Laienverteidigung

STELLVERTRETUNG UND REPRÄSENTATION ALS FEINDE DER SELBSTBESTIMMUNG

Beispiele und Zitate


1. Beispiele und Zitate
2. Ein Hoch dem Parlamentarismus
3. Mehr Stellvertretung!
4. Petitionen: "Bitte, bitte" an die Mächtigen
5. Links


Monika Kappus im Kommentar der FR nach der Wahl, positiv gemeint als Aufforderung an die Parteien, jetzt das Ruder in die Hand zu nehmen - FR, 23.9.2005 (S. 3)*
Der Wähler hat seine Stimme abgegeben, damit andere für ihn sprechen.

Aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 37 f)*
Die Abgeordneten sind einzig an ihr Gewissen gebunden und an die Pflicht mit ihren Entscheidungen dem Ganzen des Volkes und seinem Wohl zu dienen. ...
In der Demokratie hat freilich nicht nur das Parlament repräsentative Funktionen, sondern auch Regierung, Verwaltung und Rechtssprechung. In der richterlichen Urteilsverkündung „Im Namen des Volkes“ wird das deutlich greifbar. Der Richter spricht Recht stellvertretend für das Volk, das in der attischen Demokratie noch selbst diese Aufgabe erfüllte.


Aus Hilde Kammer/Elisabet Bartsch,1993, "Jugendlexikon Politik", Rowohlt Taschenbuch Verlag in Reinbek (S. 52 f., Definition "Demokratie")*
Jeder Bürger hat die Wahl zwischen den Vertretern zweier oder mehrerer Parteien, die unterschiedliche Interessen durchsetzen wollen. Die dritte Grundlage einer Demokratie ist also die Freiheit der Entscheidung zwischen mehreren Angeboten.

Aus Charles Reeve (2019), "Der wilde Sozialismus" (S. 279)
Immer wieder erweist sie das repräsentative System als einen Schwindel. Oder in den treffenden Worten Jacques Ran¬cieres: »das Prinzip der Repräsentation ist nicht die Demokratie. Demo¬kratie ist nicht die Wahl von Vertretern, sie ist die Macht derer, die für die Machtausübung nicht qualifiziert worden sind. [...] Nicht das Volk bildet sich in der Repräsentation ab, sondern die Repräsentation bringt einen be¬stimmten Typus von Volk hervor.«

Überraschend einfache Erklärung auf der Kinder-Demokratieseite der Bundeszentrale für politische Bildung (www.hanisauland.de, Quelle für "Wahlen")
In der Schulklasse können nicht alle gleichzeitig reden und ihre Meinung durchsetzen. Dafür braucht man einen Klassensprecher oder eine Klassensprecherin, der oder die mit der Mehrheit der Mitschüler und Mitschülerinnen gewählt werden. Sie versuchen, die Interessen derjenigen, die sie gewählt haben, richtig zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Lehrerinnen und Lehrern oder in der Schulversammlung.
In der Politik ist es ähnlich. In bestimmten Zeitabständen wählen die Wahlberechtigten (in Deutschland ab 18 Jahren) ihre Vertreterinnen und Vertreter aus bestimmten Parteien, von denen sie glauben, dass sie von ihnen am besten vertreten werden. Diejenigen, die gewählt sind, werden in die Volksvertretung, das Parlament, geschickt. In Deutschland ist das der Deutsche Bundestag. Dort versuchen die Volksvertreter und Volksvertreterinnen, die Abgeordneten, das Beste für ihre Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Wichtig ist, dass bei den Wahlen jeder für sich geheim in einer Kabine eine Partei und seine Vertreter und Vertreterinnen wählen kann. Niemand soll dabei von außen beeinflusst werden, niemand braucht Angst zu haben, wegen seiner Wahl Nachteile zu erleiden.


Aus Brand, Ulrich (2003): "Das World-Wide-Web des Anti-Neoliberalismus" in: Scharenberg, Albert/Schmidtke, Oliver, "Das Ende der Politik?", Westfälisches Dampfboot in Münster (S. 358)
Der 'moderne Fürst' Gramscis, nämlich die Partei, führt die Partikularinteressen zu einem Kollektivwillen zusammen.

Gegen Stellvertretung
Aus Jean-Jacques Rousseau (hrsg. 1959): Staat und Gesellschaft, Goldmann Verlag in München (S. 81)*
Die Souveränität kann nicht stellvertretend ausgeübt werden, und zwar aus demselben Grund, aus dem sie nicht übereignet werden kann. Sie besteht wesensmäßig in dem Gemeinwillen, und der Wille ist unvertretbar: er ist er selbst oder er ist ein anderer. Ein Mittleres gibt es nicht. Die Abgeordneten des Volkes sind also weder seine Stellvertreter noch können sie es sein. Sie sind nur seine Beauftragten; sie können nicht endgültig beschließen. Jedes Gesetz, das das Volk nicht in Person ratifiziert hat, ist nicht; es ist kein Gesetz.

Aus Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschafisvertrag, zitiert in: Massing, Peter/Breit, Gotthard (2002): „Demokratie-Theorien“, Wochenschau Verlag Schwalbach, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 118 ff., mehr Auszüge hier ...)
Aber wenn Parteiungen entstehen, Teilvereinigungen auf Kosten der großen, wird der Wille jeder dieser Vereinigungen ein allgemeiner hinsichtlich seiner Glieder und ein besonderer hinsichtlich des Staates; man kann dann sagen, daß es nicht mehr so viele Stimmen gibt wie Menschen, sondern nur noch so viele wie Vereinigungen. Die Unterschiede werden weniger zahlreich und bringen ein weniger allgemeines Ergebnis. Wenn schließlich eine dieser Vereinigungen so groß ist, daß sie stärker ist als alle anderen, erhält man als Ergebnis nicht mehr die Summe der kleinen Unterschiede, sondern einen einzigen Unterschied; jetzt gibt es keinen Gemeinwillen mehr, und die Ansicht, die siegt, ist nur eine Sonderanschauung.
Um wirklich die Aussage des Gemeinwillens zu bekommen, ist es deshalb wichtig, daß es im Staat keine Teilgesellschaften gibt und daß jeder Bürger nur seine eigene Stimme vertritt.


Repräsentation entschärft Widersprüche
Aus Agnoli, Johannes/Brückner, Peter (1967), "Die Transformation der Demokratie", Voltaire Verlag in Berlin (S. 28)
... in der Gesellschaft vorhandene, teils sich hart widersprechende Kräfte sollen parlamentarisch und durch das Parteiensystem nicht reproduziert und damit politisch potenziert, sondern repräsentiert, und in ihrer Widersprüchlichkeit entschärft werden.

Vertretung ist Fiktion
Aus Agnoli, Johannes/Brückner, Peter (1967), "Die Transformation der Demokratie", Voltaire Verlag in Berlin (S. 56 f.)*
Als gesellschaftlicher Machtfaktor stellte das Parlament geschichtlich von Anfang an - wenn man von der kurzen demokratischen Periode des jakobinsichen Terrors absieht - die Fiktion der durch Volksvertretung verwirklichten Volksfreiheit dar: "von allen ... die Idee der Freihhit und sohin der Demokratie einschränkenden Elementen ist der Parlamentarismus vielleicht das bedeutsamste ... (Es ging um den Schein), als ob im Parlamentarismus die Idee der demokratischen Freiheit ... ungebrochen zum Ausdruch käme. Diesem Zweck diente die Fiktion der Repräsentation" (Kelsen)*.
*H. Kelsen, Vom Wesen und Werk der Demokratie, 2. Auflage, Tübingen 1929, S. 25 und 30.


Aus Stephan D’Arcy (2019), „Sprachen der Ermächtigung“ (S. 38f)
Kings Wortwahl weist uns auch die Richtung zu einem umfassenderen Verständnis des demokratischen Ideals. In dieser Konzeption ist Demokratie nicht in erster Linie eine Frage von Wahlen oder der Ausdruck öffentlicher Entscheidungen durch die Auszählung von Präferenzen. Stattdessen ist sie hauptsächlich eine Frage der Stimme oder der Ermächtigung von Menschen, sich durch inklusive, vernunftgeleitete öffentliche Diskussion selbst zu regieren. …
Abstimmungen und Wahlen können manchmal bei der Kommunikation der Präferenzen von Menschen eine wichtige Rolle spielen. Aber bei authentischer Demokratie geht es mehr um öffentliche Autonomie als um öffentliche Entscheidungen, die letztlich oft durch Druck erzwungen werden. Der öffentliche Wille, wie er in einem Wahlprozess kommuniziert wird, kann einfach ein bereits bestehendes Machtgefälle widerspiegeln, das die Schwachen und Verwundbaren auf wirksame Art einschüchtert. Wir alle kennen die ständigen Drohungen von Investor*innen nur zu gut, ihr Kapital abzuziehen und damit Arbeitsplätze zu vernichten, falls die Menschen es je wagen sollten, eine egalitäre staatliche Umverteilungspolitik zu verlangen. Die Forderung nach öffentlicher Autonomie ist in einem viel umfassenderen Sinn demokratisch als das bloße Postulat einer öffentlichen Wahl. Öffentliche Autonomie erfordert, dass die Bevölkerung auf der Basis eines breit geteilten Verständnisses von Gemeinwohl und den Erfordernissen der Gerechtigkeit nach einem Prozess gründlicher, inklusiver, weitgefächerter Diskussion die Bedingungen sozialer Kooperation bestimmt. In diesem anspruchsvolleren Sinn bedeutet öffentliche Autonomie echte Selbstregierung.


Repräsentation ist Macht
Aus Agnoli, Johannes/Brückner, Peter (1967), "Die Transformation der Demokratie", Voltaire Verlag in Berlin (S. 57)*
... dem Parlament erwuchs die Macht (die "Souveranität") unmittelbar aus seinem Repräsentationscharakter, weil Repräsentation Herrschaft über andere bedeutete.

Aus einem Interview mit dem Ex-Grünen Daniel Kreutz, in: Junge Welt, 8.2.2008 (S. 2)
Frage: Sie raten zu einem Selbstverständnis, das sich an der Textzeile der Internationalen orientiert: "Es rettet uns kein höh’res Wesen". Was ist damit gemeint?
Daß sich die Menschen ihre soziale und politische Befreiung aus unwürdigen Verhältnissen nur selber erstreiten können. Einen Ausweg aus ihrer Untertanen- und Opferrolle gegenüber der kapitalistischen Marktmacht gibt es nur durch gemeinsames Handeln. Diese Aufgabe kann nicht an Stellvertreter im Parlament delegiert werden.


Das "Volk" ist keine Einzelinstanz mit einem freien Willen, sondern eine (meist sehr große) Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von denen jedes seinen eigenen, freien Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem emergierenden Gesamtwillen richten. Da in der Praxis jedoch das Staatsvolk nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Teile der Souveränität in Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die "grobe Linie" vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben (bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt). Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählergemeinde agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen. Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den unterschiedlichen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch, darauf sei an dieser Stelle hingewiesen, immer wieder die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden. Auch wenn Wahlen ein wesentliches Grundkriterium für Demokratien sind, so sind sie nicht die Einzige: Wesentlich zeichnet sich eine Demokratie durch die Freiheiten und Rechte aus, die ihre Bürger gegenüber dem Staat beanspruchen können. Damit muss eine Demokratie unabdingbar die Menschenrechte gewährleisten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang das bereits erwähnte Wahlrecht, das Diskriminierungsverbot, das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine unabhängig funktionierende Judikative als konstituierende Grundbausteine einer Demokratie zu nennen. (Quelle dieses Textes und der Links)

Stellvertretung in der Praxis

"Bitte, bitte" an die Mächtigen: Petitionen
Aus Mayntz, Gregor (2004), Ein Stück gelebte Demokratie (gesamter Text hier ...)
Die Petition - das ist nach dem Stimmzettel eines der wichtigsten Mittel für den Bürger, im eigenen Interesse Einfluss auf die Politik und die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu nehmen.

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