Keine A49

DNA-ENTNAHME OHNE BEWEISGRUNDLAGE
RICHTERIN KAUFMANN IM DIENSTE DER MACHT

Der Beschluss


Der Beschluss · Beschwerden · Es nützte alles nichts ... · Antrag auf Löschung der Daten · Mehr Informationen

Per Beschluss vom 31. Mai 2006 ordnete die Amtsrichterin Kaufmann (Amtsgericht Gießen) die Entnahme einer DNA-Probe bei drei Personen an, die am 14. Mai 2006 ohne Beweisgrundlage verhaftet wurden. Das entspricht zwar nicht der Rechtslage, aber immerhin dem Wunsch der Ermittlungsbehörden, die nach ihrer peinlichen Nacht und Nebel-Aktion vom 14. Mai einige Probleme haben dürften, den Vorgang irgendwie zu retten. Während eines Gewahrsams-Aufenthalt im PP Mittelhessen an Pfingsten wurde einer Person diese Probe bereits entnommen.


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