Keine A49

ABC DER SELBSTERMÄCHTIGUNG GEGEN REPRESSION

Widerspruch, Beschwerde & Co.


1. Schütze Dich selbst!
2. Akteneinsicht
3. Widerspruch, Beschwerde & Co.
4. Repression vermeiden: Von Spurenvermeidung bis zur Aussageverweigerung
5. Patient*innenverfügung
6. Selbstverteidigung vor Gericht
7. Das i-Tüpfelchen: Gegenseitige Hilfe

Rechtliche Regelungen
Je nach Anlass sind die Regelungen unterschiedlich und in verschiedenen Gesetzen geregelt. Auch die Begriffe variieren - mal heißt es Einspruch, mal Widerspruch, mal Beschwerde oder noch etwas anderes. Solange das Verfahren klar benannt, das Ansinnen erkennbar ist, etwaige Fristen eingehalten sind und - zumindest ungefähr - die richtige Stelle angeschrieben wird, muss diese ein Schreiben aber als das werten, was es hätte sein sollen. Ein falsches Wort zu verwenden, ist also noch kein Beinbruch.
Sich besser zu informieren, hilft. Im Notfall kann aber ein formloser Protest gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung auch reichen. In Zivilverfahren vor Gericht oder in der Revision eines Strafverfahrens sind die Formvorschriften allerdings sehr hoch. Sonst ist das Einhalten einer Frist wichtiger als das Einhalten einer bestimmten Form.

So geht's!
  • Das Widerspruchsverfahren dient der nochmaligen Überprüfung einer behördlichen Entscheidung durch eine Stelle der Verwaltung. Es ist statthaft, wenn der Bürger sich gegen einen Verwaltungsakt oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes wehren will. Das Widerspruchsverfahren (so bezeichnet aus behördlicher Sicht) ist aus prozessualer Sicht ein Vorverfahren (so bezeichnet aus gerichtlicher Sicht) für Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage und damit eine Zulässigkeitsvoraussetzung für diese Klagen (aus der Seite zu Widerspruchsverfahren bei Wikipedia). Es gibt sehr viele unterschiedliche Momente, wo solche Verfahren möglich sind. Genaueres findet sich auf unseren Extraseiten zu formalen Protestschreiben.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde: Mensch kann sich jederzeit bei Vorgesetzten oder aufsichtsführenden Stellen über staatlich Bedienstete beschweren. Das Schwert ist allerdings recht stumpf. In der Regel bestätigen sich die Seilschaften gegenseitig. Eine laufende oder ständige Dienstaufsichtsbeschwerden können in der Gesamtheit vielleicht die Karrierechance einer Einzelperson verringern. Dem steht aber das Problem gegenüber, eine eigene Sicht der Dinge gegenüber staatlichen Stellen beschreiben zu müssen. Als Teil einer öffentlichen Kampagne mag das vielleicht mal nützlich sein, sonst dient es eher der Beschäftigung beider Seiten. Richter*innen unterliegen bei ihrer Arbeit im jeweiligen Verfahren keiner Dienstaufsicht.
  • Anzeigen gegen die Obrigkeit (Extraseiten): Anzeigen gegen PolizistInnen, Ordnungsbehörden usw. zu machen, ist meist erfolglos, weil Staatsanwaltschaften und Gerichte ihre Kumpels nicht verurteilen, ja in der Regel nicht einmal ermitteln und anklagen wollen. Dennoch kann es Sinn machen, z.B. kann nach Ablehnung zum Zwecke des Widerspruchs Akteneinsicht beantragt werden (in diesem Fall nur über eineN AnwältIn, aber immerhin). Das bringt dann oft immerhin mehr Wissen über die Hintergründe bei den Repressionsorganen.
  • Fortsetzungsfeststellungsklage: Wer von einer Massnahme betroffen war und nachträglich feststellen will, dass die illegal waren (z.B. Platzverweis, Gewahrsam oder Beschlagnahme), kann eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Die sehen das natürlich nicht gerne wegen Arbeitsstress und außerdem richtet sich eine F.-Klage immer gegen ihre Kumpels von anderen Repressionsbehörden, aber es geht.
  • Extraseiten für Berufung und Revision (Instanzen in Strafverfahren)

Probleme
Jede Beschwerde u.ä. ist eine Einlassung zur Sache
Der Preis eines jeden Protestbriefes ist, dass mensch die eigene Sicht der Dinge zumindest teilweise darlegen muss. Die Sache landet in der Akte und birgt daher immer die Gefahr, dass irgendwann gegen dich oder andere verwendet wird. Daher also gut überlegen, ob sich ein Protest lohnt.

Nicht von wichtiger Handlungsfeldern ablenken lassen
Formale Proteste aller Art sind immer ein Appell an die Mächtigen und daher nicht besonders erfolgversprechend. Kontraproduktiv wäre es, wenn solche Briefeschreiberei von anderen Sachen abhält. Ist sie hingegen Teil einer öffentlich, kreativ und druckvoll geführten Kampagne, so könnte das auch mal sinnvoll sein.

Übersicht ++ Bestellseite von Büchern und DVDs ++ Filme zum Thema

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 18.119.120.59
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam