Laienverteidigung

INNENMINISTER, RECHTSBRECHER UND DER KREIDEKRIEG

Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer


1. Volker Bouffier - zur Person
2. Presse als Propagandaabteilung des Ministers
3. Bouffier mag Kritik nicht ...
4. Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik
5. Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen
6. Volkersnahe Politik
7. Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten
8. Bouffier in Gießen, Mittelhessen und seine Kumpels bei der Landes-CDU
9. Aktionen gegen Bouffier & Co.
10. Links und Infos zum Thema
11. Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer
12. Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag
13. Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess
14. Lift-Gate - Verordnungen missachten, die mensch selbst gemacht hat (April 2020)

Im Jahr 2006 hatte sich die direkte Konfrontation zwischen dem Hessischen Ober-Law-and-Order-Mann einerseits und den KritikerInnen seiner Innenpolitik im Land sowie in der Stadt Gießen (wo Bouffier als Angehöriger der Männerclique um die Stadtregierung maßgeblichen Einfluss hat) andererseits zugespitzt. Höhepunkt war eine spektakuläre Polizeiaktion, bei der von filmreifen Szenen (Autocrash zweier Polizeiwagen bei der Festnahme) bis zu Skandalen um erfundene Straftaten und gefälschte Beweismittel alles zu haben war. Zumindest die Pressebegleitung ging vom Innenministerium direkt aus - wahrscheinlich aber die ganze Aktion des 14.5.2006. Inzwischen ist der Fall weitgehend aufgeklärt, bildet ein Kapitel im Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" (Kapitel als PDF) und ist Teil der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz". Volker Bouffier war damals nicht der einzige Innenminister, der in der Kanzlei seinen Sitz hatte, sondern dort saß auch Dr. Karl-Heinz Gasser. Der Anwaltskanzleikollege war auch auch Innenministerkollege, nur eben in Thüringen. Was dort alles geschah, ist auch nicht ohne - die skandalösen Morde durch Polizeibeamte wurden vom Ministerium gedeckt und die Anwälte aus Bouffier/Gassers Kanzlei verteidigten jeweils die Mörder in Uniform.

Aktionen und Kreidekrieg vor der Kanzlei der Innenminister und Polizeimörder-Schützer
Im Herbst 2006 kam es zu verschiedenen öffentlichen Aktionen mit Kreide an der Kanzlei. Die Anwälte der Ministerkanzlei zeigten sich als echte Männer und traktierten die Malenden auf dem öffentlichen Fußweg mit Fußtritten. Die Kritik am Minister wurde auf Staatskosten von Stadtreinigungsdienst beseitigt.
  • Am 25. September 2006 wurde im Zusammenhang mit einem politischen Verfahren in Gießen die direkt in der Nähe liegende Kanzlei von Bouffier und Gasser besucht. Mit Kreide wollte ein Aktivist kritische Parolen auf die Fußwege vor der etwas anderen Kanzlei schreiben. Nachdem das schon bei einem anderen Prozesstag auf Repression traf, ging es dieses Mal noch schneller: Schon vor Vollendung des ersten Kreidespruches auf dem öffentlichen Gehweg vor der Bouffier’schen Kanzlei wurde die Person von zwei Zivis angegangen, personalienkontrolliert, der Kreide beraubt und des Platzes verwiesen. Der Spruch stimmte also: "Diese Kanzlei ist gleicher als andere." Denn ob zur Verhinderung kritischer Meinungsäußerung auf öffentlichen Wegen vor anderen privaten Institutionen so ein Aufwand betrieben würde darf bezweifelt werden. ++ Bericht zum Vorfall auf Indymedia, Bericht zum Prozesstag am 25. September 2006.
  • Vorfall am 11.9.06 (dort wurde auch Kreide sichergestellt ... ein Widerspruch bei der Polizei ist eingereicht worden, aber noch unbearbeitet)

Die Kritik an den Innenministers und dem sonstigen Treiben der Anwaltskanzlei konnte so aber nicht zum Schweigen gebracht werden. Vielmehr musste die Polizei nach Klagen vor dem Verwaltungsgericht kleinlaut einräumen, rechtswidrig gehandelt zu haben. Als dieses Pulver von Rechtsbrüchen also wirkungslos verschossen war, griffen die Ministerschergen zum größeren Knüppel - das Strafrecht. Der Verlauf zeigt ziemlich deutlich, wie stark auch das Eigeninteresse der Polizei war, mal wieder eine Bestrafungsorgie anzetteln zu können. Sie stellten sich so dumm an, wie das bei der Polizei Gießen üblich war ...

Strafanzeige und Strafantrag gegen den Kreidespruch "Innenminister und Rechtsbrecher"
Dann kam der 2.11.2006 und wieder wurde mit Kreide gemalt - ähnliche Kritiken. Inzwischen war geklärt, dass solche Kreideaktionen nicht verboten waren. Doch in ihrer Wut über die AktivistInnen suchte der Staatsschutz Gießen nach neuen Ansatzpunkten für Repression. Sie fand sie in einer Anzeige wegen Beleidigung des Ministers. Was war geschehen? Ein Aktivist hatte mit Kreide "Rechtsbrecher und Innenminister" geschrieben. Das musste geahndet werden. Zwar hat die Polizei nie herausbekommen, wer überhaupt gemeint war - denkbar sind ja beide Innenminister oder auch gerade die nicht, sondern die anderen Anwälte, die ja dort zusammen mit den Ministers ihren Sitz hatten. Aber das interessierte den verfolgungswahnsinnigen Staatsschutz nicht - und erst recht nicht den seit Jahren blindwütig Oppositionelle verfolgenden Staatsanwalt Vaupel. Der erhob Anklage - am 26. August 2008 soll das Verfahren beginnen, in dessen Verlauf auch dieser Anklagepunkt verhandelt werden soll. Er ist nur der zweite Anklagepunkt, in der Hauptsache geht es in dem Verfahren um die Erstürmung eines Genversuchsfeldes im Jahr 2006. Aber Vaupel macht gleich wieder eine runde Sache daraus - Streuung ersetzt das Zielen. Und so wird nun gerichtlich geprüft, ob Bouffier überhaupt gemeint war und - wenn ja - ob er nicht vielleicht auch ein Rechtsbrecher ist. Der 14.5.2006 deutet das schließlich an. Manch andere Geschichten auch, z.B. sein Parteiverrat und die Manipulation von Verfahren gegen ihn und andere in hessischen Sicherheitsbehörden. Welch Zufall ... wenige Tage bevor zu dem Gerichtstermin geladen wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Bouffier wegen dem 14.5.2006 ein ...


Links: Ladungsplan für den 29.8.2008 ++ Rechts: Die vermeintliche Straftat
Unten: Frühere Vorladung der Polizei dazu - eindeutig "z.N. BOUFFIER" (z.N. = zum Nachteil)



Oben: Die Ladung zum Gerichtstermin. Das Thema "Bouffier" ist für den zweiten Tag (29.8.2008) vorgesehen.


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