Laienverteidigung

LAIENVERTEIDIGUNG: VON DEN ANFÄNGEN BIS HEUTE

Die Idee, die Anfänge und die Mühen der Ebenen


1. Die Idee, die Anfänge und die Mühen der Ebenen
2. Berichte von Prozessen und vom Streit um den § 138, 2 StPO
3. Beispiel Dannenberg: Laienverteidigung rausgeworfen!

Laienverteidigung war keine ganz neue Erfindung, als Teile von Kreativ-Aktivist_innen (siehe Direct-Action) das Mittel entdeckten und häufiger nutzten. Vorher gab es schon einzelne Verteidiger:innen, die auch ohne Juraabschluss oder Anwaltszulassung andere Menschen verteidigen. Erkennbar war, dass zwar der formale Erfolg nicht messbar anders war, aber die Verfahren intensiver und politischer abliefen.
Schon länger gab es die Jura-Selbsthilfe von X-tausendmal quer und Gendreck-weg, in deren Rahmen es zu Verteidigung durch Laien kam.

Das LaienverteidigerInnen-Netzwerk ging dann auf die Selbsthilfe im losen Zusammenhang von AktivistInnen zurück, die mit spektakulären Aktionen gegen Castortransporte, Genversuchsfelder, Kohlekraftwerke, Militärzüge oder Tierlabore und -fabriken kämpften. Nach etlichen Trainings für Angeklagte und Interessierte, die deren Handlungsfähigkeit erhöhten, kam es ab 2009 zunehmend zur Mitwirkung von LaienverteidigerInnen. Deren Stellung im Prozess stärkte, wenn auch die angeklagte Person aktiv blieb, die Handlungsmöglichkeiten enorm.

Beispiele waren Prozesse vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe, die zur Einstellung gebracht werden konnten, und einige Verfahren wegen Feldbefreiungen z.B. am Landgericht Würzburg. Einen ersten sehr spektakulären Höhepunkt bildete ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch gegen fünf Personen in Hannover (Besetzung des geplanten Boehringer-Tierlabors), in dem fünf Rechtsbeistände mitwirkten. Gericht und Staatsanwaltschaft schafften erst nach 15 Verhandlungstagen ein Urteil - die Zeit davor gehörte meist den Angeklagten mit umfangreichen Vernehmungen, Vermittlung politischer Ziele und Kritik an der Logik von Justiz.

Einige Wochen später erfolgten die ersten Reaktionen auf das Geschehen - die Justiz begann sich zu wehren. Zuerst in Lüneburg: Dort versuchte die Staatsanwaltschaft Lüneburg zusammen den von ihr beeinflussten Amtsgerichten in Dannenberg und Lüneburg, die Notbremse zu ziehen. Der ehrgeizige Robenträger Thomas Vogel beantragte als spektakuläre Innovation der Willkür in Gerichtssälen den nachträglichen Rauswurf eines Laienverteidigers, obwohl der zu dem Zeitpunkt schon mehrere Wochen und an mehreren Verhandlungstagen als Verteidiger tätig war. Völlig offensichtlich sollte hier die Selbstverteidigung von Angeklagten geschwächt werden, um die Allmacht der RobenträgerInnen zu wahren. Damit keine Missverständnisse auftraten, wurde gleich danach auch in Lüneburg eine Laienverteidigerin nachträglich rausgeworden und in Dannenberg ein "Ersatz"verteidiger gar nicht erst zugelassen. Das war der Anfang vieler Jahre voller Kampf und Krampf mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, die oft zunächst der Laienverteidigung zustimmten, aber dann alles wieder rückgängig machen wollten, als sie merkten, das sie gegen die sach- und rechtskundig agierenden Angeklagten mitsamt Laienverteidiger*innen kaum noch eine Chance hatten. Um die vorgeschriebenen Verfahren der StPO zu umgehen, wurde das Mittel der nachträglichen Rücknahme einer Genehmigung erfunden - wie im Roman "1984" wurde (oft nach Wochen oder manchmal sogar Jahren) beschlossen, dass eine Person nie Verteidiger*in war. Oder gleich mehrere Personen, wie im spektakulärsten Fall einer Verteidiger*innenausschließung, als 2016 durch Staatsanwaltschaft udn Landgericht Münchengladbach gleich drei (und damit alle!) Verteidiger*innen aus dem Verfahren flogen, nachdem sie die Anklage vollständig zum Einsturz gebracht hatten - und selbst der eigentlich in dem Verfahren tätige Richter schriftlich seine Einschätzung zu Protokoll gab, dass alle drei sich völlig korrekt verhalten hatten ...

Im Laufe der Jahre wurde aus den anfänglichen Formen der gegenseitigen Hilfe eine häufige Form der Unterstützung von Aktivist_innen durch Aktivist_innen. Die Gerichte reagierten sehr unterschiedlich. In etlichen Streitfällen wurden Beschwerdegerichte angerufen, die ebenfalls sehr unterschiedlich urteilten. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang abgelehnt, sich mit der Fragestellung zu befassen. Inzwischen haben Laienverteidiger_innen auch Revisionsverfahren vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof geführt. Sie können mit dem Verteidigungsmandat ungehindert Besuche in Gefängnissen und geschlossenen Psychatrien machen - all das oftmals gegen den Willen derer durchgesetzt, deren Mauern und Zäune dadurch durchlässiger wurden. Die taz hat am 24.12.2016 die Streitlinien in einem längeren Artikel dargestellt.


bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 54.242.75.224
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam