Keine A49

GERSTE 2009: KRIMINELLE GELDGIER

Versuchsablauf 2009: Wieder nichts als Rechtsbrüche und Skandale


1. Einleitung
2. Vorspiel: Drei Jahre Gengersteversuch in Gießen (2006-2008)
3. Genehmigungsbehörden: Kungelbehörde BVL winkt alles durch!
4. Versuchsablauf 2009: Wieder nichts als Rechtsbrüche und Skandale
5. Links

Wenige Tage nach der Aussaat: Das Gerstenfeld wird zerstört
Unbekannten gelang in der Nacht vom 17. auf den 18. April das Kunststück, "wenige Tage nach der Aussaat" (Auskunft von der Überwachungsbehörde) mehrere der Versuchsfelder zu beschädigen (durch Gespräche vor Ort bestätigt). Das Gerstefeld erwischte es voll. Die Zerstörung wurde zunächst geheimgehalten und stattdessen neu ausgesät. Ein Wachmann der Nacht wurde offenbar aus der Firma gemobbt.

24. Mai: Neuaussaat - viel zu spät, und dann noch illegal!

Aus dem Standortregister nach der Zerstörung des Gerstenfeldes.


Am 24. Mai (Auskunft Überwachungsbehörde) erfolgte die Neuanlage des Gerstenfeldes. Der Zeitpunkt war völlig absurd. Üblicherweise wird Gerste ab Ende Februar, meist aber im März ausgesät. Hier erfolgt sie also 2 bis 3 Monate zu spät. Schon das wirft die Frage nach der Wissenschaftlichkeit des Experimentes auf. Die konkreten Versuchsziele verschärfen diese Zweifel. Denn es geht um die Wirkung auf Pilze. Das ist auch Forschungsgegenstand eines weiteren Versuchs auf der gleichen Gesamtversuchsfläche - nämlich dem mit gentechnisch verändertem Weizen. Der wurde Anfang April ausgesägt. 2008 musste er verschoben werden, weil die Genehmigung zu spät kam. Der Grund: Untersuchungen auf Pilz sind bei Aussaat nach April nicht mehr sinnvoll.

Aus der Versuchsbeschreibung des Weizenversuchs auf www.biosicherheit.de
Der Antrag zur Genehmigung des Freisetzungsversuchs wurde beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht. Bis zur geplanten Aussaat Anfang April ist jedoch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Bei einer späteren Aussaat des KP-4 Weizens ist mit einer weniger feuchten Vegetationsperiode zu rechnen. Unter diesen Umständen sind keine aussagekräftigen Ergebnisse zu Pilzbefall und Resistenzverhalten des Weizens zu gewinnen.
Der Text ist, exakt ohne diesen Absatz, auch auf www.biovativ.de zu finden.

Doch die Neuaussaat war zudem eine Straftat, denn die alte Gerste wurden nicht entfernt. Danach standen für fast einen Monat zwei Felder auf der Gesamt-Versuchsfläche. Genehmigt war jedoch nur eines. Damit begingen Versuchsleiter und BetreiberInnen eine Straftat. Denn:

§ 39, Abs. 2 des Gentechnikgesetzes
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ohne Genehmigung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gentechnisch veränderte Organismen freisetzt ...



Fotos vom 9. Juni 2009 - oben: Erstes (zerstörtes) Feld mit Gengerste vorne und rechts hinten unter dem Netz das neue - völlig illegal!
Unten: Die gesamte Anlage - Beschriftung sichtbar, wenn Maus über Bild. Größer durch Klick!


1. Strafanzeige wegen zweitem Genfeld - keine Wirkung!
Nach der Ortsbesichtigung und Klärung der Tatsache, dass zwei Gerstenfelder vorhanden und auch als gentechnische Anlagen markiert sind, schicken NachbarInnen eine Anzeige an das Landwirtschaftsministerium. Aber ... nichts geschah.


Aus der Anzeige vom 11.6.2009, gerichtet an das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern


2. Strafanzeige: GenpfuscherInnen unter Druck - Ermittlungen wegen illegalem Genfeld
Als am 20. Juni 2009 immer noch nichts geschehen war, stellte ein Gentechnik-Aktivist Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rostock (mit Kopie an Polizeistation Sanitz, Amtsverwaltung Carbäk und andere). Jetzt erst änderte sich die Lage. Die Staatsanwaltschaft nahm tatsächlich Ermittlungen auf (Az. 476 Js 15017/09) und der Versuchsbetreiber spritzte hektisch das erste Gengerstenfeld weg.

Zum weiteren Ablauf der Klage:
  • Nachfragen der Staatsanwaltschaft am 24.6.2009
  • Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft am 6.7.2009 (Anlage war die CD mit Fotos)

Mehr Hintergründe im Regionalteil der Ostsee-Zeitung am 24.6.2009
Zweites Gen-Gerstenfeld provoziert Anzeige
Neue Runde im Streit um die Gen-Gerste: Ein Aktivist erstattet Anzeige wegen eines zweiten Versuchsfelds. Die Forscher sehen sich im Recht.
Groß Lüsewitz Der Saasener Umweltaktivist Jörg Bergstedt hat am Sonnabend Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Gentechnikgesetz bei der Rostocker Staatsanwaltschaft erstattet. Seiner Ansicht nach wurden durch die Firma biovativ GmbH aus Groß Lüsewitz, die Begleitforschung an Nutzpflanzen vornimmt, zwei gentechnisch veränderte Gerstenfelder angelegt, von denen eines illegal sei. Der Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann bestätigte den Eingang der Anzeige. „Der Sachverhalt wird geprüft“, sagte er, konnte aber noch keine weiteren Angaben machen.
Gerichtet ist die Anzeige unter anderem gegen die biovativ-Geschäftsführerin Kerstin Schmidt und gegen die Vorstandsvorsitzende des Vereins zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger AgroBiotechnologie, Inge Broer. Denn die biovativ GmbH ist zu 100 Prozent eine Tochterfirma des Vereins. Inge Broer war für eine Stellungnahme gestern nicht zu erreichen. Geschäftsführerin Kerstin Schmidt sieht der Prüfung ruhig entgegen. „Es ist alles ordnungsgemäß“, sagt sie.
Gen-Aktivist Jörg Bergstedt beruft sich auf Paragraph 39 des Gentechnikgesetzes. „Es ist untersagt, unerlaubt gentechnisch veränderte Organismen freizusetzen“, erläutert er die Anzeige. Bergstedt, der durch Anwohner auf ein zweites Feld aufmerksam gemacht worden war, erklärt, dass nur eine Genehmigung für ein Feld im Standortregister eingetragen worden sei. „Das erste Feld war beschädigt worden, daraufhin wurde ein zweites angelegt“, sagt der Gen-Gegner. Aber statt das erste zu vernichten, hätten die Betreiber neu daneben ausgesät, glaubt er. Bergstedt, der sich Mitte Juli wegen des Vorwurfs einer Feldbesetzung in Gießen vor Gericht verantworten muss, will mit einem rechtlichen Winkelzug weitere Pflanzenforschungen unterbinden. Das im Standortregister als genehmigte Fläche ausgewiesene Feld dürfte nur knapp zehn Quadratmeter groß sein. „Es sind aber zwei Felder zu sehen, wovon eines mindestens illegal sein muss“, sagt er. Sein Vorwurf: Die Pflanzen in der alten Versuchsanordnung wachsen unkontrolliert vor sich her.
„Wir haben den alten Versuch ordnungsgemäß beendet und einen neuen in Abstimmung mit den Behörden angelegt“, erklärte Kerstin Schmidt. „Die alten Pflanzen sind mit einem Herbizid abgespritzt worden.“ Es dauere, bis alle Pflanzen abgestorben seien. Wann genau das Pflanzenvernichtungsmittel ausgebracht wurde, konnte sie aber nicht angeben.


Immer absurder: BVL deckt Gengerstenfeld ... aber weiß nicht ob ein ungenehmigtes Feld illegal ist!
Aus der Ostseezeitung vom 24.6.2009
Die umstrittene erneute Aussaat von gentechnisch veränderter Gerste in Groß Lüsewitz ist aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit „in Ordnung“.
Bei der Behörde sei eine Änderungsmitteilung eingetragen worden, dass auf dem für die erste Aussaat vorgesehenen Flurstück eine erneute Aussaat erfolgte, teilte das Amt am Mittwoch auf Anfrage in Berlin mit. Die erste, offenbar zerstörte Aussaat sei durch ein Herbizid beseitigt worden, hieß es weiter. Die Justiz müsse die Frage beantworten, ob der Vorgang legal oder illegal war, weil eventuell zwei Versuchsfelder gleichzeitig bestanden, obwohl nur eines genehmigt war. Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft Rostock zwei Strafanzeigen bestätigt, die von Gentechnik-Gegner erstattet worden waren. Sie richtet sich gegen Mitarbeiter der Universitäten Rostock und Gießen sowie der Firma biovativ.



Reaktion auf die Strafanzeige: Das vordere Gerstenfeld wird totgespritzt (siehe gelbliche Flächen = Pflanzen im Absterben), die Umzäunung entfernt. Die Aufnahme stammt vom 23.6.2009. Es ist völlig klar, dass das Totspritzen erst kurz vor der Aufnahme erfolgte.
Das dahinterliegende neue Gengerstenfeld ist weiter mehrfach abgesichert, das Vogelschutznetz aber inzwischen entfernt.

Überwachungs- und Genehmigungsbehörde als Mit-Straftäter?
Auszug eines Zitats zum zweiten Gerstenfeld von Versuchsleiter Kogel, in: FR, 11.7.2009 (Hessen D3)
"Das Feld war mit den Behörden abgesprochen", versichert der Wissenschaftler.

24. Juni: Überwachungsbehörde versucht die Rettung
Lange Zeit haben sie gar nichts gemacht, sondern den illegalen Stand toleriert oder weggeguckt. Am 24. Juni kam dann die Überwachungsbehörde, die eigentlich die ordnungsgemäße Durchführung überwachen soll und schon längere Zeit vom zweiten Feld wusste, als Retter der Genmafia hinzu. Sie verkündete, dass alles abgesprochen war und völlig rechtens sei. Das alte Genfeld sei stehengelassen worden, um sicherzugehen, dass auch alles Gerste aufläuft, um sie dann besser abspritzen zu können. Komisch, dass Kerstin Schmidt das einen Tag vorher, als die Presse anrief, selbst noch nicht wusste ...
Aber klar: Behörden sind willige Helferlei der Gentechnik-Seilschaften. Sonst nichts. Überwachung findet nicht statt.


Aus dem Schreiben der Überwachungsbehörde vom 26.9.2009: Krampfhafte Versuche, eine Erklärung für alles zu finden. Warum das zweite Feld nicht angemeldet wurde und warum ein erstes Feld keines mehr ist, weil es später weggemacht werden soll - auf all das findet sich keine Antwort. Das aber war zu erwarten: Die Behörden sind Handlanger der GentechnikanwenderInnen, sonst nichts. Das der Brief zudem noch schlampig geschrieben wurde und zwei der vier Daten nicht stimmen, spricht für sich.


25. Juni: Das BVL versucht auch eine Ehrenrettung
Lustig: In einem Gespräch mit Journalisten behauptete das BVL wiederum, die erste Fläche sei weggespritzt worden. Damit widersprechen sich Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Bei versuchen offensichtlich, mit Notlügen der Gentechnik zur Hilfe zu eilen statt diese zu überwachen. Aber sie sprechen sich nicht ab - und so wird hier sichtbar, wie gut die Seilschaften sich gegenseitig helfen.

Gengerstefeld der Uni Gießen im Zwielicht: Illegale Anlage führt zu Ermittlungsverfahren

Wann wurde das erste Gengerstenfeld abgespritzt?
In ihrer Not halten Behörden, Firmen und Ministerien zusammen - und erfinden Notlügen. So behauptete die Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, dass das erste Gengerstenfeld am 19.6., also vor der zweiten, öffentlich gemachten Strafanzeige, abgespritzt worden war. Aber ...
  • ... erstens ist das egal, weil auch dann hätte das Feld fast vier Wochen gestanden - nebem dem anderen, d.h. es waren zwei Felder, aber nur eine Genehmigung. Wenn es zum Zwecke der besseren Beobachtung nötig gewesen wäre, das erste, beschädigte Feld stehen zu lassen, so wäre es ohne weiteres möglich gewesen, ein zweites Feld anzumelden und ins Standortregister einzutragen. Dieses ist nicht erfolgt, daher ist der Betrieb von zwei Feldern illegal gewesen.
  • ... zweitens spricht alles dafür, dass die Aussage des Ministeriums nicht stimmt. Alle übereinstimmenden ZeugInnenaussagen aus der Nachbarschaft bestätigen, dass das Feld am Abend des 19.6. und am dann folgenden Wochenende noch unberührt war. Hingegen beobachteten NachbarInnen am Dienstag, den 23.6. Traktoren, die mit Spritzbesteck auf das Feld fuhren. Danach war auch die Umzäunung des Feldes verschwunden. Es wurde in Beweisfoto nach diesem Einsatz geschossen, bei dem das beginnende Absterben der Gerstenpflanzen dokumentiert ist.

Die Tatsache, dass Versuchsdurchführende, Ministerium, Überwachungs- und Genehmigungsbehörde zum Schutze der GentechnikbetreiberInnen lügen, zeigt einerseits die dichten Seilschaften der Gentechnik, andererseits fehlen damit aber die Zuverlässigkeit der Versuchsdurchführenden und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Überwachung. Damit fehlen die Zulassungsvoraussetzungen auch für weitere von diesen Personen und Stellen betriebenen Versuche.

27. Juni: Antrag auf Abbruch aller Versuche unter Beteiligung von biovativ und deren Personal
Am 27. Juni ging bei Genehmigungsbehörde BVL und Überwachungsbehörde LALLF ein Schreiben ein, in dem die fortgesetzten Verfehlungen und der Vertuschungsversuch dargestellt wurden. Mangels Zuverlässigkeit müssen deshalb entsprechend dem Gentechnikgesetz alle Versuche an den Standorten Thulendorf und Ausleben sofort abgebrochen werden. Aus dem Schreiben:

Bei stichprobenhaften Überprüfungen konnte festgestellt werden:
  • Verstoß gegen die Sicherheitsauflage Mäuseschutz. Statt eines mäusesicheren Schutzes ist nur ein durchlässiger und überkletterbarer Billigdrahtzaun um die Getreideflächen aufgestellt worden.
  • Fehlende Beteiligung möglicher Betroffener. So wurden die Eigentümer eines Gerstenfeldes in unmittelbarer Nachbarschaft des Gengerstenversuches der Universität Gießen in Thulendorf weder von der bevorstehenden Aussaat noch von der Anlage eines zweiten (illegalen) Feldes informiert, obwohl die zugelassene Gesamtversuchsfläche bis direkt an das Grundstück mit dem Gerstenfeld heran reicht.
  • Am 24.5. wurde ein ungenehmigtes Feld mit gentechnisch veränderter Gerste auf der Versuchsfläche in Thulendorf angelegt.

Diese Vorgänge sind aus zwei Gründen mehr als bloße Aneinanderreihungen von Einzel-Schlampereien, die allerdings bei Freisetzungen mit gentechnisch veränderten Organismen bereits ausgeschlossen sein müssen. Zum einen stellen sie zumindest bezogen auf den Versuch mit Gengerste eine Wiederholung von Schlampereien aus den Jahren 2006 und 2007 dar, wo ebenfalls ein Mäuseschutz trotz entsprechender Auflage nicht angebracht wurde und in beiden Jahren nach der Ernte unkontrolliert Gerstendurchwuchs zu finden war, dessen Wachstum der Versuchsleitung wegen Verstößen gegen die Kontrollpflicht nicht eigenständig auffiel. Insofern wäre zu erwarten gewesen, dass eine gewisse Sensibilität bestehen würde. Dass nun genau der gleiche Punkt (Mäuseschutz) wieder missachtet wird, wirft den Zweifel an der Zuverlässigkeit der VersuchsbetreiberInnen auf.
Zum zweiten muss die Straftat einer ungenehmigten Anlage eines zweiten Gengerstenfeldes besonders schwer wiegen, weil die Geschäftsführerin der mit der Versuchsdurchführung beauftragten Firma biovativ in einer ersten Reaktion auf die Strafanzeige versuchte, die Tat zu vertuschen. So wurde eines der beiden Gerstenfelder hektisch totgespritzt und gegenüber der Presse behauptet, dieses sei schon früher geschehen. Offenbar war sich die Geschäftsführerin im Klaren, dass das Handeln gegen geltendes Recht verstieß und bemühte sich darum, die Fakten zu manipulieren.

Erwartungsgemäß wurde der Antrag pauschal abgelehnt. Das BVL stellte sich uneingeschränkt hinter die Versuchsdurchführenden. Das illegale Feld sei mit dem BVL abgesprochen (was es ja alles noch schlimmer macht - aber nicht aus dem Blickwinkel des BVL) - und die Sache mit dem Mäuseschutz sieht das BVL genauso wie schon die Uni Gießen: Er sei zwar nicht da, aber das sei dann irgendwie trotzdem gut (Ausschnitte aus dem Schreiben unten bei den Themenpunkten Mäuseschutz und Rettung durch Behörden)

Inspektion und Dokumentation der Lage vor Ort am 1. Juli 2009
Am 1. Juli luden KritikerInnen zu einer Inspektion und informierten über weitere Verstöße gegen Sicherheitsauflagen (Bericht in Ostseezeitung am 2.7.2009). Mit Fotos wurde die Lage vor Ort dokumentiert. Mit dabei waren NDR und dpa. Die Wachschützer wollten das Fotografieren der illegalen Felder verhindern und griffen den dpa-Fotografen an. Die Inspektionsgruppe stand auf dem öffentlichen Weg außerhalb des Geländes! Ausgewählte Fotos und Ausschnitte:


Oben: Gerstengarten, neben dem das umstrittene Gerstenfeld angelegt wurde - die Gerste blüht.
Unten: Protestschild am Versuchsgelände - links das zweite Gerstenfeld, rechts der Weizen.



Die beiden Gerstenflächen am 1. Juli 2009: Das erste ist nun untergepflügt (vorne), das zweite wächst kräftig.
Unten (9. Juni und 1. Juli): Sogenannter Mäuseschutz am Weizenfeld - zu große Maschen und ohne Probleme unterwühl- und überkletterbar.






Absurder Kommentar aus einem Schreiben des BLV vom 6.7.2009. Auch hier die Logik: Mäuseschutz existiert nicht, daher alles okay.


Feldbefreiung und seltsame Nachrichten
Zufall oder nicht - in der Nacht nach der Inspektion wurden offenbar mehrere der Versuchsfelder beschädigt oder ganz zerstört. Die Medienberichte aber wurden durch eine ganz andere Nachricht geprägt: Ein Wachmann sei dabei niedergeschlagen und verletzt worden. Sofort hagelte es Distanzierungen - ob von der Linken (die bislang eher durch peinliches Schweigen zu den Skandalen in Mecklenburg-Vorpommern auffiel) oder aus CDU und SPD. Doch worauf deren Annahme eines verletzten Wachmannes eigentlich basierte, ist bislang völlig unklar. Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass gezielte Falschmeldungen der Gentechniklobby die Skandale der eigenen sogenannten "Forschung" vertuschen soll.

  • Im Nordmagazin (NDR-Fernsehen) wird am 2. Juli 2009 eine Kurzmitteilung verlesen, nachdem nach Aussagen der Polizei ein Wachmann leicht verletzt wurde und die fünf Täter anschließend ein Genfeld mit einer unbekannten Flüssigkeit überschüttet hätten (eine bereits in sich recht krude Story)
  • Erste Meldungen über zerstörte Flächen und am Kopf verletzten Wachmann in Printmedien bzw. deren Internetseiten stellen das Geschehen bereits abweichend vom NDR dar - nämlich dass der Wachmann am 2.7.2009: Ostseezeitung ++ ddp ++ ddp nochmal und nochmal (Zitat: "schlugen sie ihn mit Fäusten und verletzten ihn leicht") ++ Bericht auf "Gesundheitliche Aufklärung"

CDU-Distanzierung lag schnell vor - lustigerweise mit Argumenten wie Rechtswidrigkeit und Eigentumsschutz
Die CDU-Landtagsfraktion hat als Reaktion auf den Angriff die Gentechnik-Gegner aufgefordert, sich von Gewalt zu distanzieren. „Wo Recht und Gesetz gebrochen, fremdes Eigentum geschädigt und Menschen verletzt werden, sind die Freiheitsrechte des Grundgesetzes klar überschritten“, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Beate Schlupp.
Dann kam SPD-Minister Backhaus (Auszug)
"Derartige Übergriffe auf die Gesundheit und das Leben der am Versuchsstandort Beschäftigten sowie die schweren Verwüstungen fremden Eigentums sind strafbar und nicht hinnehmbar. Ich verurteile diese brutale Tat der Gentechnikgegner auf das Schärfste", so der Minister.
"Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Sicherheitsforschung im Bereich der Grünen Gentechnik. Dazu sind Forschungsversuche unbedingt erforderlich." Weiter sagte der Minister, dass "die Wirkung solcher Aktionen weit über den einzelnen Versuch hinaus reicht. Sie verändern das gesellschaftliche Klima, in dem Sicherheitsforschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen stattfindet, und machen den von mir gepflegten sachlichen Umgang mit der Technologie fast unmöglich. Ich halte die Vorfälle für eine erschreckende und nicht akzeptable Entwicklung. Ich möchte an dieser Stelle meine Anerkennung und meinen Dank an alle aussprechen, die sich trotz auch persönlicher Angriffe weiterhin der Technologießentwicklung verpflichtet fühlen.

Backhaus legte in einer Telefonfragestunde der Rostocker Zeitung Blitz gleich nach:
Wir haben in der vergangenen Nacht gesehen, was mit Unvernunft hier angerichtet wird. Da hat eine maskierte Person den Gentechnikversuch in Groß Lüsewitz zerstört. Der dort beschäftige Wachmann wurde von vier Leuten zusammengeschlagen. Wer so handelt, ist weder verantwortungsvoll noch zukunftsorientiert.
Linke-Fraktionschef Tack
legte nach - eine Partei, die bislang vor allem durch Weggucken bei der Gentechnik geglänzt hat:
Eine kritische Begleitung dürfe jedoch noch lange kein Grund für die Zerstörung von Versuchsfeldern und Übergriffe auf Wachpersonal sein. „Ich verurteile die Ereignisse auf den Versuchsfeldern bei Groß Lüsewitz aufs Schärfste“, sagte Tack. Diese kriminelle und militante Gegnerschaft diskreditiere alle Gentechnikgegner, die sich sachlich mit den Anwendern und Befürwortern dieser Technologie auseinandersetzen wollen. „Zugleich wird die notwendige Grundlagenforschung erschwert, die die Chancen und Risiken der Grünen Gentechnik für Mensch und Natur zu untersuchen hat“, so Tack.

Die Gentechnikseilschaften stimmen in das Konzert ein - eine Quelle für den Angriff auf den Wachmann nennt niemand
Aus der Presseerklärung des Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) am 3.7.2009

Die gewaltsamen Übergriffe von Gentechnikgegnern auf einen Wachmann in Mecklenburg-Vorpommern werden vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) aufs Schärfste verurteilt. An dem Exzellenzstandort moderner Züchtungsmethoden in Groß Lüsewitz werden seit Jahren im Rahmen der Biosicherheitsforschung Versuche mit gen-technisch veränderten (gv)Pflanzen durchgeführt.
„Es ist höchste Zeit, die Motive der Täter von Politik und Gesellschaft zu hinterfragen und endlich konsequent durchzugreifen“, sagt Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des BDP. „Nur zu deutlich geben die Innovationsgegner zu erkennen, dass es ihnen ganz und gar nicht um einen sachlichen Dialog geht, sondern vielmehr um die gewaltsame Verhinderung von technischem Fortschritt in der Pflanzenzüchtung.“ Seit Jahren zerstört eine kriminelle Gruppe von Gentechnikgegnern regelmäßig und mutwillig Flächen, auf denen zugelassene Pflanzen angebaut oder gv-Pflanzen auf ihre Umweltauswirkungen untersucht werden – oftmals ohne rechtliche Konsequenzen. Opfer krimineller Übergriffe sind dabei immer häufiger Einzelper-sonen wie Landwirte, Pflanzenzüchter und Wissenschaftler. „Bei Androhung und Ausübung von Gewalt hört der legale Protest auf. Das Vorgehen ist feige, dumm und kriminell,“ so Dr. Schmitz abschließend.

Abb. rechts: Nochmal dann am 3.7.2009 ein zusammenfassender Artikel in der Ostseezeitung - mit einer ganz neuen Version der Verletzung des Wachmanns. Nun ist sein Finger verletzt ... außerdem hat er offensichtlich selbst angegriffen.

Leserbrief dazu des zitierten Jörg Bergstedt (abgeschickt am 3.7.2009):
Falsch zitiert
Im benannten Artikel bin ich falsch zitiert worden. Meine Aussage, dass ein Angriff auf einen Wachschützer die Falschen trifft, war verbunden mit deutlich geäußerten Zweifeln, ob die Abläufe tatsächlich auch so gewesen sind. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Gentechnik-Mafia dann, wenn sie in Not ist, mit frei erfundenen Horrorgeschichten von ihren eigenen Skandalen und Rechtsverstößen ablenken will. Das habe ich in der Vergangenheit mehrfach selbst überprüft. So erfand die Uni Gießen 2008 während der Besetzung des Gerstenversuchsfeldes in Gießen eine herzzerreißende Story über von den BesetzerInnen getötete Bienenvölker. Daher hatte ich mich vorsichtig geäußert: Sollte es also zu Attacken auf einen Wachmann gekommen sein, so halte ich das für falsch. Aber die Naivität, mit der hier unüberprüfte Behauptungen wiedergegeben werden und sich reflexartig PolitikerInnen entrüstet zeigen, die bei den Straftaten der Gentechnik-Mafia weggucken, finde ich beunruhigend. Dass zudem in den ersten Medienmeldungen über den Angriff auf den Wachmann Zeitpunkt der vermeintlichen Attacke und Art der Verletzung ständig wechselten, steigert meinen Glauben in die Richtigkeit der Story nicht. Zu Beginn las sich alles wie ein Angriff auf den Wachschützer, nun ist die Version immerhin schon so verändert, dass wohl der Wachschützer angegriffen hat und die von ihm attackierte Person sich befreien wollte. Wenn es denn so war: Warum und wie greift ein privater Sicherheitsbediensteter mehrere andere Personen an (in den Medien war von fünf FeldbefreierInnen die Rede)? Hat hier ein Wachmann Angst um seinen Job, weil er das Feld nicht bewacht oder dienstvorschriftswidrig selbst Gewalt angewendet hat? Oder haben Gentechnik-MacherInnen, die wegen des illegal angelegten Gerstenfeldes unter Druck stehen, einen Propaganda-Coup landen wollen und eine komplette Story erfunden?

Recherche: Alle benannten Politiker und Behörden wurden gefragt, woraus sich ihre Informationen über die Abläufe stützen. Die Antworten ...
  • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (Pressestelle von Minister Backhaus):
    "Unser Informationen, die der Pressemitteilung zu grunde lagen, haben wir aus dem Lagebericht der Polizei entnommen. Das ist eine seriöse und offizielle Quelle. Wir haben uns also nicht, wie Sie vermuteten auf Augenzeugenberichten bzw. Erzählungen von Betroffenen bezogen. Den Lagebericht kann ich Ihnen aber nicht mailen, da dieser nur für den internen Gebrauch bestimmt ist."
  • TransGen mündlich: Stützte sich auf "übereinstimmende Presseberichte"
  • Keine Antwort bislang von: Linke (F. Tack), BDP, CDU, FDP

Retter der Straftäter und Vertuscher: Die Behörden
Alles in Ordnung - so verkündeten es die Überwachungsbehörde LALLF und die Genehmigungsbehörde BVL sofort über die Presse. Sie brauchten das nicht prüfen, es war und ist ihr Auftrag, die anderen aus den Gentechnikseilschaften zu schützen. Zunächst traten aber erhebliche Unterschiede in den Notlügen auf, die dann ab Anfang Juli korrigiert waren.



Aus einem Schreiben des BVL vom 6.7.2009 mit der nun gültigen, abgestimmten Einheitsmeinung der die GentechnikanwenderInnen deckenden Behörden.


Die entscheidenden Fragen sind aber gar nicht beantwortet. Dass die zweite Fläche auf dem gleichen Flurstück errichtet wurde, hab keinerlei Bedeutung für die Frage, ob ein zweites Feld genehmigt wurde. Wer einen Bauantrag für ein Haus bekommt, kann auch nicht allein deshalb noch ein zweites Haus bauen, weil es auf dem gleichen Flurstück liegt und beim ersten Haus die Fenster kaputt gingen ...

Doch das Funktionieren der Gentechnik-Seilschaften kann die Straftaten nicht aus der Welt schaffen:

  1. Die Einheitlichkeit ist nicht von Beginn an so gewesen. Direkt nach den eingereichten Strafanzeigen haben sowohl die mit der Durchführung beauftragte Firma wie auch das BVL sehr unterschiedliche Aussagen über die Abläufe gemacht.
    Kerstin Schmidt, biovativ, in der Ostseezeitung vom 24.6.2009
    „Wir haben den alten Versuch ordnungsgemäß beendet und einen neuen in Abstimmung mit den Behörden angelegt“, erklärte Kerstin Schmidt.
    Ähnlich suggeriert auch die Aussage der BVL, dass die erste Fläche frühzeitig, eher noch vor Anlage eines zweiten Feldes, totgespritzt. Gleiche Quelle:
    Bei der Behörde sei eine Änderungsmitteilung eingetragen worden, dass auf dem für die erste Aussaat vorgesehenen Flurstück eine erneute Aussaat erfolgte, teilte das Amt am Mittwoch auf Anfrage in Berlin mit. Die erste, offenbar zerstörte Aussaat sei durch ein Herbizid beseitigt worden, hieß es weiter.
  2. Nach wie vor weichen die Daten in den verschiedenen Behördenschreiben voneinander und von ZeugInnenaussagen ab. So behauptet die Überwachungsbehörde eine Aussaat des zweiten Feldes am 24.5.2009, die Genehmigungsbehörde am 25.5.2009. Hinsichtlich des Datum des Totspritzens des ersten Gerstenfeldes gibt es Abweichungen zwischen den Angaben der Behörden (19.6.2009) und Beobachtungen der AnwohnerInnen.
  3. Der Gegenstand der Strafanzeige war und ist die nicht genehmigte Anlage eines zweiten Gengerstenfeldes. Es ist in allen Verlautbarungen und Stellungnahmen unstrittig, dass über einen Zeitraum von mehreren Wochen (die genau Zeitlänge ist umstritten, mindestens aber sind es 3,5 Wochen) zwei Felder existierten. Genehmigt, angemeldet und im Standortregister eingetragen ist aber nur eine Fläche von 9,6qm.
    Das BVL wird in der Ostseezeitung vom 24.6.2009 selbst wiedergegeben mit: "Die Justiz müsse die Frage beantworten, ob der Vorgang legal oder illegal war, weil eventuell zwei Versuchsfelder gleichzeitig bestanden, obwohl nur eines genehmigt war."
    Die Ausflüchte des BVL, auch das zweite Feld sei auf der insgesamt größeren Fläche angelegt worden, auf der die 9,6qm angemeldet worden waren, hilft da nicht, sondern ist sichtbar eine Notausrede. Denn dass das zweite Feld auf den Flurstücken der Anmeldung angelegt wurde, ist niemals bestritten worden. Es gab aber keine Genehmigung für zwei Felder auf dieser Gesamtfläche, sondern nur für eines. Daher ist eines der Felder illegal angelegt worden.
  4. Da das zweite Gerstenfeld angelegt wurde, während das erste bestand, ist es ein zweites - also nicht das angemeldete. Daher ist es auch, weil es ein anderes Feld ist, auch heute noch illegal, da es nicht das angemeldete und genehmigte sein kann, da letzteres ja zeitgleich auch existierte. Es ist daher formal so, dass die Straftat weiter fortgeführt wird.

Dabei wäre der legale Weg zu einem zweiten Versuchsfeld gar nicht so aufwändig gewesen, wie bei Palme (2009), "Gentechnikrecht" zu lesen ist:

5.2 Nachmeldung von Standorten
5.2.1 Vereinfachtes Verfahren

Neben dem dargestellten Standardverfahren gibt es auch die Möglichkeit der Genehnli gung von Freisetzungen im vereinfachten Verfahren. Dabei wird ein mehrjähriges For schungs- und Entwicklungsprogramm über Freilandversuche an mehreren Orten und einer von vornherein festgelegten Reihe von Gen-Konstrukten in einer einzigen Zulassung genehmigt. Einer Genehmigung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 GenTG bedarf dann nur der erste Freisetzungsversuch des Forschungsprogranuns (Grundgenehmigung). Weitere Standorte müssen lediglich 15 Tage vor Beginn des Feldversuchs angemeldet werden und können - falls die Behörde keine Einwände hat - auch ohne ausdrückliche Zustimmung begonnen werden (Voß, NuR 2001 S. 69 ff.).

Da hat es der Gesetzgeber schon so einfach gemacht - aber Kogel, Schmidt & Co. halten sich trotzdem nicht dran!

Was ist mit dem Gerstenfeld?
Nach den Presseberichten über eine Attacke auf das Feld und Aussagen von Wachleuten lag die Annahme nahe, dass das Gerstenfeld beschädigt oder zerstört sei. Im Rahmen der Klage gegen das Gerstenfeld (Antrag auf einstweilige Verfügung) wurde am 6. bis 8. Juli überprüft, ob der Klagegegenstand (Gerstenfeld) noch existiert. Die Uni Gießen hat dann ausgesagt, sie mache den Versuch weiter.

Das heißt zweierlei:
  • Offiziell ist das Feld weiter vorhanden und die Klagen müssen weitergeführt werden.
  • Zweifel bleiben, denn die Uni Gießen hat den Versuch von Anfang vor allem Prestigeprojekt betrieben. Dass sie sagt, der Versuch werde weitergeführt, bedeutet nicht, dass er noch wissenschaftlich auswertbar ist. Das ist er schon wegen dem Aussaatzeitpunkt (24.5.) nicht - und die Uni hat auch am Standort Gießen die vorgegaukelten Versuchsziele nie verfolgt.

10. Juli: Die nächste Ortsbesichtigung
Das Weizenfeld steckte weiter unter dem Vogelschutznetz, deshalb waren Fotos des Inneren nicht möglich. Laut Medienberichten ist das Weizenfeld aber vollends zerstört. Die beiden Felder mit deutlichen Schäden:


Die Gerste mit großen, abgestorbenen Teilen. Der Versuch läuft weiter, verkündete die Uni Gießen aber.


Ein Kartoffelfeld, deutlich gerupft.


9.9.2009: Das Gerstenfeld wird geerntet
Dann veröffentlicht die Uni das Ende des Versuchs. Und obwohl NachbarInnen und Wachschutz bestätigten, dass gar keine Untersuchungen am Feld vorgenommen wurden, hat Prof. Kogel wieder das Ergebnis sofort parat: Alles super und umweltfreundlich! Das wusste er bekanntlich auch schon vorher ... : Uni-Presseinfo ++ Gießener Allgemeine am 9.9.2009 (natürlich 1:1 abgeschrieben ohne jegliche Prüfung)

3.11.2009: Die Staatsanwalt tut, wofür sie da ist - Einstellung des Verfahren gegen die Gentechnik-Seilschaften
Die absurde Logik: Obwohl unstrittig ist, dass ein Feld zu viel da war, sei alles okay, weil das zweite auf dem gleichen Grundstück läge (ob das bei Hausbauten auch so wäre ... mit einer Genehmigung zwei Häuser bauen?):



Tatsächlich dürfte aber alles schlimmer sein: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nur betrieben, um unauffällig GentechnikgegnerInnen vernehmen zu können - als ZeugInnen. Denn die Einstellung offenbart: Vorgeladen wurde nur die, während die Beschuldigten unbehelligt blieben. Auch das spricht für ein gerichtetes Verfahren mit Doppelnutzen: Gentechnikseilschaften schützen, die GegnerInnen kriminalisieren!




Nicht besser: Die vorgesetzte Behörde (Generalstaatsanwalt)

Der Anzeigeerstatter legte gegen die Einstellung am 21.11.2009 Widerspruch ein. Doch die nächsthöhere Behörde machte kurzen Prozess und lehnte am 16.12.2009 ab. Die Staatsanwaltschaft hätte alles richtig gemacht. Wer die verfilzten Behörden hinter sich hat, kann auch nicht falsch machen ...



Aus der Ablehnung des Generalstaatsanwaltes vom 16.12.2009. Schlicht dreist: Im Standortregister sind genau 9,6 qm angemeldet. Doch Justiz ist da, was sie immer ist: Ausgericht auf die Interessen der Eliten. Damit aber zu sehen ist, wie platt hier gelogen wird, nochmal der Aus dem Standortregister - klar und deutlich steht da: 9,6qm!


April 2010: Überraschendes Ende - keine Aussaat 2010, aber Antworten ohne Fragen
Die eigentliche Überraschung folge aber im Frühjahr 2010. Denn eigentlich hätte hier wieder eine Aussaat erfolgen müssen. Die 301.000 € Förderungsnachschlag waren ebenso für dieses Jahr mit bestimmt wie die Genehmigung durch das BVL. Doch plötzlich verkündeten die beiden Versuchsleiter, zuerst Prof. Uwe Sonnewald aus Erlangen, dann Prof. Karl-Heinz Kogel aus Gießen, das Gesamtergebnis des Versuchs. Da landwirtschaftliche Versuche immer drei Jahre brauchen, müssen sie also 2006, 2007 und 2009 voll gezählt haben. In allen drei Jahren waren die Felder aber beschädigt worden, 2007 dabei vollständig. Da aber der Versuch ohnehin eine Fälschung war, mag das tatsächliche Geschehen auf dem Acker ohne Bedeutung gewesen sein. Das Geld für die mit Fördergeldern aufgeblasenen Gentechnikinstitute an den beiden Universitäten war trotzdem geflossen - und das war der Hauptzweck der Übung. Da fällt kaum noch ins Gewicht, dass die im Frühjahr 2010 veröffentlichen Endergebnisse weder mit den Anträgen, noch mit behaupteten oder in den Versuchsjahren geschilderten Forschungszielen Ähnlichkeiten hatten. Kogel wollte plötzlich herausgefunden haben, "dass eine gezielte gentechnische Veränderung Pflanzen weit weniger beeinflusst als klassische Züchtung oder Umwelteinflüsse." Das mag ja etwas gewesen sein, dass gerade politisch zweckmäßig erschien. Aber mit dem Versuch hatte das wenig bis gar nichts zu tun. Denn nach diesen neuesten Angaben "untersuchten sie bei den gv-Pflanzen, wie stark die gentechnische Ausstattung insgesamt zu Veränderungen der Pflanzeninhaltsstoffe und der Genaktivität führt." Ging es nicht eigentlich um den Einfluss auf Mykorrhiza-Pilze?

Im Original: Vermeintliche Ergebnisse des Gerstenversuchs
Aus "Züchtung hinterlässt stärkere Spuren als Gentechnik", auf: BMBF-Seite vom 9.4.2010
Kritiker der grünen Gentechnik sorgen sich oft um die vermeintlich tiefgreifenden Auswirkungen, die das Einschleusen fremder Gene auf die Eigenschaften von Pflanzen hat. Die konventionelle Pflanzenzüchtung gilt im Vergleich hierzu meist als unbedenklich. Eine Studie von Pflanzenforschern aus Erlangen und Gießen zur Umweltverträglichkeit von gentechnisch veränderten (gv) Gerstensorten liefert neue Belege, die mit diesen Ansichten aufräumen. Wie die Forscher im Fachjournal PNAS (6. April 2010, Bd. 107, S. 6198) berichten, waren in den konventionell gezüchteten Sorten bis zu 1.600 Gene unterschiedlich aktiv, in den gv-Sorten waren es deutlich weniger. Das Fazit der Forscher: Die Züchtung ist der folgenreichere Eingriff. ...
Wie die Forscher im Fachjournal PNAS (6. April 2010, Bd. 107, S. 6198) berichten, untersuchten sie bei den gv-Pflanzen, wie stark die gentechnische Ausstattung insgesamt zu Veränderungen der Pflanzeninhaltsstoffe und der Genaktivität führt. Dieselben Messungen führten die Pflanzenbiologen auch bei zwei konventionell gezüchteten Gerstensorten durch, die die Namen „Golden Promise“ und „Baronesse“ tragen. Ergebnis: In den gv-Pflanzen fanden die Forscher im Vergleich zu nicht veränderten Pflanzen nur sehr wenige Gene mit veränderter Aktivität. In den mit Chitinase-Gen aufgerüsteten Pflanzen zeigten sich keine signifikanten Unterschiede in der Genaktivität, bei den Pflanzen mit dem Glucanase-Gen zeigten 22 Gene ein verändertes An- und Abschaltmuster im Vergleich zu den nicht modifizierten Gerstenpflanzen. Die gemessenen Unterschiede waren also recht gering.

Aus "Pilzresistente Gerste - Keine Auswirkungen auf nützliche Pilze" auf der BioSicherheits-Internetseite
Die Ergebnisse machen deutlich, dass klassische Züchtung und Umwelteinflüsse wie Pilzbefall (z.B. Mykorrhizierung) Kulturpflanzen in erheblich stärkerem Umfang verändern als das gezielte gentechnische Hinzufügen eines einzelnen Gens.


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