Keine A49

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... 2. INSTANZ, 3. VERSUCH (2007)

Antrag zur Wiederzulassung der soeben aus dem Gerichtssaal entfernten Person


1. Berufungsverhandlung, die Dritte - Vorabinfos
2. Der Weg zur dritten Berufung
3. Das Prozess-Programm
4. Vorgeplänkel
5. Der bisherige Werdegang des Prozesses
6. Wichtige Informationen zu Polizei und Justiz in Gießen
7. Weitere Informationen zu den Hintergründen
8. Antrag auf Erklärung der anwesenden Angehörigen der Strafkammer
9. Antrag auf Aussetzung oder zumindest Unterbrechung des Verfahrens ...
10. Antrag auf erneute Beweisaufnahme
11. Antrag zur Wiederzulassung der soeben aus dem Gerichtssaal entfernten Person
12. Antrag zur Aufhebung des Anwesenheits- und Hausverbotes

Ich beantrage, dass die Person wieder zugelassen wird. Sie hat mit ihrem Verhalten in keiner Weise den Verlauf der Sitzung gestört. Als Grund ist daher eine geradezu narzißstische Neigung von Ihnen als Vors. Richter anzunehmen, keine Handlungen zuzulassen, die Sie aus Ihrer Sicht als mangelnde Unterwürfigkeit unter Gerichtsektikette und Hausrecht bewerten. Der Begriff der "Ungebühr" ist eine rein auf Willkür der machtinnehabenden Person fußende Logik. In gottähnlicher Allmacht werden nciht einmal Hausordnungen geschaffen, sondern den TrägerInnen von Roben und hier besonders den RichterInnen Definitionshoheiten über menschliches Miteinander gegeben.

P.S. Bitte ankreuzen:

o unzulässig
o gehört nicht zu Ihrer Befugnis
o hat nichts mit dem Verfahren zu tun
o die Frage der Öffentlichkeit ist allein sitzungspolizeilich zu sehen. Die StPO ist insoweit in Gießener Gerichten ungültig.

Das Gericht beschloss, dass der Antrag unzulässig sei.

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