Offener Raum

BUND KRIMINELLER VEREINIGUNGEN

Mitglieder im BkV

Diese Rubrik befindet sich noch im Aufbau. Vorerst verweisen wir auf die Fahnungslisten der zuständigen Polizeiabteilungen sowie Generalstaatsanwalt Kay Nehm, der ein ausgeprägtes Gespür für kriminelle Vereinigungen aufweist.

Neue Bewerbung um Mitgliedschaft: Richter am Amtsgericht Halle
  • Mit seiner herausragenden Prozessführung im Verfahren gegen einen Politchaoten (Az. 310 Cs 201 Js 3220/04) hat Richter Maynicke vom Amtsgericht Halle/Saale seine Bewerbung um Mitgliedschaft beim BkV129 eingereicht. Rechtswidrige Freiheitsentziehung in Tateinheit mit Rechtsbeugung im Amt und weiteren Straftaten, wie Maynicke sie vornahm, erfüllen den Tatbestand des § 129 StGB. Die Anzeige gegen den Richter ermöglicht ihm den Zugang zum BkV129.

Distanzierung: Kriminelle Vereinigungen, die keine sind
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Herausgeber der Internetseite www.bombenterror.de, auf der sich hinter einem seriösen Mäntelchen Unernsthaftigkeit und Misswürdigung kriminellen Engagements verstecken, nicht Mitglied im BkV129 sind.

 
Vereinigungen nach § 129a



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