Laienverteidigung

WEGE, ZUFAHRTEN, BAUSTELLEN ... BLOCKIEREN

Blockadeorte und technische Tipps


1. Blockadeorte und technische Tipps
2. Betonblöcke & Armfesseln
3. Tripods

Lock-ons
Bedeutet das Festketten an Gegenständen, in der Erde oder untereinander, um etwas zu blockieren (berühmte Fälle: Castor).

Rechts: Blockadefibel mit vielen Tipps und Zeichnungen für Lock-ons, Anketten usw. ++ Bestellseite ++ Texte im Internet ++ Download der Text als HTML im ZIP


Schienenstrecken blockieren

Einfahrten und Betriebe dicht machen

Straßen blockieren in luftiger Höhe (Abseilaktionen)
Schon mehrmals konnten erfolgreich Autobahnen blockiert werden, ohne die Autobahn zu betreten oder den dazugehörigen Luftraum (4,70m über Fahrbahnhöhe, bei Bundes- und niederrangigeren Straßen nur 4,50m) zu berühren. Das verhinderte oft eine Bestrafung. Beispiele sind die Expo-Eröffnung im Jahr 2000 auf dem Messeschnellweg Hannover (siehe Foto) und Ende Gelände 2015 am Tagebau Garzweiler (auch auf Wikipedia). Ähnlich auch die Aktion am 13.8.2019 zur Blockade des VW-Werks in Wolfsburg. Die Abseilaktion fand hier u.a. über dem Mittellandkanal statt.
Zu vielen Blockaden dieser Art kam es 2020 im Zusammenhang mit der Waldbesetzung und den Protesten gegen den Bau der A49 in Mittelhessen. Danach weitete sich die Aktionsform aus, um allgemein und überall gegen Autobahnbau und für eine Verkehrswende zu protestieren. Ab Januar 2022 folgten sogar Abseilaktionen, die angemeldet und bei offizieller Sperrung der Autobahn als Versammlung durchgeführt wurden.


Es entbrannte eine heftige Debatte um solche Aktionen - dazu viele Anklagen gegen die Abseiler*innen? Aber sind solche Aktionen gefährlich? Und sind es Straftaten?

Im Jahr 2022 verbreitete sich dann eine ähnliche Aktionsmethode, die sich aber direkt auf der Fahrbahn abspielt: Sitzblockade mit Ankleben. Das machte ebenfalls viel Aufregung, die für inhaltliche Debatte und Forderungen genutzt werden könnte. Die Hetze gegen die Aktivist*innen fiel noch schärfer aus als bei den Abseilaktionen.

Sind Abseil- oder Anklebeaktionen eine Versammlung - oder doch Nötigung?

Beschluss des LG Bremen am 22.6.2021 zu Abseilaktionen über Autobahnen/Fernstraßen
Das Amtsgericht Bremen hat hier eine Abwägungsentscheidung zwischen den Rechtsgütern der Betroffenen, der Fortbewegungsfreiheit der Autofahrer und der Versarnrnlunqsfreiheit der Aktivisten vorgenommen, und ist unter Bezugnahme auf die soziale Gewichtigkeit des verfolgten Anliegens sowie dem Grad der festzustellenden Einschränkungen der Verkehrsteilnehmer zu dem Ergebnis gelangt, dass hier - mangels Vorliegens einer verwerflichen Mittel-Zweck-Relation - kein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Nötigung des Beschuldigten feststellbar ist. Dieses Abwägungsergebnis hält die Kammer für nachvollziehbar und zutreffend, überdies ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass entscheidungserhebliche Belange gänzlich unberücksichtigt geblieben sein könnten. ...
Der Ermittlungsakte sind ansonsten keine weiteren Einzelheiten dazu zu entnehmen, an welcher Stelle es für welchen Zeitraum zu einem Stillstand oder einer Behinderung des fließenden Verkehrs gekommen ist. Dieser Umstand lässt bislang keinen hinreichenden Schluss darauf zu, dass es sich um eine besonders intensive bzw. dauerhafte Blockadeaktion gehandelt haben könnte, zumal stadtteilübergreifende Verkehrsbeeinträchtigung auch bei angemeldeten Demonstrationszügen regelhaft vorkommen. Nach Auffassung der Kammer kann jedenfalls nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass durch das verfahrensgegenständliche Geschehen Kranken-/Organ- oder Medikamententransporte behindert worden sein könnten und so eine Gefährdung von Individualrechtsgütern wie Leib, Gesundheit und Leben eingetreten ist. Ein gewichtiger Umstand im Rahmen der Abwägung ist der Sachbezug der von der Blockade betroffenen Personen - nämlich die Teilnehmer des Individualverkehrs. Stehen die äußere Gestaltung der Blockademaßnahme und die durch sie ausgelösten Behinderungen in einem Zusammenhang mit dem Versammlungsthema und/oder betrifft das Anliegen auch die von der Demonstration nachteilig Betroffenen, kann die Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglicherweise eher sozial erträglich und damit in größerem Maße hinzunehmen sein, als wenn dies nicht der Fall ist. Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, juris).
Vor diesem Hintergrund ist die Einordnung des Geschehens als Meinungsäußerung und nicht nur als längerfristige Verhinderung des Verkehrs in der Gesamtschau der bisher bekannten bzw. ermittelten Umstände auch aus Sicht der Kammer nicht zu beanstanden.

Baumaschinen und Bagger
Ein Beispiel aus Braunschweig: Arm-Lockons rund um einen Reifen. Der LKW wurde vorher mit einer Sitzblockade gestoppt.
LKW-Blockade mit Lock-ons



Häfen und Schiffe

Flughäfen und Flugzeuge

Eingangstüren
Blockaden mit Tripods und Ankettfässern wirken auch hier. So Schlösser vorhanden und die Türen zugeschlossen sind, kann deren Öffnung durch hineinträufeln festen und schnell abbindenden Klebers erschwert werden. Wer die Tür öffnen kann, kann auch Kleber zwischen Tür und Türrahmen anbringen und dann fest zudrücken für einige Zeit. Es gab auch schon spektakuläre Aktionen, eine Türöffnung einfach zuzumauern mit Steinen und Schnellzement.
Zudem ist möglich, sich selbst mit der Tür zu verbinden, z.B. durch Anketten oder durch Ankleben.

Für Barrierefreiheit

Pipelines

Berichte und Beispiele ohne spezifische Orte

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