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Abmahnung, Verfügungen ...


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Wenn Euch jemand zu einem bestimmten Verhalten zwingen will ...
Verpflichtungs-/Unterlassungserklärung

  1. Unterlassungserklärungen sollen Panik verbreiten. Dafür sind sie mit formalen und unverständlichen Begriffen angereichert und benennen Ultimaten und große Geldsummen. Wichtig ist folglich: Keine Panik! Da spannt jemand den Oberarm an, damit wir uns wegducken.
  2. Unterlassungserklärungen sind der Versuch, uns dazu zu bringen, uns selbst zu verpflichten, keinen Unsinn mehr zu machen - oder zumindest das nicht mehr, was die nicht wollen. Die scheinen also selbst an der Wirksamkeit des sonstigen Kampfarsenals des autoritären Rechtsstaats (z.B. Strafrecht) zu zweifeln.
  3. Unterlassungserklärungen kosten den Auftraggeber Geld - ebenso jede weitere Handlung. Das schafft uns subversive Handlungspotentiale. Sprich: Alles, was auf der anderen Seite Arbeit, Chaos usw. erzeugt oder den Gang vor Gericht aussichtslos erscheinen lässt, kann dazu führen, dass die ihren Versuch, uns zur Selbstgängelung zu bringen, abbrechen.
  4. Überhaupt: Die beste Waffe gegen autoritäres Gehabe ist Subversion. Also sich nicht deren Spielregeln aussetzen, sondern jeden Vorgang darauf überprüfen, wieweit er denen schaden kann - z.B. durch Nachfordern bestimmter Belege für die Behauptungen oder durch gemeine Nachfragen.
  5. Autoritäre Auftritte sollen einschüchtern, aber auch die Reaktion austesten. Wo Angst oder Panik entsteht, ist die Neigung groß, durch schwulstige Briefe sich selbst zu erklären. Das geht von der absurden Annahme aus, auf der anderen Seite würden menschliche Blicke auf die Abläufe geworfen. Tatsächlich aber gilt: Jede Aussage, jeder Versuch, dass eigene Zutun zu relativieren oder durch vermeintliche Beweismittel (Fotos, Aussagen usw.) sich selbst rauszuhalten, sind nichts anderes als Waffen in der Hand der anderen. Hier gilt wie immer: Keine Aussage! Was aber nicht heißt: Nicht reagieren!
  6. Bei Unterlassungserklärungen ist es gefährlich, gar nichts zu tun. Dann geht das Ding nämlich einfach vor Gericht und das entscheidet erstmal nach Aktenlage. Die Akte aber wird von der anderen Seite gemacht. Daher ist es schlauer, subversiv zu reagieren. Am besten: Schlaue, aber irgendwie nichtssagende, dennoch aber gemeine Nachfragen zu stellen. Oder vermeintliche fehlende Seite nachzufordern - vielleicht das Ganze noch versteckt in einem langen Brief endloser Erklärungen zu allem möglichen außer zur Sache (z.B. Zitate aus Büchern, Gedichten ...). Dann lesen die das nicht mehr durch und übersehen die Nachfrage oder Bitte um Zustellung der fehlenden Seite. Ziel: Ihnen Arbeit und sie kampfunfähig vor Gericht machen, weil sie die Form nicht eingehalten haben.

Was also wäre zu tun?
Erstmal: Brief durchgucken, was alles darin falsch sein könnte. Dann dumme Nachfragen stellen - hier einige Ideen am Beispiel der Unterlassungserklärung nach der Genfeldbesetzung 2009 in Braunschweig:
  • Behauptung, jemand Bestimmtes hätte das Tor kaputtgemacht
  • Punkt, dass Einzelpersonen für alle Schäden in dem Zeitraum aufkommen soll
  • wieso um 2 Uhr aufs Gelände gedrungen?
  • wieso soll jemand Bestimmtes das Essen mitgebracht haben?
  • wie soll ein Einzelner eigentlich den Betonklotz dahingeschleppt haben?
  • was sind gravierende Schäden? Wo steht der Zaun am Feld?
  • Wieso Wiederholungsgefahr?
  • wie kommen Sie darauf, dass jemand Bestimmtes Drahtstifte ausgelegt habe?

Weitere Idee: Fehler im Schreiben benennen (Rechtschreibung, Datum ...) und die Recherchen dazu mit 1 Euro mehr als deren Rechnung in Rechnung stellen. Alle Betroffenen sollten dann möglichst direkt vor dem Fristablauf einen solchen "blöden" Nachfrage-u.ä.-Brief an die schicken. Die können gerne kreativ unterschiedlich sein.

Rechtshinweise im Berufungs-Zivilprozess (vom Gericht selbst)
Die Berufungsbeklagte wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht können Sie nicht allein führen, insbesondere können Sie selbst keine Anträge stellen und keine Einwendungen erheben. Von lhnen selbst mitgeteiltes Vorbringen darf das Gericht nicht berücksichtigen. Vielmehr müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Wenn Sie also beabsichtigen, sich gegen die Berufung zu verteidigen, müssen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Zulassung bei einem Amts- oder Landgericht mit lhrer Vertretung beauftragen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung gilt nicht für Anträge und Erklärungen zur Zuständigkeit des Gerichts. Sie können von lhnen selbst schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden.
  2. Wenn Sie in dem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht anwaltlich vertreten sind kann - auch wenn Sie persönlich anwesend sind - auf Antrag lhrer Gegenpartei ein Versäumnisurteil gegen Sie erlassen werden. In einen Versäumnisurteil wird nur das Vorbringen lhrer Gegenpartei, nicht aber eine von lhnen etwa bereits schriftlich oder mündlich abgegebene Erwiderung berücksichtigt. Sie müssen damit rechnen, dass Sie in einem solchen Fall nach dem Antrag lhrer Gegenpartei verurteilt werden.
  3. Die Erwiderung auf die Berufungsbegründung muss spätestens am letzten Tag der dafür gesetzten Frist beim Gericht eingegangen sein. Zur Fristwahrung genügt es also nicht, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt den Schriftsatz vor Ablauf der Frist zur Post gegeben hat.
  4. Die Erwiderung muss alles enthalten, was Sie zu lhrer Verteidigung vorbringen können. Richten Sie sich daher so ein, dass Sie die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt vollständig informieren können.
  5. Wird die lhnen zur Erwiderung auf die Berufungsbegründung gesetzte Frist versäumt, so können lhnen erhebliche Nachteile entstehen. Angriffs- und Verteidigungsmittel (insbesondere Tatsachenbehauptungen, Bestreitungen, Einwendungen, Einreden, Beweismittel wie z.B. Zeugen und Urkunden), die erst nach Fristablauf vorgebracht werden, kann das Gericht nur zulassen, wenn dadurch die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert wird oder wenn Sie die Verzögerung genügend entschuldigen. Eine unvollständige oder verspätete Erwiderung kann also dazu führen, dass Sie im Berufungsverfahren unterliegen, obwohl Sie im Recht sind.
  6. Bedenken Sie, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt für die Prüfung der Rechtslage und für die Abfassung der Erwiderung Zeit benötigen. Suchen Sie lhre Prozessbevollmächtigten deshalb so frühzeitig auf, dass sie noch rechtzeitig tätig werden können.
  7. Auf Anfrage teilt lhnen jede Anwaltskanzlei mit, was eine anwaltliche Vertretung kosten würde. Wenn Sie diese Kosten nicht aufbringen können, so können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts oder eines jeden Amtsgerichts stellen. Dort erhalten Sie auch einen Vordruck für die Erklärung über lhre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, den Sie dem Antrag auf Prozesskostenhilfe ausgefüllt beifügen müssen. In dem Antrag auf Prozesskostenhilfe müssen Sie darlegen, was Sie zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs vorzubringen haben und wie Sie Ihr Vorbringen ggf. beweisen wollen (Zeugen, Urkunden usw.). Fügen Sie dem Antrag bitte eine Abschrift sowie Belege über Ihr Einkommen und lhre Belastungen bei.

Wenn jemand sauer ist, weil er/sie oder die Gruppe/Firma ... schlecht wegkommt
Tipp aus einer Mail: "Am ehesten Erfolgversprechend ist meiner Erfahrung nach, die zensurbedrohten Seiten zu streuen (Artikel auf Indymedia mit Anwaltsanschreiben, dazu Aufruf, die Texte als zip runterzuladen und anderswo zu hosten). Das führt einerseits natürlich dazu, wenn man sich nun, ob durch staatsgewalt oder aus strategischen Überlegungen, dazu entscheidet, die entsprechenden Seiten runterzunehmen, dass sie weiterhin verfügbar bleiben und zum anderen nimmt es der Gegenseite auch die Lust, weiter gegen vorzugehen, weil sie sowieso nie alle wegkriegen (bsp. radikal-verfahren hat das ja ganz gut hingehauen)."

Links: Artikel aus der taz ... ein bisschen besser ist es in der Folge geworden, denn so unangefochten sind die Abzocker auch nicht mehr. Größer durch Klick!

Zwei Rezensionen zum Thema
Benno von Urbanowski
Der Gläubiger – K.O.
(2006, Rainer Bloch Verlag in Weinheim, 304 S.)
Welch ein Buch: Seite für Seite offensiv beschriebene Tricks, um von den eigenen Schulden nicht erdrückt zu werden, Zwangsvollstreckungen abzuwenden oder trotz fehlenden Geldes noch an die wichtigen Dinge zum Leben heranzukommen. Wahre Stärke zeigt der Autor bei der Liste der vielen Tricks, die Gläubiger zum Eintreiben von Schulden anwenden. Wer die durchschaut, hat bessere Möglichkeiten. Das ist eine echte Fundgrube – zur Erhöhung des praktischen Nutzens sind noch Musterbriefe, zum Teil kopierfähig, beigefügt. Aufgelockert ist das Buch durch viele kleine Zitate rund ums Geld. Manche regen zum Schmunzeln an, wenig seriös bis ärgerlich wirken aber einige mit hohem Chauvigehalt. Seltsam wirkt auch die Liste von Internetseiten am Ende des Buches. Sollte mensch das gesparte Geld gleich verzocken? Das hätte lieber draußen bleiben oder zumindest gekennzeichnet werden sollen. Verdirbt der Umgang mit den Geldschneidern und –eintreibern der Republik das feine Gespür?

  • Beispielkapitel zur Abwehr von Zwangsvollstreckungen und zum Offenbarungseid

Wolf-Dieter Roth
Internet, Recht und Abzocke
(2007, Rainer Bloch Verlag in Weinheim, 250 S.)
Das Buch sollte eigentlich in einem anderen Verlag erscheinen – aber dem war die Sache dann wohl zu heiß. In der Tat: Die Abmahner und Unterlassungserklärungsverfasser der Republik sind überall aktiv und agierten mit harten Bandagen. Viel hilft viel – und Frechheit siegt, scheinen das Motto zu sein. Mit jeder noch so absurden Abmahnung werden gleich Anwaltsgebühren kassiert. So manche Kanzlei verdient sich ein gutes Zubrot durch wildes Briefeschreiben und Einschüchtern von Menschen, die ihnen gänzlich unbekannt sind. Die vielen geschilderten Fälle schockieren – mit dabei sind Fernsehanstalten, Banken und viele, die als seriös gelten, weil ihre Propaganda das so suggeriert. Hinter den Kulissen läuft der Kampf um die Märkte der Aufmerksamkeit, Kauflust und Lobbyräume wird mit spitzen Ellbogen ausgefochten. Ein Glück: Ganz schutzlos ist niemand den Abzockern ausgeliefert. Das Buch liefert nicht nur Beispiele für die widerlichen Machenschaften der Robenträger und anderen Geldschneider, sondern auch einige Tipps, sich zu wehren. Glücklicherweise hat es inzwischen einige der dreistesten Abmahner selbst erwischt. Offenbar führt das große Geld zu Unvorsichtigkeit – und vielleicht ist Subversion auch ein gutes Mittel zum Erfolg: Die Abmahner zu Fehlern provozieren – und dann erst mal abmahnen.

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