Keine A49

STRAFVERFAHREN IN HALLE:
ORDNUNGSHAFT, RECHTSBEUGUNG ...

Dann: Der Strafbefehl


1. Das Vorspiel zum Gerichtsverfahren ...
2. Dann: Der Strafbefehl
3. Das Richterium schlägt zurück ... Ordnungsgeld-Beschluss
4. Verweigerung der Haftentschädigung
5. Anträge und Anzeigen gegen Richter Maynicke und weitere
6. Der Beschluss zur Ordnungshaft durch Richter Maynicke
7. Das Gerichtsverfahren am 28.9.2005
8. Zweiter Versuch angesetzt - und wieder abgesagt: Einstellung!





Der Widerspruch ...
Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis ein (Az. 310 Cs 201 Js 3220/04) vom 26.2.2004. Als Begründung füge ich an, dass sämtliche (!) Aussagen der ZeugInnen ausgedacht sind - sie sind aber ganz typisch für solche Vorgänge. In Erwartung dessen, dass deutsche Gerichte ZeugInnen der Vollzugsbehörden immer glauben, auch wenn diese totalen Unsinn erzählen, sich in Widersprüche verwickeln usw., werden Angeklagte einfach mit so etwas belastet und meist auch verurteilt. Verdeckt werden damit auch die Gewalttaten der Vollzugsbehörden selbst, wie in diesem Fall geschehen.

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