Laienverteidigung

BIOTOPSCHUTZ: EINFÜHRUNG

Einleitung


Einleitung · Natur als Planungsgegenstand · Links · Lesestoff

Biotopschutz und Landschaftsplanung dürfen sich nicht an den Zufälligkeiten vorhandener Straßen, Restflächen oder Nutzungsgrenzen orientieren. Schutzmaßnahmen für Tiere und Pflanzen sowie für die Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft müssen an den für die jeweilige landschafttypischen Bedingungen ausgerichtet sein.
Wanderungen von Tierarten, Ausbreitungsbewegungen und Dynamik in Populationen, Kaltluftströme oder Grund- bzw. Oberflächenwasserbewegungen laufen nach festen Gesetzmäßigkeiten, dh ökologischen Regeln, ab. Sie müssen bekannt sein und für jede Landschaft bzw jeden zu schützenden oder neu zu schaffenden Lebensraum und seine Umgebung planerisch erarbeitet und festgelegt werden.
Die Zeiten, in denen Naturschutzmaßnahmen den menschlichen Einflüssen durch historisch gewachsene oder willkürlich geschaffene Grenzen, Flächenverteilungen sowie ständigen Veränderungen unterworfen waren, müssen dringend beendet werden. In kaum einem Bereich des Natur- und Umweltschutzes sind ökologische Planungen so notwendig wie im Biotop- und Landschaftsschutz. Bislang erschöpften sich die meisten Aktivitäten in zusammenhangslosen Einzelmaßnahmen, deren Wirkung entsprechend gering blieb.
Diese Internetseiten stellen die landschaftlichen Bedingungen für den Schutz der Arten und Lebensräume dar. Sie müssen in jedem Raum von neuem erfaßt und allen Handlungen zugrundegelegt werden. Jede Landschaft hat ihre besonderen Eigenarten, kein Lebensraum gleicht dem anderen, aber immer finden sich Gesetzmäßigkeiten und bestimmte Nachbarschaften von Lebensräumen, so daß sich allgemein gültige Schutzstrategien entwerfen lassen.
Die Einführung in die ökologischen Grundlagen schafft Verständnis für die erforderliche Neuorientierung im Naturschutz. Sie kann jedoch niemals das Aneignen detaillierteren Wissens ersetzen, wenn Biotopschutzkonzepte entwickelt werden sollen. Wer aber die Forderung stellt, daß Pläne erarbeitet oder Aufträge für eine Erarbeitung vergeben werden oder in Verwaltung bzw Politik die Rahmenbedingungen des Naturschutzes diskutiert, benötigt allein das Grundwissen der folgenden Kapitel.


  • Der "Deutsche Rat für Landespflege" löste sich aus Protest gegen die Wirkungslosigkeit von Naturschutzvorschlägen im Jahr 2022 sogar auf und schrieb in der Einladung zur Abschlussveranstaltung: "Nach sechzig Jahren stellen wir nun unsere Tätigkeit ein, dies vor dem Hintergrund des Verlustes unserer finanziellen und damit unserer fachlichen Unabhängigkeit und auch angesichts einer Vervielfachung von Institutionen und Beiräten, deren Politikberatung zunehmend ungehört verhallt." (Mail vom 11.7.2022)

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