle Vorkommnisse dieser Art dem Umfeld der Projektwerkstatt zugeordnet.

Als Fahndungsmethode kommt zur ständigen falschen Verdächtigung (in Verhören, bei Hausdurchsuchungen und gegenüber der Presse vorgetragen) eine ausgedehnte Zufallskontrollen-Fahndungs. Neben Hausdurchsuchungen kommt es zu ständigen Kontrollen, Beschlagnahmen auf offener Straße und Platzverweisen. Mangels auch nur irgendeines Beweismittels beschlagnahmen Gießener PolizeibeamtInnen immer öfter Transparente, Flugblätter, Fahrräder, Anhänger und Kleidungsstücke - offenbar nur um irgendwelche Handlungen vollziehen zu können. Das Polizeiverhalten ist eine Art Trommelfeuer illegaler Handlungen.
 
Ab Juli greift die Justiz in die Auseinandersetzung ein und versucht mit Verurteilungen abschreckende Wirkung zu erreichen. In der Nacht vor dem ersten Prozess kommt es zu umfangreichen Farbattacken auf den Verhandlungsort, das Amtsgericht. Tatverdächtige gibt es nicht und werden auch später nicht gefunden, wie die Akte zum Verfahren deutlich aussagt.Staatsschutzbeamter Broers und Staatsanwalt Vaupel behaupten Monate später, dass es einen Tatverdacht gegen zwei Aktivisten aus dem Umfeld der Projektwerkstatt gibt, weil diese in der Tatnacht nahe dem Tatort kontrolliert wurden. Diese Aussage ist frei gelogen - aber das finden erst die Betroffenen nach intensivem Aktenstudium heraus. Die Kontrolle ist erst einen Abend später. Kleinlaut muss Broers bei einer Zeugenaussage am 2.11.2006 vor Gericht die Lüge eingestehen, Staatsanwalt Vaupel weigert sich, zu seiner Lüge Stellung zu nehmen. Fraglich haben sich beide der falschen Verdächtigung strafbar gemacht. 
Am 2.7.2003 kommt es zur ersten Verurteilung wegen eines vermeintlich gestreckten Mittelfingers in eine Polizeikamera.Wie die Aufzeichnungen bewiesen, war der Mittelfinger auf die Kamera gemünzt. Absurd ist die Verurteilung auch angesichts der Masse an Beleidigungen, die von Seiten des Gießener Staatsschutzes und der Polizeiführung seit Ende 2002 gegenüber AktivistInnen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt ausgesendet wurden - niemals hat irgendeiner der UniformträgerInnen eine Anklage dafür bekommen. Der Verfassungsparagraph von der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz ist in Gießen zig-mal übertreten worden. 

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