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Prozesse wegen Aktionen 2013


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Versammlungsrecht: Streit um die Auflagen für das Klimacamp
RWE spielte mit den Muskeln, um das Protestcamp gegen den Kohleabbau 2013 zu schikanieren. Drei Tage dauerte es, bis die Wasserversorgung hergestellt wurde. Behörden und Polizei taten es dem Konzern gleich und erteilten nach der ordnungsgemäßen Demoanmeldung Auflagen per Versammlungsrecht, um z.B. Essen, Schlafen und Wetterschutz für Veranstaltungen unmöglich zu machen. Nun folgt eine gerichtliche Auseinandersetzung. Ausgangspunkt war eine Änderungsmitteilung während der Versammlung, genauer am 25.8.2013. Die von der Versammlungsbehörde sehr seltsam behandelt wurde - nämlich einerseits abgelehnt und andererseits der Bescheid an eine falsche Person zugestellt. Zudem wurde eine zweite Demo ganz verboten. Sodann wurde behauptet, die Änderungsmitteilung sei eine Fälschung einer anderen Person - Hinweise darauf gab es nicht. Als der benannte Absender darauf bestand, auch tatsächlich Absender zu sein, schickte die Behörde einen neuen Auflagenbescheid an ihn - erste eine Woche später am 2.9.2013. Dagegen klagte am 1.10.2013 die Versammlungsleiterin, die am 2.9.2013 vom Bescheid betroffen war. Der Behörde gefiel das nicht und sie schrieb am eine wütende Klageerwiderung mit allerhand Lügen und Ausreden. Dazu nahmen auch die KlägerInnen wieder Stellung.

Strafrecht: Polizeiführer gegen Aktivist und umgekehrt
Außerdem ließen sich die Kreispolizeibehörde und ihre Schergen an Einzelpersonen aus - z.B. in Folge einer eigentlich eher einfachen Geschichte: Die Polizei nahm während des Camps Leute fest und wollte sie erst gehen lassen, wenn sie 400 Euro zahlten. Dieses an Raubrittertum erinnernde Verhalten ist im Raum Köln normal - und die freundlichen Links-Rechtshilfegruppen machen es bisher auch mit. Nicht so unabhängige AktivistInnen auf dem Klimacamp, die dort die Rechtshilfegruppe (EA) organisierten. Sie machten gleich Gegendruck, erstatteten noch am 25.8.2013 Anzeige wegen Erpressung und lehnten weitere Verhandlungen mit solchen Leuten ab. Als diese auf dem Camp erschienen, wurden sie nach Hause geschickt. Beleidigt stellten sie Strafanzeige. Es folgt die übliche Anhörung, kurz danach am 29.10.2013 stellten die willfährigen Staatsanwaltschaften und Gerichten ermittlungslos einen Strafbefehl aus:



Kurz danach kam dann die Ladung zum Gerichtstermin am Mo, 13.1.2014 um 9.30 Uhr im Amtsgericht Kerpen - mit dabei waren fünf Blätter, die nach Meinung des Gerichts wohl als Akteneinsicht für den Angeklagten reichen sollen. Sie bestand nur aus dem Text des Polizeiführer Walker, der also gleichzeitig Betroffener einer Strafanzeige wegen Erpressung und Nötigung ist also auch die Gegenanzeige schrieb, wo er selbst als eigener Zeuge auftrat. Andere Zeugenvernehmungen sind nicht erkennbar - es reichte aber bereits für einen Strafbefehl, d.h. der Richter hat schon mal keine Zweifel an der Schuld. So läuft Justiz ...

Dann kam der 13.1. (im Gerichtssaal verteilter Flyer), aber nach wenigen Minuten war alles vorbei. Der Angeklagte stellte wegen des Strafbefehls trotz fehlenden Ermittlungen und Akteninhalts einen Befangenheitsantrag. ++ Bericht Kölner Stadtanzeiger ++ Bericht Kölner Rundschau ++ Bericht Junge Welt

Mehr passierte nicht mehr. Die geplanten Beweisanträge wurden nie gestellt, sondern das Verfahren kleinlaut eingestellt ...

Ganz anders das Verfahren gegen den Polizeiführer Walker. Das Verfahren wurde am 23.12.2013 einfach eingestellt ... ++ Doch nach dem ersten Kräftemessen hatten Staatsanwaltschaft und Gericht plötzlich keine Lust mehr ... der Angeklagte hätte gern noch weitergemacht und schrieb:

mit der Einstellung des Verfahrens bin ich nicht einverstanden, weil so die Aufklärung einer Falschbeschuldigung unterbleibt. Der Polizeibeamte Walker hat andere Menschen mit der Androhung eines empfindlichen Übels (Festnahme) zur Zahlung von Geld bewegen wollen. Ein Strafverfahren gegen den Beamten ist nicht eingeleitet worden. Vielmehr haben Gerichte und Staatsanwaltschaft gezeigt, dass sie nicht Täter, sondern Opfer oder Kritiker_innen verfolgen, wenn das den Interessen der Obrigkeit dient.
Zu diesen Interessen gehört auch die Vertuschung, weshalb nun das Verfahren eingestellt werden soll. Es wird folglich darauf ankommen, in den verbliebenen Verfahren diese Interessen aufzuzeigen.
In beiden genannten Gerichtsverfahren sind Bestrafungen nur vor dem Hintergrund zu „erwarten“, dass Ermittlungsergebnisse bei der Anklageerhebung und Beweiswürdigungen bei der Urteilsfindung ohnehin keine Rolle spielen.


Strafrecht: Anzeige gegen einen kompletten Workshop wegen Hausfriedensbruch
Der Workshop "Macht macht Umwelt kaputt" brauchte ein Dach über dem Kopf. Auf der Demonstration aber waren Zelte durch die Versammlungsbehörde verboten worden. Als die Kunde rumging, dass ein unbewohnte Haus im nahegelegenen Ort Manheim für Workshops nutzbar gemacht wurde, zog die Runde um. Nach einiger Zeit besetzte uniformierte Polizei das Haus, ließ den Workshop aber fast eine Stunde in Ruhe weiter diskutieren. Erst dann wurden die Personalien festgestellt - und nun haben plötzlich alle ein Strafverfahren am Backen ...

Einige der Verfahren fanden inzwischen statt. Immer wurden Angeklagtenrechte massiv missachtet (z.B. das Recht auf Akteneinsicht - der Richter formulierte offen, dass er es für richtig hält, einer Angeklagten das zu verweigern ... und wurde nicht für befangen erklärt). In einem Prozess wehrte sich die Angeklagte mit Unterstützer_innen dagegen mittels Sprungrevision, also dem Anrufen der Rechtsüberprüfungsinstanz schon nach dem ersten Verfahrenszug - eine offensive und risikobehaftete Vorgehensweise. Aber sie führte zum Erfolg: Das Verfahren muss wiederholt werden - eine schwere Schlappe für das Amtsgericht.

Das Amtsgericht aber hatte gar keine Lust mehr und stellte das Verfahren ein: Einstellung gegen die zunächst Verurteilte ++ weitere

Einstellungsbescheid


Klage gegen Platzverweis für Journalisten
Beim Aktionstag mit Schienenblockade wurde eine Person mit Presseausweis nach einiger Zeit von der Polizei weggeschickt, weil die Uniformierten und die mit ihnen agierenden RWE-Leute nicht wollten, dass jemand beobachtet, was sie so tun. Der Journalist reichte Klage gegen den Platzverweis ein.

Einschüchtern um jeden Preis: Krude Ermittlungsverfahren

Ausschnitt aus einer Vorladung durch den Staatsschutz Gießen. Am 8.10.2013 war der Geladene in Stuttgart und hielt einen Vortrag ...

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