Demokratie

STAATSMACHT UND WIDERSTAND: GENLOBBY SCHÜTZEN, KRITIKERINNEN AUSSCHALTEN

Pressefreiheit? Fehlanzeige! Schutzhaft und Strafverfahren gegen JournalistInnen


1. Gentechnikmafia bestellte Polizeiaktionen gegen KritikerInnen
2. Weitere Prozesse gegen GentechnikgegnerInnen
3. Gerichtliche Nachspiele: Pro Polizeigewalt, gegen Protest
4. Protest behindern: Zivil- und Verwaltungsgerichte verhängen Protestverbote
5. Schutzhaft & Co.: Einschüchtern mit Tradition
6. Pressefreiheit? Fehlanzeige! Schutzhaft und Strafverfahren gegen JournalistInnen
7. Überall
8. Der Staat und seine willigen VollstreckerInnen - sichere Bank für die Gentechnik
9. Links

Wer glaubt, der Saarbrücker Prozess sei eine Ausnahme, irrt. Nein - Maulkörbe verteilen, können auch andere. Das trifft zwar nicht alle, aber schon die, die durch große Parteien, Verbände, Zeitungsredaktionen u.ä. weder abgesichert noch, meist leider damit verbunden, gebremst werden, sondern unabhängig agieren und recherchieren. In Gießen am Rande des dort 2006 und 2007 angepflanzten Gengerstenfeldes, traf es gleich zweimal Journalisten. Ihr Vergehen: Fotografieren. Die Folge: Einmal eine Strafanzeige, einmal gleich verhaftet.

Feldbefreiung gefilmt: Anzeige!
Der erste Fall stand im Zusammenhang mit der öffentlich angekündigten Feldbefreiung im Jahr 2006. Neben Gießener Journalisten und einem Fernsehteam des Hessischen Rundfunks war auch ein Journalist aus Berlin vor Ort. Nach der Erstürmung des Feldes durch die AktivistInnen und der Festnahme durch Uniformierte auf der, auch dadurch arg ramponierten Fläche mit gv-Pflanzen trat er einige Meter auf die unbewirtschafteten Flächen am Rande des Grundstückes - und prompt hatte er eine Strafanzeige und wenig später auch gleich einen Strafbefehl an der Backe. Pressefreiheit zählt eben wenig, wenn Belange gesellschaftlicher Eliten betroffen sind.
Das Verfahren wurde eingestellt, als der Journalist dem Gericht andeutete, den Prozess offensiv nutzen zu wollen, um auf diese Hintergründe hinzuweisen. Eine Einstellung gegen Geldzahlung lehnte er aus diesem Grunde auch ab, woraufhin das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.

Im Original: Strafbefehl gegen Berliner Journalisten ...
Aus dem Strafbefehl. Der wird bereits von einem Richter (ohne Verfahren) auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt.



Feld fotografiert: Verhaftet!
Noch schlimmer erging es einem Magdeburger Journalisten. Wahrscheinlich war er gar nicht selbst der Stein des Anstoßes, aber er war in Begleitung von AktivistInnen, die ihn auf der öffentlichen Straße rund um das Gengerstenfeld führten. Das Frühjahr 2007, also das zweite Jahr des Gerstenversuchs. Die Polizei verfolgte die Anfahrt schon ab Reiskirchen - und als der Journalist mit den beiden orts- und fachkundigen BegleiterInnen am Feld erschien, um artig über den Zaun ein paar Fotos zu machen, war es auch schon vorbei: Journalist und BegleiterInnen wurden eingesackt und ins Gießener Polizeipräsidium geschleppt. "Haben Sie schon mal was von Pressefreiheit gehört?", frage der Vorsitzende der Verwaltungsgerichtskammer die Rechtsassesorin der Gießener Polizei, als der Journalist und seine BegleiterInnen gegen die Maßnahme klagte. Der Übergriff wurde für rechtswidrig erklärt - aber zeigte damit auch das Problem polizeilichen Handelns: Die können einsperren, Recht brechen und mehr. Ein Beschluss vor Gericht dazu hilft immer erst, wenn es für die konkrete Situation schon zu spät ist. Selbst für ähnliche Lagen in der Zukunft nützt solch ein juristischer Sieg nicht, weil die Polizei gleichmütig und im Wissen ihrer ständigen Rechtsbrüche lapidar anführt: "Sie können sich ja beschweren ...".

Im Original: Fotoserie der Verhaftung ... Diese Bilder

Nach der Aussaat: Foto vom Alten Steinbacher Weg (Fußweg) aus (größer durch Klick). Der Kern mit den gentechnisch veränderten Pflanzen ist durch Bauzäune gesichert. Seitlich (rechts) befinden sich Kameraüberwachung und Flutlicht (auch tagsüber an). Das Foto entstand bei einer Ortsbesichtigung mit einem auswärtigen Journalisten. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Polizeiwagen an verschiedenen Seiten des Feldes anwesend. Außerdem wurde von AnwohnerInnen gemeldet, dass das Feld auch mit Hunden bewacht wird!


Foto aus einer anderen Kamera - Sekundenbruchteile vor dem Polizeigriff auf die erste Kamera. Die befindet sich verdeckt in der Hand der Person mit hellem Pullover rechts. Der mit schusssicherer Weste geschützte Uniformierte führt gerade seine Hand Richtung Kamera - gleich hat er sie ergriffen. McBoss der Einheit funkt herum und erteilt ebenfalls Sekundenbruchteile später die Weisung, alle festzunehmen. Das Bild strahlt die Bedrohung förmlich aus ... da muss einfach verhaftet werden ... (Bild größer durch Klick). Es ist das letzte Foto des Journalisten, der das Feld fotografieren wollte - und dann verhaftet wurde. Sein Bericht in "grünes blatt" Nr. 2/2007 (S. 13).

Direkt nach diesem Foto wurden alle Personen festgenommen - auch der Journalist. Als Begründung wurde angegeben, das Fertigen von Fotos könnte auf bevorstehende Straftaten hindeuten. Gießener Polizei halt. Die folgenden Fotos: Innenaufnahme aus dem Polizeirevier (Innenhof) kurz vor der Freilassung und Eingangsbereich des Polizeipräsidiums in der Ferniestraße 8. Der festgenommene Journalist wollte gegen die Verhaftung, dem noch ein Platzverweis mit Festnahmeandrohung für den gesamten Bereich um das Genfeld folgte, Widerspruch einlegen. Immerhin konnte er seiner Pressetätigkeit so nicht mehr nachkommen. Die Polizei verweigerte jedoch, den Widerspruch entgegenzunehmen.



Der spätere Bericht des Journalisten, veröffentlicht in: grünes blatt 2/2007
Sicherheitsforschung an Gen-Gerste: Das Ergebnis steht schon fest
fb Ende März wurde auf dem Gelände der Gießener Universität zum zweiten Mal genetisch veränderte Gerste ausgesät. Laut Versuchsleiter Prof. Karl-Heinz Kogel ist ein wesentliches Ziel des gentechnischen Freilandversuchs die Untersuchung der Auswirkungen der Manipulation auf Bodenorganismen. Die jetzige Aussaat wurde vorgenommen, obwohl Kogel ein anonymes Bekennerschreiben vorlag, aus dem die Verseuchung des Standorts hervorging.
Vier Genveränderungen umfasst der in der BRD einmalige Versuch: eine erhöhte Widerstandskraft gegen Pilzbefall, Einsatzmöglichkeit als Futtergetreide, ein Resistenzgen gegen das BAYER-Pestizid Basta und ein Markergen für die gentechnischen Arbeiten. Als Vorhaben der „Sicherheitsforschung“ wird dieser Freisetzungsversuch von der Bundesregierung gefördert. Gleichzeitig ist dieses wissenschaftliche Projekt Wegbereiter für die großflächige Freisetzung genmanipulierter Gerstepflanzen. Kogel erklärte dazu in einem Interview mit der Lokalzeitung Gießener Anzeiger kurz vor der Aussaat, dass „die gute landwirtschaftliche Praxis“ eine dreijährige Versuchsdauer erfordere. Das eigentliche Ergebnis - „dass es keine negativen Nebeneffekte für die Umwelt gibt“ - stehe bereits fest.
Jochen Kirdorf, Gentech-Kritiker aus der Nähe von Gießen, sieht sich durch solche Aussagen in seinen Befürchtungen bestätigt: „Kogel enthüllt den Gen-Gerste-Versuch nun selbst als Feigenblatt. Eine Forschung, bei der die Ergebnisse schon am Anfang des Tests feststehen, ist unseriös. In Wirklichkeit geht es um die Marktzulassung der Gentech-Pflanzen“. Laut Kirdorf dürfte Kogel der Hinweis, der Boden sei durch Unbekannte verseucht worden, nicht kalt gelassen haben, wenn es tatsächlich um mögliche Auswirkungen auf die Umwelt gegangen wäre. Dann nämlich wäre der Versuchsaufbau wissenschaftlich betrachtet zerstört. Stattdessen habe er ohne weitere Untersuchungen verbreitet, dass es sich um einen Bluff von Versuchsgegnern handele und sofort ausgesät.
Vor diesem Hintergrund erregt die mehrfache Abwehr unabhängiger Medienvertreter ebenfalls Misstrauen. Beim Versuch, das Gen-Gerste-Feld zu fotografieren schritt am vergangenen Sonntag sofort die Polizei ein und verhaftete den Journalisten und die Vertreter einer lokalen Initiative, die ihm das Feld zeigen wollten. Bereits im Jahr zuvor war ein Journalist beim Filmen einer „Feldbefreiungsaktion“ des Feldes verwiesen worden. Selbst der Hessische Rundfunk wurde nach der Berichterstattung über die Kritik an dem Versuch von Politikern dafür angegriffen.


Im Original: Widerspruch, Klage und Urteil
Fortsetzungsfeststellungsklage
gegen die Festnahme, den Gewahrsam, die Beschlagnahme und den Platzverweis am 1. April 2007 in Gießen durch die Polizei (Land Hessen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich direkt gegen eine inzwischen ausgelaufene, nicht anderweitig gerichtlich überprüfte Maßnahme Fortsetzungsfeststellungsklage einreichen. Die Maßnahme bestand aus Kontrolle, Beschlagnahme des Fotoapparates und meines Fahrrades, Festnahme, Gewahrsam und anschließendem Platzverweis.

Kurze Beschreibung:
Am 1. April 2007 bin ich in einer kleinen Gruppe mit dem Fahrrad den Alten Steinbacher Weg Richtung Innenstadt gefahren. Auf Höhe des dort liegenden sogenannten Genversuchs mit transgener Gerste hielt ich kurz an, um ein Foto zu machen. Dabei verließ ich den Straßenbereich nicht.
Wie zu erkennen war, was das Feld an allen Seiten mit Polizeieinheiten/-wagen gesichert. Zunächst eines, dann mehrere der Fahrzeuge kamen auf uns zu. Sie forderten unsere Personalien und benannten als Grund, dass das Fotografieren darauf hindeute, dass es zu Straftaten kommen werde. Obwohl diese Begründung absurd war (bin ich von Gießener Polizei und Justiz aber gewöhnt), willigte ich ein, den Ausweis nach dieser (schlechten) Begründung zu übergeben. Dazu kam es aber nicht, weil der Beamte die kurze Phase des Einsteckens des Fotoapparates nach der Aufnahme nicht abwarten wollte. Er riss mir die Kamera aus der Hand und drehte die Hand ansatzlos auf meinen Rücken. Ich bekam Handschellen. Das gleiche geschah, wie ich sehen konnte, auch mit meinen BegleiterInnen, wobei diese den Beamten schon Ausweise gezeigt hatten – eine Personalienfeststellung kam also als Grund der Verhaftung nicht mehr in Frage.
Wir wurden in getrennten Autos in die Ferniestraße 8 (Headquarter der Gießener Ordnungstruppen) gebracht und dort einige Zeit festgehalten (knappe Stunde). Ebenso wurden die Fahrräder in das Polizeipräsidium gebracht. Danach wurden wir wieder entlassen, ohne dass irgendetwas geschehen war. Auch meine Personalien wurden von mir nirgends mehr benannt. Zum einen bin ich den BeamtInnen ja auch bekannt, zum anderen hatten sie meinen Ausweis mit dem Fahrrad beschlagnahmt, da sich der Ausweis dort befand. So war auch mein Ausweis zum Zeitpunkt der Gewahrsamnahme schon in den Händen der Polizei.
Nach der Entlassung wurde für den Rest des Tages ein Platzverweis für den Bereich um das offensichtlich heilige Genfeld erlassen – allerdings nur mündlich.
Ich stelle folgende Anträge:

  1. festzustellen, dass das Anhalten, die Identitätsfeststellung, die Beschlagnahmen, die Festnahme und der Platzverweis jeweils für sich genommen und insgesamt rechtswidrig waren,
  2. die Beklagte zu einer Unterlassungserklärung bezüglich der Wiederholung solcher Vorgänge zu veranlassen,
  3. der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich mir entstandener Auslagen und meiner Arbeitszeit aufzuerlegen
Mein Rechtsschutzinteresse ergibt sich aus dem schon benannten Eingriff in die persönliche Freiheit. Außerdem besteht solange das Objekt der polizeilichen Maßnahme (Gen-Gerste-Feld der Universität) Bestand hat die Gefahr einer Wiederholung des Vorgangs. Hinzu kommt die ständige Neigung der Polizei, mich zu verhaften, in Gewahrsam zu nehmen, mit Platzverweisen zu überziehen. Bisherige Überprüfungen der Rechtmäßigkeit scheiterten an der halsstarrigen Weigerung Gießener Gerichte, überhaupt in der Hauptsache zu verhandeln. Daher rührt auch ein Rehabilitationsinteresse, da ich zumindest in Kreisen der Polizei und der Justiz offensichtlich als vogelfrei angesehen werde – wozu das Verwaltungsgericht ja auch einiges beigetragen hat.

Ich beantrage hiermit Akteneinsicht. Ergänzungen zur Klagebegründung nach Einsicht in die Akten behalte ich mir ausdrücklich vor.

Zudem stelle ich einen Prozesskostenhilfeantrag, den Sie anbei finden. Ich bitte um Mitteilung, ob die 10. Kammer oder einer der Richter Fritz, Bodenbender und/oder Höfer mit dem PHK-Antrag befasst sein werden. Für diesen Fall kündige ich einen Befangenheitsantrag an, da sich dieses Trio abfällig über mich im Zusammenhang mit PKH-Anträgen geäußert und in einer stammtischähnlichen Männerrunde die Ablehnung meines nächsten PKH-Antrages bereits diskutiert hat.

Der weitere Ablauf, zunächst zum Befangenheitsantrag zum PKH-Antrag
Das Absurde nahm dann seinen Lauf. Natürlich war wieder die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts zuständig, was in den vergangenen Jahren viele Verfahren gegen die Polizei abgeblockt, aber noch nie eines in der Sache verhandelt hat. Beim letzten Mal (zur Festnahme am 14.5.2006) hatten sich die Richter in einer Pause abfällig über den Beschwerdeführer geäußert, ihn als Selbstdarsteller bezeichnet und unter hämischem Lachen überlegt, Prozesskostenhilfe beim nächsten Mal abzulehnen. Das Gespräch hinter verschlossenen Türen aber blieb nicht geheim und so stellte der Betroffene einen Befangenheitsantrag. Die Antworten der Richter fallen überraschend unterschiedlich aus - spürbar liegt noch die Erinnerung an die abfälligen Äußerungen vor, aber gleichzeitig das Ringen darum, dass das unerheblich sei ...

Dienstliche Erklärungen der Richter

Chef Fritz nimmt Stellung (oben), darunter Bodenbender und Höfer (unten).


Doch Pech für die RichterInnen, denn die tatsächlichen Abläufe sind unfehlbar festgehalten. Hier klicken und lauschen ... (nur online)!

Es kam also zum Prozess - und mit Prozesskostenhilfe, u.a. weil ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Die Verhandlung ist - wie immer - öffentlich.


Presseinformation zum Prozess drei Tage vorher (8.9.2007, PDF)

Das Ergebnis in der Gießener Allgemeinen am 12.9.2007 (größer durch Klick)

Gießener Anzeiger am 12.9.2007 ++ Bericht auf Indymedia


Aus dem Urteil zum Platzverweis ... den fand das Gericht nämlich weiterhin berechtigt. Wer einmal ein Feld kaputtmacht ...


Der Polizei ... ist es egal
Einfach durchziehen - das übliche Motto der Polizei. Auf Widersprüche werden nur neue Erfindungen gebracht (inzwischen behauptet die Polizei sogar, der festgenommene Journalist hätte sich gewehr!) - ansonsten arbeitet der Apparat mit seiner Automatik. So gab es bei der Kontrolle, die nur stattfand, weil der Polizei bekannte Personen dabei waren, nun für alle Bußgeldbescheide wegen Nichtvorzeigen des Personalausweises. Für alle drei, obwohl:
  • eine Person den Presseausweis vorzeigte (was zur Verhaftung führt)
  • eine Person erstens der Polizei bekannt war (sonst hätte die ja die absurde Kontrolle gar nicht durchgeführt) und zweitens den Personalausweis in einer Fahrradtasche hatte, diese aber von der Polizei beschlagnahmt wurde
  • eine Person den Ausweis vorzeigte

Bekanntlich interessiert die Polizei das Geschehen aber nicht, sondern es wird verfolgt, was sie sich dazu ausdenkt. Das tut sie auf jeden Fall immer dann, wenn ihr Ärger droht. Wer die Polizei kritisiert, kassiert meist selbst Anzeigen, damit die Polizei ihr Verhalten im Zweifel damit rechtfertigten kann, dass ja etwas Verbotenes geschah. Also wird das immer gleich mit ausgedacht ... (Infoseite zu Polizeitricks)

Am 13.6.2007 erhielten die am 1.4.2007 Verhafteten Bußgeldbescheide:



Der Journalist legte Widerspruch ein - und so lud das Amtsgericht Gießen am 13.12.2007 zum Verfahren, lud kurz davor alle wieder aus und zum 15. Mai 2008 wieder ein ... und drei Tage vorher wieder aus ... Der Prozess war dann klar - doch Freisprüche gibt es in politischer Justiz nicht. Als klar wurde, dass alles Blödsinn war, stellte Richter Johannes Dittrich (CDU-Stadtverordneter in Gießen) das Verfahren ein. Bericht in der Gießener Zeitung ...

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