DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ZWEITE INSTANZ
Start Berufung (2. Versuch)
Start Berufung (2. Versuch) ● Gerichte ... ● Auf dem Weg zum Prozess ● 10.3.2005: Erster Prozesstag ● 2. Fair..handlungstag 21.3.05 ● 24.3.2005: Dritter Prozesstag ● 4.4.2005: 4. Prozesstag ● 7.4.2005: 5. Verha...ha...tag ● 11.4.2005: 6. Verhandlungstag ● 14.4.2005: 7. Verhörungstag ● 18.4.2005: Achter Prozesstag ● 9. Verhandlungstag: 21.04.05 ● 25.4.05: 10. Verhandlungstag ● 29.4.05: 11. Verhandlungstag ● 3.5.2005: 12. Tag mit Urteil ● Spass am Rande: Rechnungen ● Rückblick auf den Prozess ● Prozesse der Folgezeit ● Weitere Verfahren & Anklagen ● Neuen Polizeidokumentation ● Links zum Thema
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- Hintergrund 1: Kriminalisierungsstrategien der Polizei und Justiz in Gießen
- Hintergrund 2: Was sie am meisten nervt ... kreative Antirepression
- Tipps für Angeklagte und ZuschauerInnen in Gerichtsverfahren
Urteil: 8 Monate ohne Bewährung für B., 50 Tagessätze für N.
Als hätte es die ganzen Prozesstage nicht gegeben. Als hätte es nicht Widersprüche über Widersprüche gegeben. Das Urteil und sogar die Begründung des Urteils in zweiter Instanz in Gießen gegen Politaktivisten glich fast komplett dem aus der ersten Instanz. Die EntlastungszeugInnen haben bestimmt alle irgendwie mal kurz weggeguckt, während die BelastungszeugInnen gerade deshalb glaubwürdig waren, weil die Richterin ihnen die intellektuellen Fähigkeiten absprach, Lügengebilde zu konstruieren. Am Ende gab es 8 Monate ohne Bewährung für den Angeklagten B. und 50 Tagessätze für N. Die Bewährung wurde nicht gewährt, weil B. ja sogar schon während des Prozesses weitermachte, in dem er auf einem Plakat das Urteil „Fuck the police“ kritisierte (hochkopierte Seite aus der Dokumentation) und sich daraufhin von Bullen verprügeln ließ. Sowas aber auch ...
Rechts ... Prozess-Symbolik. Die Vorsitzende Richterin heißt Brühl. Strafe ist eine Sackgasse ... und das Lieblingswort der Richterin bei der Zurechtweisung von ZuhörerInnen: "Das ist ungebrühliches Verhalten". Moment, da ist doch ein Tippfehler: Ungebührlich hat sie gesagt ...
Urteil: 8 Monate ohne Bewährung für B., 50 Tagessätze für N.