Offener Raum

EU, "OLD EUROPE" UND IHRE WERTE?

Verpflichtende Aufrüstung - uneingeschränkte Loyalität für Aufrüstung und Krieg


1. Verpflichtende Aufrüstung - uneingeschränkte Loyalität für Aufrüstung und Krieg
2. Pro Markt
3. Europäischer Imperialismus
4. Links

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt über das seit Jahrhunderten imperiale, kriegerische, missionarische Europa, in: SZ, 19.3.2014 (S. 6) - aus Anlass der sogenannten Krim-Krise
Hier geht es darum, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, also die europäischen Werte, zu verteidigen.

"Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (EU-Verfassung)

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel 15, Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (2)
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität und achten die Rechtsakte der Union in diesem Bereich. Sie enthalten sich jeder Handlung, die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit schaden könnte.

Aus dem EU Wahlprogramm der SPD, www.spd.de
Die Globalisierung der Risiken zwingt die EU zum globalen Engagement im Interesse einer friedlichen Regelung von Krisen und Konflikten. Ein
entscheidender Vorteil der EU ist, dass sie über ein breites Spektrum an zivilen, ökonomischen, politischen, polizeilichen und militärischen Mitteln verfügt. Wir werden die Erfahrungen, wie ehemalige Feinde zu Freunden werden können, in die Internationale Debatte einbringen. Dauerhafte und konstruktive Konfliktregelungen zu erreichen ist zentrales Anliegen der Gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Dem dient auch die Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu einer Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion (ESVU). Die ESVU wird zugleich zur Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO wie auch zum Ausbau einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika beitragen. Nicht Konkurrenz oder gar Rivalität, sondern gleichgewichtige, ebenbürtige Partnerschaft zwischen den USA und der EU ist das Ziel.


Kriegsplanung ohne Parlamentsbeteiligung

Aus dem SPD EU-Wahlprogramm, www.spd.de
Die SPD hat sich auch in Europa in Anlehnung an das Willy-Brandt-Wort erfolgreich dafür eingesetzt, mehr "Demokratie zu wagen". Durch die europäische Verfassung wird die EU transparenter, demokratischer und effizienter.

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel 39: Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (2)
Der Europäische Rat bestimmt die strategischen Interessen der Union und legt die Ziele ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fest. Der Ministerrat gestaltet diese Politik im Rahmen der vom Europäischen Rat festgelegten strategischen Leitlinien nach Maßgabe von Teil III.

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel 39: Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (6)
Das Europäische Parlament wird zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik regelmäßig gehört und über ihre Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel III-198: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Verlangt eine internationale Situation ein operatives Vorgehen der Union, so erlässt der Ministerrat die erforderlichen Europäischen Beschlüsse. In diesen Beschlüssen werden die Ziele, der Umfang, die der Union zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie die Bedingungen und erforderlichenfalls der Zeitraum für die Durchführung der Aktion festgelegt.

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel III-205: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Der Außenminister der Union hört das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, und achtet darauf, dass die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden. Das Europäische Parlament wird vom Außenminister der Union regelmäßig über die Entwicklung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, unterrichtet. Die Sonderbeauftragten können zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments mit herangezogen werden.

Kriege überall

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel 40: Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik, (1)
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union die auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit gemäß den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen.

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel III-210: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Die in Artikel I-40 Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.

Verpflichtende Aufrüstung

Quelle: EU-Verfassungsentwurf, Artikel 40: Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik, (3)
Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Ministerrat festgelegten Ziele zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten, die untereinander multinationale Streitkräfte bilden, können diese auch für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Verfügung stellen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung zu beteiligen sowie den Ministerrat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen.


"Strukturierte Zusammenarbeit" und Kern-Europa

Aus dem EU-Verfassungsentwurf, Artikel 40: Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik, (6)
Die Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander festere Verpflichtungen eingegangen sind, begründen eine strukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der Union. Diese Zusammenarbeit erfolgt nach Maßgabe von Artikel III-213

Aus dem EU-Verfassungsentwurf , Artikel 43: Die verstärkte Zusammenarbeit, (1)
Die Mitgliedstaaten, die untereinander eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeiten der Union begründen wollen, können in den Grenzen und nach den in diesem Artikel und den Artikeln III-322 bis III-329 vorgesehenen Modalitäten die Organe der Union in Anspruch nehmen und diese Zuständigkeiten unter Anwendung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen ausüben. Eine verstärkte Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet, die Verwirklichung der Ziele der Union zu fördern, ihre Interessen zu schützen und ihren Integrationsprozess zu stärken. Sie steht bei ihrer Begründung und anschließend gemäß Artikel III-324 jederzeit allen Mitgliedstaaten offen.

Quelle: EU-Verfassungsentwurf , Artikel 43: Die verstärkte Zusammenarbeit, (3)
Nur die Mitglieder des Ministerrates, welche die an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Staaten vertreten, nehmen an der Annahme der Rechtsakte im Ministerrat teil. An den Beratungen des Ministerrates dürfen jedoch alle Mitgliedstaaten teilnehmen.

Aus dem EU Wahlprogramm der SPD, www.spd.de
Wir wollen eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion, die für alle Mitgliedstaaten, die dies wünschen, offen ist. Die flexible Zusammenarbeit im Rahmen der ESVU ermöglicht es, kostspielige Verdoppelungen und unnötige Konkurrenz zwischen nationalen Fähigkeiten abzubauen und die zivilen wie militärischen Fähigkeiten im Rahmen unserer umfassenden Sicherheitsstrategie der EU effizienter zu nutzen.

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