Laienverteidigung

ÜBERWACHUNGSWAHN PER DNA

Tipps


1. Erfolgreich ausgehöhlter Datenschutz
2. DNA-Analyse auf dem Vormarsch
3. Tipps
4. Zweifel
5. Ein konkreter Fall: DNA-Analyse bei Politaktivisten
6. DNA von AbschiebegegnerInnen verlangt
7. Links

Was tun bei der Aufforderung zur Abgabe einer Speichelprobe?

Im Folgenden Informationen aus der Broschüre "Um Haaresbreite" der Roten Hilfe e.V., einer So lidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten vom Gericht ei ne Aufforderung zur Abgabe einer Speichelpro be für eine DNA-Analyse und gehen nicht hin. Eines Morgens steht die Polizei vor der Haustür und will Sie zur Abnahme einer Speichelprobe mitnehmen. Die molekulargenetische Untersuchung ist als Be weismittel im Strafprozess zulässig. Seit 1998 ("DNA-Identitätsfeststellungsgesetz") darf der Staat die so erhobenen "genetischen Fingerab drücke" auch suchbar in der BKA-Datei oder LKA Dateien speichern. Zur Speicherung der Daten in der Analysedatei DAD des Bundeskriminalamtes oder in einer Datei des jeweiligen Landeskriminalamtes ist keine Ver urteilung nötig. Die Entnahme und Analyse von Körpermaterial zu Zwecken der DNA-Analyse ist in den Paragraphen 81 der Strafprozessordnung geregelt. Der Staat macht in der Regel großes Aufheben um den "Richtervorbehalt", also den Umstand, dass be reits die Entnahme von Körpermaterial normalerweise durch ein Gericht angeordnet werden muss. Bei "Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung" oder sowieso "Gefahr im Verzug" reicht aber gegenüber Beschuldigten auch der Wunsch "der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen" (also der Polizei). Dennoch ist es zur Not mit anwaltlicher Hilfe möglich, die Maßnahme einer Speichelentnahme zu verhindern, denn im Gegensatz zu etwa Bluttests zur Bestimmung des Blutalkohols kann bei Material für DNA-Analysen eine "Verzögerung" eigentlich keine Rolle spielen. Mit etwas Glück ist es der Polizei dann zu mühsam, über die (eingestandenermaßen niedrige) Hürde des Richtervorbehalts zu springen. Leider können Gerichte auch Nichtbeschuldigte zur Speichelprobe laden, wenn die Staatsanwalt schaft geeignet konstruiert, dass das der Wahrheitsfindung dienen könne. Die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, entsprechen denen beim Zeugnisverweigerungsrecht.
Schließlich gibt es auch noch Reihenuntersuchungen. Bei diesen ist die Entnahme von Körperzellen strikt an eine schriftliche Einwilligung gekoppelt.
Es ist gar nicht so aussichtslos, eine Löschung der Datensätze nach der Entnahme von Körperzellen durch das BKA zu erreichen. So hat der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg bei der Prüfung einer Stichprobe von Datensätzen die Löschung von 42 Prozent der Datensätze verfügt, weil sie selbst nach den zunehmend verwässerten Schutzrichtlinien nicht hätten gespeichert werden dürfen,

Was tun?
Im konkreten Fall einer geplanten DNA-Entnah me gibt die Rote Hilfe unter anderem folgende Tipps:
  • Keine Aussagen, keine Unterschriften. Besonders keine Einwilligung zur freiwilligen Speichelprobe unterschreiben.
  • In jedem Fall gilt: Eine Blutentnahme muss von einem Arzt/einer Ärztin durchgeführt werden (in der Regel wird heute aber Speichel genommen, und das darf die Polizei selbst machen).
  • Explizit gegen die Speichelprobe Widerspruch einlegen und schriftlich festhalten.
  • Über ein kostenloses Auskunftsersuchen beim BKA kann herausgefunden werden, ob schon Datensätze gespeichert sind. Es ist möglich, die Löschung von Datensätzen vor Ablauf der Löschfrist zu erwirken.

Weitere Informationen: Rote Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle, Postfach 3255, 37022 Göttingen, Tel.: 0551/7708008, Fax: 0551/7708009

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