Keine A49

Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997: SCHWERPUNKT WINDENERGIE - VON DER IDEE BIS ZUR ANLAGE

Anlagenbau


1. Der Überblick: Errichtung einer Windkraftanlage
2. Grundstücksgröße
3. Besitzverhältnisse
4. Windverhältnisse
5. Baugrund
6. Energieversorgungsunternehmen
7. Genehmigungsverfahren
8. Finanzierung
9. Gesellschaftsform
10. Anlagenbau

Ist das Genehmigungsverfahren durch die Bauvoranfrage geklärt und auch die Finanzierungsmöglichkeit gegeben, kann der Bauantrag gestellt werden. Ist dieser positiv beschieden, kann mit dem Bau begonnen werden. Bei Beanspruchung von öffentlichen Mitteln ist zu beachten, daß die meisten nur bewilligt werden können, wenn vor Antragstellung nicht mit dem Bau (auch keine Vertragsunterzeichnungen) begonnen wurde. Zur Sicherung der Finanzierung sollte im eigenen Interesse bis zur Bewilligung der Mittel gewartet werden. Aber dann können die Aufträge vergeben werden:
  • Vertrag mit dem EVU für den Netzanschluß- Auftrag für das Fundament
  • Auftrag für Erdarbeiten (Zuwegung, Kabelkanäle etc.)
  • Vertrag mit dem Windkraftanlagen-Hersteller

Nachdem die Windkraftanlage aufgebaut ist, wird vom Hersteller die sogenannte Endabnahme durchgeführt, die Anlage in Betrieb genommen und dem Betreiber oder der Betreibergemeinschaft übergeben und von da an heißt es:

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