Laienverteidigung

GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Polizei ist mehr wert - Strafe höher!


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Unglaubliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin am 2.8.2006 (Az. 273 Cs 122 PLs 51/06 ( 61/06). Auszug Seite 4:



RichterInnen sind was Besseres
Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. Was Laien nichts nützen würde ("ähhh, ich wusste gar nicht, dass das verboten war") hilft denen, die sich doch eigentlich da genau auskennen sollten.

Und warum ist das so? Weil es RichterInnen sind, die diese Rechtsprechung so organisiert haben. Nämlich der Bundesgerichtshof nach 1945, um die ganzen Nazi-Richter zu schützen vor Strafverfolgung. Unter anderem sich selbst ... Das damit gegen den Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich seien, verstoßen wurde, hat niemanden gestört - für Nazi-Täter hat die BRD so einiges getan!

Richtig peinlich wurde es nach 1989. Denn um die ungeliebten DDR-Richter doch wegzukriegen, wurde plötzlich ganz anders entschieden. Ein prägnantes Fallbeispiel der Funktion von Justiz in einem Herrschaftssystem.

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