Offener Raum

VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND

Wann sind Anwält*innen sinnvoll, nötig, möglich?


1. Wann sind Anwält*innen sinnvoll, nötig, möglich?
2. Das Problem mit den Gerichtsnormen
3. Vertraulichkeit
4. Pflichtverteidigung
5. Laienverteidigung: Ohne Anwaltszulassung im Prozess
6. Links

Im Zivilprozess gilt:
  • Vor dem Amtsgericht (AG) ist in der Regel kein Anwalt vorgeschrieben. Eine Ausnahme hiervon bilden die familienrechtlichen Angelegenheiten, die bei Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen vorliegen (z.B. Scheidung, Sorgerecht).
  • Vor dem Landgericht (LG) herrscht grundsätzlich Anwaltszwang. Es ist bereits in erster Instanz zuständig, wenn der Streitwert mehr als 5.000 Euro beträgt. Daneben ist es zumeist Berufungsinstanz.
  • Vor dem Oberlandesgericht (OLG) wird immer ein Anwalt benötigt. Das Erfordernis, dass der Anwalt eine besondere Zulassung bei dem Oberlandesgericht benötigt, ist zum 1. Juni 2007 entfallen (§ 78 Absatz 1 Satz 1 ZPO).
  • In allen Rechtsmittelinstanzen (Berufung, Revision, Beschwerde) besteht ebenfalls Anwaltspflicht. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dürfen dabei nur Anwälte tätig werden, die an diesem Gericht zugelassen sind (§ 78 Absatz 1 Satz 2 ZPO).

In Strafsachen ist in einigen Fällen ein Verteidiger vorgeschrieben (§ 140 der Strafprozessordnung, StPO).
Beispiele:
  • wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem OLG oder LG stattfindet
  • wenn der Beklagten eines Verbrechens (im Gegensatz zu einem bloßen Vergehen) beschuldigt wird
  • wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann

Im Verwaltungsprozess besteht ein Anwaltszwang vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) und vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Wer vor das Verwaltungsgericht (VG) zieht, muss dagegen nicht zwingend einen Anwalt beauftragen.

Der Anwaltszwang ist allerdings bei weitem nicht der einzige Grund, einen Anwalt aufzusuchen. Einige weitere Gründe werden in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.

Nachdenkliches über AnwältInnen
AnwältInnen verdienen Geld, egal ob sie gewinnen oder verlieren. Sie haben mit den RichterInnen und AnklägerInnen zusammen studiert, besuchen die gleichen Tagungen und Restaurants. Sie sind sozial auf der anderen Seite. Und kosten viel, viel Geld. Daher muss mensch auf der Hut sein, sich von ihnen nicht diktieren zu lassen, wie alles läuft.

Aus dem Bericht einer Staatsanwältin, die Bestrafung für falsch hielt ... nach ihrem Plädoyer fordert der Verteidiger eine höhere Strafe als die Staatsanwaltsvertreterin!!!
Der richter verzog keine miene. Und der verteidiger wußte endlich, worum es mir ging. Er begann sein plädoyer dann auch mit den worten „Ja, es ist für die verteidigung schwierig, wenn sie von der staatsanwaltschaft links überholt wird.“ und knüpfte kurz an meiner argumentation an, bescheinigte mir seine „hochachtung vor ihrem mut“ (das tat gut, mal ein positives feedback zu bekommen in diesem umfeld!) und schwenkte dann natürlich zu einem normal-real-pragmatischen plädoyer auf eine niedrige freiheitsstrafe, weil der angeklagte sich ja bemüht, brav im knast arbeitet usw.

Aus Thomas Fischer, "Der Verteidiger und seine Pflicht", in: Zeit am 5.1.2016
Zur Wahrung der Rechte und der Subjektstellung des Beschuldigten ist der Verteidiger da. Er ist, als Rechtsanwalt, "Organ der Rechtspflege", nicht aber Gehilfe des Gerichts. Er hat die Interessen seines Mandanten zu vertreten, bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen. Er darf sich andererseits auch nicht zum Komplizen oder Handlanger seines Mandanten machen. Er muss bereit und fähig sein, auch allein zwischen den Fronten zu stehen, von einer selbstgenügsamen Justiz als "Störenfried" angesehen und vom mehr oder minder wunderlichen Mandanten als Sozialfürsorger missbraucht zu werden. Er braucht, wenn er seine Aufgabe gut erfüllen will, ein hohes Maß an innerlicher Unabhängigkeit.

Aus Ludger Schwerte (2012), „Vom Urteilen“ (S. 17)
Zuallererst muss daher der erfolgreiche Jurist jedem Nicht-Juristen das Gefühl vermitteln, dieser könne mangels juristischer Kenntnisse die Dinge überhaupt nicht vernünftig beurteilen. Dann muss er es verstehen, seine Mutmaßungen, seine Sinnannäherungen, die Resultate seiner juristischen Texthermeneutik in performativen Äußerungen zur Form der Wirklichkeit werden zu lassen.

Viele (auf jeden Fall die Mehrheit) der AnwältInnen hat zudem eine Art Berufskrankheit: Sie glauben, alles zu können, immer zu gewinnen und vermitteln dieses an ihre MandantInnen, die zudem in der Regel gar nichts zu Strategien einer Verhandlung beitragen sollen.

Zitat eines Anwaltes, der zur Partei Die Linke gehört, zu offensiver Prozessführung:
Wenn man sowieso gewinnt, braucht man auch keine fiesen Fragen stellen.

Im Original: Entmündigen JuristInnen ihre MandantInnen?
Aus Caplan, Jonathan: "Ein Kult wird untersucht: die Juristen und ihre Kunden", in: Ivan Illich u.a. (1971): "Emtmündigung durch Experten", rororo in Reinbek (S. 97 ff ++ ganzes Kapitel als .rtf)
Man hat uns gesagt, daß Rechtsanwälte unentbehrlich seien, und da wir keine klare Vorstellung davon haben, was Anwälte eigentlich tun, nehmen wir das auch so hin.
Der große Unterschied zwischen den Diensten eines Anwalts und einer Dose Erbsen ist jedoch, daß wir nicht immer wissen, wann und ob wir die Dienstleistung benötigen; auch ist, da die Leistung des Juristen hauptsächlich in seiner Verfahrenskenntnis besteht, eine Konsumenten Kritik normalerweise nicht möglich. ...
Brauchen wir überhaupt einen Rechtsanwalt? Für das System der Strafjustiz ist die Antwort ein uneingeschränktes Ja. Aber bei allen anderen Angelegenheiten, nämlich allen Nichtstrafsachen, sollte die Notwendigkeit eines Anwalts jedesmal aufs neue geprüft werden. ...
Wie ein Wahrsager des Rechts sagt der Anwalt die Meinung der Richter zu einer bestimmten Rechtslage voraus. Seine Erfahrung und Urteilskraft mögen zuweilen wertvoll sein, aber noch öfter ist diese bloße Chancenabwägung unnötig, und die Leute könnten sich ebensogut selber helfen, wenn sie nur dazu erzogen und ermutigt würden. ...
... ein großer Teil der Rechtsberatungskosten entfällt auf die Zeit, die benötigt wird, um dem Anwalt alles zu erklären, damit er es zu einer späteren Zeit wiederholen kann. Der Sachverhalt kann jedoch bei der Wiederholung eines Vortrags seine Überzeugungskraft verlieren, und die Kläger täten oft besser daran, ihren Fall und das, was zu ihren Gunsten zu sagen ist, selbst vorzubringen. Wenn es nur eine Entwicklung in Richtung einer wenigen förmlichen, ausschußähnlichen Gerichtsstruktur gäbe, würden die Rechtsuchenden sicher auch mehr Neigung haben, ihre Sache selbst zu vertreten. Es gibt nur wenig schikanöse Kläger. ...
Ohne Anwalt, so glaubt man und vor allem, so reden es einem die anderen ein, habe man keine Waffen und nicht den richtigen Status als Kläger. ...
Die bestehenden Rechtssysteme ermutigen den Kläger nicht gerade dazu, sein Recht allein zu suchen. Sie verlangen, daß man sich auf einen Anwalt verläßt. Kompliziert ist bereits die Einleitung eines Verfahrens; aber der förmliche Stil der Plädoyers und die Öffentlichkeit der Arena des Gerichtshofs machen die Verfolgung selbst der einfachsten Klage zu einem berufsmäßigen Wagnis. ...
Die meisten Rechtssysteme sind auch gar nicht darauf eingerichtet, sich mit den Klägern selbst abzugeben; sie stempeln diese dann gewöhnlich als Sonderlinge ab, die nur in selbstsüchtiger Weise den Betrieb aufhalten und die sonst wie geölt funktionierende Justizmaschine durcheinanderzubringen. ...
Drittens wird allgemein darauf bestanden, daß die Entscheidung in Rechtsstreitsachen, da das Gesetz ja Respekt erheischt, in einer ritualisierten und formalisierten Atmosphäre herbeigeführt wird. Gerichtshöfe sind Arenen, in denen ein förmliches Zeremoniell herrscht, und keine Sitzungszimmer von Ausschüssen, bei denen eine entspannende, aber entschiedene Ungezwungenheit praktiziert wird. Als ob Achtung vor dem Gesetz und Gerechtigkeit eine derartige Förmlichkeit verlangten; aber alle Erschwernisse dienen nur dazu, das Rechtswesen mit der Mystik einer Religion auszustatten, anstatt es einfach als eine Übereinkunft anzusehen, die wir anwenden, um das geschäftliche und das gesellschaftliche Verhalten zu regeln und Konflikte zu lösen.
Viertens sind Erleichterungen für persönlich auftretende Kläger absolut nicht vorgesehen. Obwohl Kenntnis des Gesetzes bei jedermann vorausgesetzt wird, lernt es niemand, und niemand wird ermutigt, es zu verstehen oder anzuwenden. Die Anwälte sollen unsere Probleme lösen und sind, ähnlich einer Hohepriesterschaft, die einzigen, die die Gesetzesmaschinerie bedienen können. ...
Der Pulsschlag unserer Gesellschaft, die von ihr eingeschlagene Richtung und ihre Ausbrüche, alles fällt der Nachprüfung durch Richter anheim. Alles Vorwärtsstreben wird von ihnen entweder gutgeheißen oder abgeblockt. Daß sie alles überprüfen können, ist das ärgerlichste am Anwaltsmonopol und am Einfluß der Richter. , In der Tat sind Advokaten die einzigen für den Richterstand wählbaren Anwärter. Die Angehörigen dieser kleinen Elite verdammen und urteilen nicht nur, sondern bestimmen durch einen unendlichen Spinnfaden von Urteilen auch unsere sozialen Normen und die Grenzen unserer öffentlichen Moral. ...
Etwas früher, genauer am 8. Dezember 1908, hat Präsident Roosevelt es in einer Botschaft an den Kongreß etwas unverblümter ausgedrückt: "Die Richter sind diejenigen, die hauptsächlich in unserem Lande die Gesetze machen, weil sie der letzte Hort der Autorität sind. Immer wenn sie Vertragsrecht, Eigentumsrecht, verbrieftes Recht, Prozeßrecht und die Freiheitsrech-te auslegen, arbeiten sie notwendigerweise Teile eines gesellschaftsphilosophischen Systems mit in das Gesetz ein; da ihre Auslegung grundlegend ist, richtet sich die ganze Gesetzgebung danach. Die Entscheidungen der Richter in wirtschaftlichen und sozialen Fragen beruhen auf ihrer wirtschaftlichen und sozialen Philosophie. ...
Um die Abhängigkeit von den Fachleuten loszuwerden, muß man den Mut fassen, sich selbst zu helfen. Auf dem Gebiet der Justiz kann dieser Mut nur dann kommen, wenn das Rechtswesen wirklich auf jeder Stufe entsprechend umgestaltet wird, auf der man sonst überall den Kult der Abhängigkeit noch bestärkt hat. Vielleicht sollte man damit beginnen, das Rechtswesen seiner Erhabenheit zu entkleiden und bei den Verfahren auf das ganze zeremonielle Gehabe verzichten. Menschliche Affären sollten in einer menschlichen Atmosphäre beigelegt werden und nicht in einer mit prozessualen Fallstricken gespickten Oratoren-Arena.


Text von Matthias Seibt, in: Lautsprecher Nr. 63 (Februar 2020)
Je korrupter der Staat, desto zahlreicher die Gesetze. Tacitus
Der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und gutem Rechtsanwalt
95 bis 99% aller Rechtsanwälte sind grottenschlecht. Sie wissen die einfachsten juristischen Dinge nicht und interessieren sich nicht ein bißchen für das, was Ihren Mandanten zustößt. Sie verdienen einfach nur Geld.

Warum ist das so?
Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern (Friseur, Fahrradmechaniker) braucht man nur sehr selten einen Rechtsanwalt. Daher fehlt den meisten Mandanten eine Vergleichsmöglichkeit, wie gearbeitet werden sollte und wie das Ergebnis der Arbeit auszusehen hat. Wir wissen alle, wie unsere Haare nach einem Friseurbesuch aussehen sollen oder was alles an unserem Fahrrad wieder funktionieren soll. Wie ein Rechtsstreit funktioniert und welche Ergebnisse man in welcher Zeit erwarten kann, wissen wir nicht.
Wir halten es auch für unnötig uns vorab kundig zu machen, denn, so reden wir uns ein, wir kapieren das ja doch nicht. Daher vertrauen wir dem Fachmenschen Rechtsanwalt blind.
Da wir uns systematisch weigern uns kundig zu machen, bemerken wir oft nicht einmal, wenn die Ergebnisse der rechtsanwaltlichen Beratung oder Prozessführung grotesk falsch oder schlecht ausfallen.
Oder, wir merken es erst dann, wenn der Rechtsstreit, weswegen wir einen Fachmenschen aufgesucht haben, auch für uns Laien sichtbar verpfuscht wurde.
Ferner werden Rechtsanwälte ähnlich wie Ärzte durch Sondergesetze vor qualifizierter Konkurrenz geschützt. Bei Rechtsanwälten ist das Rechtsdienst-leistungsgesetz (Nachfolger des Rechtsberatungsgesetzes aus der Nazizeit) einschlägig.

Wie werden Rechtsstreitigkeiten verpfuscht?
Es gibt im Wesentlichen vier Arten, auf denen grottenschlechte Rechtsanwälte ihren Mandanten schaden.
a) Sie raten ihnen nicht vom Rechtsstreit ab, obwohl sie genau wissen (könnten), dass diese Angelegenheit nur verloren gehen kann
b) Sie raten nicht zu außergerichtlichen Einigungen, die, falls sie gelingen, wesentlich effizienter und günstiger verlaufen als ein Rechtsstreit
c) Wenn der Rechtsstreit läuft, unternehmen sie kaum etwas. Die Gebühren sind ihnen ja sicher.
d) Sie lenken den Prozess in eine Richtung, die maximalen Schaden für ihren Klienten bedeutet Insbesondere Variante d) erscheint einem unvoreingenommenen (d.h. kenntnis-losen) Betrachter kaum glaubhaft. Ein Rechtsanwalt soll den Prozess so anlegen, dass der eigene Mandant maximal geschädigt wird?
Leider kommt das vor. Und es ist auch leider nicht sehr selten. Bei Bagatellstraftaten, (Schwarzfahren, Ladendiebstahl) ist eine normale Verurteilung als Straftäter nicht schön, aber erträglich. Sozialstunden oder eine Geldbuße machen das eigene Leben nicht besser, lassen sich aber viel leichter wegstecken als ein mehrjähriger Forensik-aufenthalt.
Etwa ein Drittel aller Forensik-Insassen sitzen dort wegen Bagatelltaten. Teilweise deutlich länger als 10 Jahre. Schaut man sich die Prozessführungen an, so hat in nicht wenigen Fällen der eigene Anwalt die Geschichte in Richtung Unzurechnungs-fähigkeit gelenkt. Dem Mandanten wird das damit schmackhaft gemacht, er werde ja nicht bestraft.
Auch wenn die meisten rechtsanwaltlichen Fehler keine derart drastischen Folgen nach sich ziehen, machen diese extremen Beispiele deutlich, zu was für Fehlern ganz normale zugelassene Rechtsanwälte fähig sind.
Die Leute, die fahrlässig ihre Mandanten für Jahre hinter Gittern verschwinden lassen, werden Mietstreitigkeiten, Rentenangelegenehiten oder Arbeitsrechtliches kaum kompetenter angehen.

Was ist zu tun?
Absolutes Mißtrauen gegenüber Rechtsanwälten (und Richtern) ist angebracht. Weil ich diesen Leuten in aller Regel nicht vertrauen kann, muss ich mich selber kundig machen.
Das bedeutet:
a) Lesen (Internet und Bücher)
b) Mit Leuten reden, die ähnliche Situationen erfolgreich bewältigt haben
c) Immer wieder nachfragen, wenn ich etwas nicht verstehe
d) Wenn ich etwas nicht verstehe, davon ausgehen, dass es schlecht erklärt wurde. Vielleicht erklärt es mir die nächste oder übernächste Person besser.
e) Widerspruch kann hilfreicher als Zustimmung sein. Vielleicht befinde ich mich wirklich im Unrecht oder auf dem falschen Weg.
f) Zeit investieren. Wenn mir die Sache so wichtig ist, dass ich den teuren und unsicheren Rechtsweg beschreite, ist sie auch wichtig genug, dass ich richtig viel Zeit hinein stecke.

Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt?
Ich muss mich kundig machen. Sowohl was mein eigenes Rechtsproblem angeht als auch, was in diesem Gebiet rechtskundige Menschen über bestimmte Rechtsanwälte sagen. Es ist gut mit vielen Menschen zu reden.
Ein Rechtsanwalt, der meinen Fall ablehnt, ist eventuell ein guter Rechtsanwalt. Er weiß
a) Da kommt nichts bei raus.
b) Er ist nicht auf die Gebühren angewiesen. Er kann sich auf die Fälle beschränken, wo eine Erfolgsaussicht besteht. Ein grottenschlecher Rechtsanwalt kann das nicht. Er braucht jeden Euro.
Dass der Rechtsanwalt um die Ecke sitzt, dass er freundlich ist, dass er Mitglied einer Partei ist, die ich gut finde; all das tut nichts zur Sache. Ist der Mann (die Frau) in seinem (ihrem) Fachgebiet gut. Nur darum geht es.


Aber: Nichts ist schwarz-weiß. Auch AnwältInnen können offensive Prozesse führen (siehe z.B. das Beispiel aus Gießen, wo der angeklagte Antifaschist in guter links-defensiver Haltung die Klappe hält, aber sein Verteidiger Tronje Döhmer offensiv vorgeht und die Anklage-Verteidigungs-Logik ziemlich stark umdreht). Ebenfalls lassen sich AnwältInnen gewinnen, Angeklagte als gleichberechtigte PartnerInnen zu sehen und mit ihnen gemeinsam offensiv vorzugehen. Auf jeden Fall sollte das sofort angesprochen werden.

Formulare im Umgang mit Anwält*innen
Nötig ist eine Vollmacht - hier am Beispiel des Anwalts Tronje Döhmer, aber so auch für andere Anwält*innen verwendbar, dann entsprechend den Namen der*s Anwalt*in ändern.

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