Keine A49

BESCHERUNG MAL ANDERS: FARBATTACKE AUF JUSTIZGEBÄUDE AM 24./25.12.2005

Landgericht verwirft Beschwerde ...


1. Attacke auf Justiz in Gießen ... und Repression
2. Rechtliche Auseinandersetzungen
3. Landgericht verwirft Beschwerde ...
4. Das Finale: Kleinlaute Einstellung des Ganzen
5. Klammotten per DHL-Paket von Staatsanwaltschaft nach Gießen
6. Links und Hintergründe zum Prozess

Tja, die Kammer des Landgerichts hält es nicht für nötig, überhaupt so banale Fragen zu prüfen, z.B. ob der Durchsuchungsbefehl überhaupt ausgewiesen hat, was die BeamtInnen suchen sollen usw. Höhere Instanzen versprechen nicht automatisch höhere Unabhängigkeit ...


Ein schönes Beispiel für den Gießener Recht-Extremismus. Die Zitate deshalb nochmal gegenübergestellt:
Beschwerde: "Die Beschlagnahme der SOg. "16 div. Sprühschablonen" (Amtsgerichts-Beschluss) kann ebenfalls nicht in einen Zusammenhang mit dem vereinbarten Durchsuchungsgegenstand gebracht werden. Zwar ist hier theoretisch möglich, einen anderen Zusammenhang zu vorgekommenen Straftaten zu konstruieren, aber dieses würde nichts daran ändern, dass hier der Durchsuchungsrahmen eigenmächtig erweitert wurde - und hierfür weder vor Ort noch durch irgendeine richterliche Bestätigung eine Rechtsgrundlage bestand"
Antwort: "Die beschlagnahmen Gegenstände kommen als Beweismittel im anhängigen Ermittlungsverfahren in Betracht, ..."

Wie zu sehen ist: Das Gericht vertritt die Meinung, dass eine Hausdurchsuchung auch ohne Rechtsgrundlage (die ja nicht bestand, was das Landgericht gar nicht in Frage stellt) in Ordnung ist. Das Gericht erörtert nur, warum eine Hausdurchsuchung dieser Art gerechtfertigt gewesen wäre. Aber: Genau das ist eben nicht vorher geklärt worden. Da aber ein Richtervorbehalt bei Durchsuchungen besteht, wäre das nötig gewesen. Sieht aber das Landgericht nicht so - und so entstand das typische Gießener Paradoxon, dass Unrecht durch Rechtsprechung zu Recht wird.

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