Laienverteidigung

SKANDAL-URTEIL FÖRDERT POLIZEIÜBERGRIFFE!

Der "grosse" Prozess ab dem 10.3.2005


1. Beschwerde gegen die Einstellung
2. Januar 2006: Anzeige eingestellt
3. Nächste Instanz
4. Rückblick I: Anklage und Urteile
5. Rückblick II: Polizeigewalt direkt nach Urteil
6. Presseinfo dazu
7. Bericht eines Verletzten
8. Pressemitteilung der Humanistischen Union 06/2005 am 14.04.2005
9. Der "grosse" Prozess ab dem 10.3.2005
10. Links und weitere Informationen

Das Skandalurteil vor dem Landgericht und der gewalttätige Mob aus Polizei und Justizbediensteten wirft offene Fragen nach der Sicherheit der Angeklagten und der BesucherInnen beim Prozess ab dem 10.3.2005 auf. Der Landgerichtspräsident befürwortete deutlich auf Nachfrage die Gewalteskalation der ihm unterstellten Personen. Die Person, die bereits unter vielen ZeugInnen und auch unter den Augen anderer Beamten einer liegenden Person ins Gesicht getreten hatte, wurde vom Einsatzleiter dazu beordert, weitere Personen zu attackieren und aus dem Haus zu werfen. Das zeigt eine deutlich gewaltbefürwortende Stimmung innerhalb von Polizei und Gerichtsführung. Erstmals wurde die Eingangskontrollen zudem so organisiert, dass es keine ZeugInnen für die Durchsuchungen und damit auch für die Schläge im Eingangsbereich mehr gab.

Die Gefahr in diesem Prozess ist noch bedeutend größer als beim "Fuck-the-police"-Urteil. Kommt es hier zu Verurteilungen, sind nicht nur willkürliche Festnahmen, Beschlagnahmen, Platzverweise usw. legitimiert, sondern derbe Polizeigewalt. Käme es dann zum gleichen Effekt wie nach dem "Fuck-the-police"-Urteil, nämlich dass sich die Polizei auf der sicheren Seite wähnt bei allen Handlungen, dürfte kein politischer Aktivisti mehr sicher sein in der Law-and-Order Stadt Gießen.


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