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DNA-WUNDERMITTEL?

DNA-Analyse auf dem Vormarsch


1. Erfolgreich ausgehöhlter Datenschutz
2. DNA-Analyse auf dem Vormarsch
3. Tipps
4. Zweifel
5. Ein konkreter Fall: DNA-Analyse bei Politaktivisten
6. DNA von AbschiebegegnerInnen verlangt
7. Links


FR, 9.6.2005 (S. 4)

DNA-Massentests nicht wirklich freiwillig - trotzdem rechtlicher Segen
Aus FR, 18.7.2006 (S. 1)
Ein betroffener Porsche-Fahrer rief im Eilverfahren das Bundesverfassungsgericht an. Es gebe keine rechtliche Grundlage, ihm zwangsweise Blut abzunehmen. Denn er könne nicht zum Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren werden, nur weil er einen Porsche mit Münchner Kennzeichen fahre. Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts sah es anders. Der Mann musste den genetischen Fingerabdruck abliefern. Die Entscheidung von 1996 ist noch heute Grundlage für das Vorgehen bei "freiwilligen DNA-Proben" - auch für den größte Massengentest der deutschen Kriminalgeschichte, der am Montag in Coswig bei Dresden begonnen hat. Die Polizei will unter allen 25- bis 45-jährigen Männern der Region einen Sexualstraftäter finden, der zwei Mädchen im Alter von neun und elf Jahren vergewaltigt hat. Allein die Zahl derer, die die Polizei zum Speicheltest bestellen will, verdeutlicht die Ausweitung der Methode seit 1996: Rund 100000 Männer könnten geladen werden. Im berühmt gewordenen "Porsche-Fahrer-Fall" hatten die Verfassungsrichter noch betont, dass gegen den Münchner nicht willkürlich ermittelt wurde. Er sei Beschuldigter geworden, weil er als Fahrer eines Porsche mit Münchner Kennzeichen zum "allerdings sehr weiten Personenkreis" gehöre, der für die Täterschaft in Betracht komme. Das Gericht betonte jedoch, dass niemand allein auf Grund seiner Weigerung zum Tatverdächtigen gemacht werden dürfe. Vielmehr habe der Kläger widersprüchliche Angaben zu seinem Alibi gemacht. Das genügte laut Verfassungsgericht, um einen genetischen Fingerabdruck gerichtlich zu erzwingen. Die Zwangsmaßnahme sei auch verhältnismäßig, so die Kammer des Zweiten Senats. Immerhin handele es sich um ein Tötungsdelikt, daran gemessen sei der Eingriff durch eine Blutprobe gering. Der Porsche-Fahrer war übrigens nicht der Täter: Verurteilt wurde 2003 der Ehemann der Putzfrau des Opfers.

Es darf gespeichert werden
Trickreich legte ein Gießener Gericht (zur Justiz dort siehe hier ...) fest, dass die DNA-Daten immer aufbewahrt werden dürfen, denn nach dem geltenden Gesetze müsse nur die DNA vernichtet werden, die Computerdaten aber dürfen bleiben. Irgendwie fehlt da zwar die Logik, aber Recht ist eben das Recht der Herrschenden.


Aus einem Beschluss des Landgerichts Gießen vom 17.7.2006 (Az. Qs 134/06)

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