DER KRAMPF UM DIE RECHTLICHE ANERKENNUNG
Antrag und Ablehnung
1. Antrag und Ablehnung
2. Hintergrund: Politische Zensur
Im Dezember 2006 reichte die Stiftung FreiRäume einen Antrag auf rechtliche Anerkennung als selbständige Stiftung ein. Was niemand ahnte: Ausgerechnet das hessische Innenministerium unter dem Law-and-Order-Mann Volker Bouffier würde darüber entscheiden müssen. Bouffier hatte einige AktivistInnen der Stiftung schon mehrfach willkürlich inhaftieren und observieren lassen, weil er die Kritik an seiner Politik mundtot machen wollte. Zu Volker Bouffier kann die damalige Internetseite www.im-namen-des-volkers.siehe.website eingesehen werden, zum Fallbeispiel zum 14.5.2006 diese Seite.
Entsprechend war das Ergebnis: Trotz allgemeiner Propaganda der Landesregierung, dass sie Neugründungen von Stiftungen befürworten würde, lehnte sie in diesem Fall ab. Die eingereichten Stiftungsantragsunterlagen beachtete sie wenig. Diese enthielten präzise Angaben zu den Punkten, die im Ablehnungsbescheid als ungelöst dargestellt wurden (siehe auch Text zu Organisierungsfragen und Grundgedanken).
Auszüge aus der Ablehnung vom 17.4.2007
Entsprechend war das Ergebnis: Trotz allgemeiner Propaganda der Landesregierung, dass sie Neugründungen von Stiftungen befürworten würde, lehnte sie in diesem Fall ab. Die eingereichten Stiftungsantragsunterlagen beachtete sie wenig. Diese enthielten präzise Angaben zu den Punkten, die im Ablehnungsbescheid als ungelöst dargestellt wurden (siehe auch Text zu Organisierungsfragen und Grundgedanken).
Auszüge aus der Ablehnung vom 17.4.2007