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Anfragen


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Es gibt Möglichkeiten, andere zur Recherche oder Herausgabe von Informationen zu zwingen oder zumindest deutlich zu drängen. Das hat jeweils eine gesetzliche Grundlage, ist aber nicht jedermensch zugänglich. Wer die privilegierte Position aber innehat oder mit solchen Menschen kooperiert, kann sich einige Arbeit sparen, erst nach Akteneinsichtsrecht mühselig nach allem selbst zu suchen.

Für alle drei im Folgenden dargestellten Fälle gilt, dass eine Person oder Organisation Anfragen stellen kann und zumindest staatliche Stellen die gewünschten Informationen herausrücken und dafür, wenn nötig, auch erstmal sinnvoll zusammenstellen müssen.

Presserecht
Journalist*innen und Verleger*innen haben einen privilegierten Zugang zu Informationen: "Die Behörden sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Sie können eine Auskunft nur verweigern,

  1. soweit durch sie die sachgemäße Durchführung eines straf- oder dienststrafgerichtlichen Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte,
  2. soweit Auskünfte über persönliche Angelegenheiten einzelner verlangt werden, an deren öffentlicher Bekanntgabe kein berechtigtes Interesse besteht, und
  3. soweit Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen, durch ihre vorzeitige öffentliche Erörterung vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnten."

Das sagt z.B. das hessische Pressegesetz und ist ähnlich auch in anderen Bundesländern formuliert. Mensch kann also schriftlich oder mündlich Informationen erbitten, auch z.B. Zusammenstellungen von Informationen (Statistiken und ähnlich). Mitunter muss um solche Dienstleistung gekämpft werden, aber die gesetzliche Grundlage ist da, um dann auch das zu versuchen.
Um über staatliche Planungen, Parlaments-Tagesordnungen usw. informiert zu sein, können alle, die eine eigene Zeitung herausgeben, verlangen, die amtlichen Bekanntmachung direkt zugestellt zu bekommen. Die ist dann meist ein bisschen früher da als über die sonstigen Bekanntmachungsorgane wie Tageszeitungen. Das hessische Pressegesetz dazu: "Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, dass ihm deren amtliche Bekanntmachungen gegen Vergütung der Übermittlungskosten nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden."

Schwierigkeiten macht mitunter der Nachweis, als Presse zu agieren und diese Privilegien zu haben. Regelmäßig wird ein Presseausweis verlangt, der auch tatsächlich in vielen Fällen hilft. Nach den Pressegesetzen ist das eigentlich nicht nötig, denn: "Die Pressetätigkeit darf von keinerlei Zulassung abhängig gemacht werden", sagt z.B. das hessische Pressegesetz. Als Presse tätig ist eigentlich jede Person, die Informationen recherchiert, aufbereitet und verbreitet. Aber ob sich das auch durchsetzen lässt, ist fraglich. Ein Ausweis ist da eine bessere Garantie.

Anerkannte Verbände
Privilegiert sind in Deutschland auch eine Reihe von NGOs. Sie müssen zwar erst formal anerkannt werden, aber z.B. die großen Umwelt- und Tierschutzverbände sind das nach den jeweils für ihre Themen geltenden Gesetzen. Sie werden dann in ihren Themengebieten bei Planungen, Schutzgebietsausweisungen, Erarbeitung neuer Verordnungen usw. frühzeitig informiert und bekommen in der Regel ohne weitere Aufforderung alle wichtigen Sachen zugeschickt. So wissen sie ähnlich einer Fachbehörde stets über staatliche oder kommunale Vorhaben gut Bescheid. Wer Kontakt zu solchen Verbänden hält, kann daran partizipieren. Das ist einfacher als die Akteneinsicht auf der Behörde, weil dort Öffnungs- und begrenzte Auslegungszeiten gelten. Allerdings haben sich die meisten NGOs in der Praxis als wenig offen für Nicht-Funktionär*innen ihrer Organisation gezeigt. Sie nutzen ihre Privilegien verbandsegoistisch aus und wollen Wissen nicht teilen. Damit nützen sie dem Verband und schaden der Sache, was aber leider insgesamt typisch ist für NGOs.

Anfragen in Landtagen und Bundestag
Abgeordnete in Landtagen und Bundestag sowie ihre Fraktionen haben umfangreiches Fragerecht. Sie können ganz Kataloge von Fragen einreichen, die dann von der Regierung beantwortet werden müssen. Hierfür setzen Ministerien und Verwaltungen umfangreiche Ressourcen ein und stellen Daten auch extra zusammen. Nicht alles wird beantwortet, aber doch sehr vieles, weil eine Antwortsverweigerung natürlich politisch ausgeschlachtet werden kann. Da die meisten Menschen nicht selbst im Parlament sitzen, müssen sie den Draht zu Parlamentarier*innen aufbauen, um ihre Frage über diese stellen zu können. In der Regel geht das nur über Oppositionsparteien, weil die Regierung nicht will, dass Menschen allzu genau mitbekommen, was sie da treiben. Viele Oppositionspolitiker*innen sind aber ganz froh, Ideen für Anfragen von außen angereicht zu bekommen, da sie selbst nicht in allen Themen intensiv drinstecken.

  • Beispiele für Landtags- und Bundestagsdrucksachen

Kommunalparlamente
Nicht ganz so weitreichende Fragekompetenzen haben Mitglieder von Kommunalparlamente, aber auch sie können Anfragen stellen, die dann schriftlich oder mündlich beantwortet werden müssen. Das nähere regeln die von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlichen Kommunalverfassungen. In manchen Bundesländern oder Gemeinden wird sogar Bürger*innen das Recht eingeräumt, öffentliche Anfragen zu stellen.

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