Demokratie

TEXTE ZUM CASTOR-WIDERSTAND IM MÄRZ 2001

Strafanzeige gg. Chef der Dt. Polizeigewerkschaft


1. Einleitung
2. Nationale Grenzen dienen den Aktienkursen Anti-Atombewegung für andere Grenzen
3. Strafanzeige gg. Chef der Dt. Polizeigewerkschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir wegen des Verdachts auf Verstoß gegen geltendes Recht
und Gesetze, Strafanzeige gegen den Vorsitzenden der Deutschen
Polizeigewerkschaft, Gerhard Vogler, uns bekannte Adresse: Deutsche
Polizeigewerkschaft im DBB (DPoIG), Prenzlauer Allee 36, D-10405 Berlin.
Gerhard Vogler äußerte im Medium „20 Minuten Köln“
(Link im Internet: www.20minutenkoeln.de/index.php?domain_id=9&3?r=2&id=3636) im Zusammenhang mit dem rot-grünen Castor-Transport öffentlich:

(Zitat-Anfang)
„...Diesmal werde es kein "Wegtragen von Sitzblockierern unter dem Gespött der Umstehenden" geben, sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Gerhard Vogler. Das französische Nuklearunternehmen Cogema bestätigte, der Atommüll werde am frühen Montagmorgen in der Normandie auf die Reise nach Gorleben geschickt. Jedes Eindringen in die unmittelbare Sicherheitszone um die 20 Kilometer lange Transportstrecke sei rechtswidrig. Wer dennoch die Strecke zu blockieren suche, werde "hart angefasst und weggeführt". "Bei Rechtsbruch dürfen Polizeigriffe auch schmerzhaft sein. Wer Spektakel will und sich an Gleise oder Bäume ankettet, muss auch damit rechnen, dass er dafür zu bezahlen hat." (Zitat-Ende)

Nach o.a. Bericht hegen wir den starken Verdacht, daß Gerhard Vogler möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen haben könnte. Auf jeden Fall sollte der bereits von Parteifreunden im Wendland geäußerte Verdacht ausgeräumt werden, daß durch Aufrufe zu strafbaren Handlungen durch offensichtlich irregeleitete Polizeibeamte oder Gewerkschaftsführer, das Ansehen und das Vertrauen in die Polizei und den demokratischen Rechtsstaat schwerwiegend beschädigt werden. Uns ist nicht bekannt, daß für Polizisten Sadismus, das unnötige Zufügen von Schmerzen und unnötigen Verletzungen oder die grausame Androhung derselben von unserer Rechtsordnung gedeckt ist.
Weil uns dieser Vorfall äußerst schwerwiegend und wichtig erscheint, bitten wir Sie höflichst, zu diesem Sachverhalt Ermittlungen aufzunehmen.

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