Laienverteidigung

VERFASSUNGSBESCHWERDEN

Tricksereien von oben


1. Nutzbare Paragraphen im Grundgesetz
2. Grundgesetz im Netz
3. Merkblatt über Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
4. Weitere Hinweise zu Verfassungsbeschwerden
5. Kurzanleitung: Verfassungsbeschwerde
6. Weitere Wege zum Verfassungsgericht
7. Tricksereien von oben
8. Europäische Klage vor dem EGMR
9. Hessischer Staatsgerichtshof
10. Links

Wer hätte es gedacht: Auch das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht und handelt folglich für die Obrigkeit ... und wenn die angegriffen ist, wird getrickst ohne Ende. Daher muss mensch aufpassen.

Anhörungsrügen-Trick
Eigentlich ist das Grundrecht auf rechtliches Gehör aus dem Art. 103 GG ein Grundrecht. Aber praktisch kann es alle anderen aushebeln, denn wenn eine Anhörungsrüge nach Ablauf aller Instanzen unterbleibt, ist der Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Wird sie aber gemacht, bekommt mensch oft keine Antwort vom Gericht und die Frist für Verfassungsbeschwerden läuft ab. Listig gemacht - angewendet wahrscheinlich vor allem, wenn es gegen die Obrigkeit geht. Beispiel aus dem Beschluss des zweiten Senates 2 BvR 537/06.



Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 2 BvR 575/05
Der von der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss vom 27. Januar 2005 gewandte Schriftsatz hat die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht offen gehalten. Nach Zustellung des Beschlusses vom 27. Januar 2005 reichte die Beschwerdeführerin beim Oberlandesgericht einen als "Rechtsmittel/Rechtsbehelf" gekennzeichneten Schriftsatz ein, den sie in ihrer am 15. April 2005 eingegangenen Verfassungsbeschwerdeschrift als "Gegenvorstellung" bezeichnet und mit welchem sie inhaltlich eine Anhörungsrüge erhebt. Eine solche Rüge ist nach dem Wortlaut des Gesetzes unzulässig und kann vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Anhörungsrügegesetzes nicht als für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde fristwahrend angesehen werden.





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