Projektwerkstatt Saasen

ÜBERSICHT ÜBER DIE RECHTSFORMEN VON HAUS- UND FLÄCHENBESITZ

Die Nutzer*innen/Bewohner*innen kaufen Haus/Fläche selbst und kooperieren mit der Stiftung


1. Übersicht
2. Die Nutzer*innen/Bewohner*innen kaufen Haus/Fläche selbst und kooperieren mit der Stiftung
3. Unser Vorschlag: Die Stiftung FreiRäume kauft Haus/Fläche und schließt einen Autonomievertrag mit den Nutzer*innen
4. Auch nicht schlecht: GmbH aus Stiftung und Nutzer*innen erwirbt das Haus
5. Geteilte Macht: Neutraler Träger für das Grundstück, Projektgruppe für die Gebäude
6. Variante: Das Projekt wird zur weiteren unselbständigen Stiftung im Treuhänderverein Tragwerk e.V.
7. Vertrag ohne direkte Beteiligung: Die Stiftung legt Geld im Projekt an und wird per Vertrag zum Garanten der Offenheit
8. Was alles schiefgehen kann ... und was dann helfen könnte

Die Gruppe kann ein Haus selbst erwerben. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
  • a. Eine Person kauft für alle: Dann ist das Haus Privatbesitz der einen Personen, die anderen sind MieterInnen u.ä. Bewertung: Maximale formale Hierarchie, sicherer Auslöser für Machtkämpfe, also schlicht eine doofe Idee.
  • b. Alle kaufen zusammen (Eigentümer*innengemeinschaft): Dann sind zwar alle gleichberechtigte Eigentümer*innen, aber das führt zu erheblichem Aufwand und Problemen, wenn Menschen ein- und ausziehen. Soll immer das Grundbuch geändert werden? Macht Stress und kostet Geld. Bewertung daher: Eher auch nicht empfehlenswert.
  • c. Einen eigenen Verein gründen: Alle Menschen im Projekt bzw. alle NutzerInnen/Wohnenden werden Mitglied in einem Verein, der das Haus kauft. Das ist immerhin besser als a. und b., weil der Wechsel von Menschen im Projekt nicht die Eigentumsfrage berührt. Allerdings müssen immer Mitglieder ein- und austreten - oder auch ausgeschlossen werden, wenn sie das Projekt verlassen und nicht austreten. Das wäre jedenfalls nötig, wenn der Einfluss externer Personen vermieden werden soll. Zugespitzt gilt das für die Vorständler*innen. Nach Vereinsrecht ist die Existenz eines Vorstandes zwingend. Dann aber unterliegt das Projekt, wenn es einem Verein gehört, dieser formalen Hierarchie. Eine interne Absprache, dass der Vorstand nur pro forma da ist, kann zwar erfolgen, hat aber formal keine Gültigkeit und hält daher nicht, wenn es mal Streit gibt. Auch von außen wird immer der Vorstand in Regress
    genommen – Gerichte, Polizei, Bauämter usw. werden immer den Vorstand sprechen wollen – Gleichberechtigung im Projekt hin oder her! Bewertung: Wenn der eigene Verein auch Hausbesitzer ist, werden die formalen Hierarchien ins Projekt getragen. Außerdem kann ein Verein schnell zum Ort von Machtkämpfen mit Schlammschlachten werden, da er demokratisch-hierarchisch aufgebaut ist. Fazit dazuer: Zwar schon etwas besser, aber auch nicht besonders empfehlenswert.

Gesamtbetrachtung zu Punkt 1 („Selbst kaufen“): Die meisten Projekte glauben, nur dann selbstbestimmt agieren zu können, wenn nur sie selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten haben. Diese Angst vor Kontrollverlust ist verständlich und weit verbreitet - aber ein folgenschwerer Irrtum. Zum einen sind Vereine immer mit einer formalen Hierarchie. Darüber können sie von außen unter Druck gesetzt werden, was Selbstbestimmung stark
einschränkt. Zum anderen ist die persönliche Etablierung (Wohnkomfort, Kinder, Jobkarriere, eigene Firmengründungen usw.) der Nutzer*innen der häufigste Grund, dass Projekte wieder „normalisiert“ und entpolitisiert werden. Keine der obigen Lösungen verhindert, dass das Projekt gesichert werden kann gegen den Trend zur gesellschaftlichen Normalisierung durch Druck von außen und innen. Hinzu kommt, dass das ausschließliche Besinnen auf
sich selbst zu einem Versumpfen im eigenen Saft führen kann.

Empfehlung: Es ist nicht sinnvoll, wenn die Nutzer*innen auch unbeschränkte Eigentumsrechte haben. Denkbar wäre das zwar bei kleinen Projekten, braucht aber ein Korrektiv gegen die eigenen Machtkämpfe, Hierarchein und Etablierung. Ein Vetorecht der Stiftung gegen Kommerzialisierung und Privativisierung zumindest der offenen Räume könnte per Vertrag und/oder Grundbucheintrag wenigstens etwas helfen.

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