Keine A49

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Haftung


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Wegen der Gefährlichkeit der Gentechnik ist die zivilrechtliche Haftung als Gefährdungshaftung ausgestaltet (§ 32). Ein Verschulden ist somit nicht notwendig. Die Haftung selbst ist auf 85 Millionen Euro (§ 33) begrenzt. Eine Beweiserleichterung gilt für die Verursachung durch widerlegbare Vermutung, dass die Kausalität durch die gentechnisch veränderten Organismen gegeben ist (§ 34). (Quelle Wikipedia)

Was bedeutet das für LandwirtInnen?
Beim Anbau von gv-Pflanzen in Deutschland gelten weitreichende Haftungsbestimmungen. Landwirte haften für wirtschaftliche Schäden, die durch Auskreuzungen etwa von gv-Mais entstehen - auch dann, wenn sie alle Vorschriften und Regeln beachtet haben und möglicherweise gar nicht der Verursacher sind. Ein Landwirt, der gv-Pflanzen anbaut, haftet...
  • für wirtschaftliche Schäden, die seinem Nachbarn durch GVO-Einträge entstehen, etwa geringere Verkaufserlöse;
  • verschuldensunabhängig, also auch dann, wenn er alle Vorschriften eingehalten hat;
  • gesamtschuldnerisch, d.h. für GVO-bedingte Schäden, für die kein Einzelverursacher in Frage kommt. (Quelle: TransGen)

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Der Deutsche Bauernverband empfiehlt LandwirtInnen aufgrund der schwierigen Haftungslage, auf gv-Pflanzen zu verzichten.

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