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Immer wichtig und eine "Waffe" an sich: Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz
Für alle umweltrelevanten Informationen (Naturschutz, Energie- und Verkehrspolitik, Raumplanung, Bauleitplanung, Gentechnik, Immissionsschutz usw.) besteht ein gesondertes Gesetz - zum einen auf Bundesebene (Umweltinformationsgesetz) sowie zum anderen für alles Länder (betrifft dann Landeseinrichtungen und -behörden). Danach können die Akten gebühren- oder sogar kostenfrei auf den Behörden eingesehen, meist sogar abfotografiert oder gegen Kostenübernahme kopiert werden.

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