Laienverteidigung

OLIGARCHIE/ARISTOKRATIE: FORMALISIERTE PRIVILEGIEN IN DER GESELLSCHAFT

Eliten


1. Die Herrschafts der Wenigen
2. Beschreibungen konkreter Staatsformen
3. Eliten
4. Geschichte ist die Geschichte der Elitenkämpfe
5. Neigungen zu Monarchie oder Oligarchie

ExpertInnentum
Aus Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 83)
Der Nicht-Ökonom tut gut daran, den Streit über die ökonomische Funktion des Sozialstaates den Fachleuten zu überlassen.

Aus Zakaria, Fareed (2007): Das Ende der Freiheit?, dtv München (S. 216)
In einem Land ohne Geburtsadel bildeten die Juristen eine Amtsaristokratie, die sich trotz aller Privilegien stets ihren Gemeinsinn bewahrte. Als angesehene Bürger spendeten sie für den Bau von Krankenhäusern und Museen, riefen Bürgervereine ins Leben und mischten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung mit.

Informationsmonopole
Aus Gehrcke, Wolfgang, "Die Schere im Bundestag", in: FR, 4.2.2006 (S. 9)
Wenn "das Volk" keine oder Informationen in homöopathischen Dosen erhält, wird es von der Macht ausgeschlossen.

Pfründe und Filz
  • Wer in den Parteien nach oben will, brauchte den guten Draht zu den Führungspersonen
  • Vor Gericht gibt es einen krassen Unterschied in der Wirkung von Zeugen je nachdem, ob sie der Polizei angehören oder nicht.

Im Original: Elitebegriff und -forschung
Aus Führer, Karl Christian u.a. (2004), "Eliten im Wandel", Westf. Dampfboot in Münster (S. 29 f.)
Somit geht Schluchters Elitebegriff nicht nur von einer integrierten Elite aus, sondern auch von potenziell möglichen Gegeneliten, deren gruppenspezifisches Wertbewusstsein die durch die herrschende Elite geprägten Normen zu verändem in der Lage ist. In Abgrenzung zu den Ansätzen Hans P. Dreitzels und Urs Jaeggi konstruiert Schluchter im Weiteren zunächst eine bipolare Definition von Elite als
  • Wertelite, bestimmt durch traditional-wertrationale Selektionskriterien
  • Funktionselite, bestimmt in Form der Selbstergänzung.
Erweitert wird diese Definition um eine dritte Kategorie: die der Repräsentationselite, geprägt durch emotional-utilaristische Selektionskriterlen in Form der "Delegation". Allen drei Kategorien ist eine jeweils spezielle Form der Leistungsqualifikation gemeinsam, die sich in der Schaffung verbindlicher Welt- und Gesellschaftsbilder ("Wertelite"), objektivierbarer Funktionstüchtigkeit ("Funktionselite") bis hin zur überproportionalen und zur zweckorientlerten Anpassung reichenden Identifikation mit Normen und latenten Interessen der Basisgruppen bzw. der Wähler ("Repräsentationselite") zeigt. Mit der Ausformung der dritten Elitekategorie trägt Schluchter der zunehmenden Bedeutung parlamentarischer Wahl- und Partizipationsformen des modernen Partelenstaates Rechnung, was für die Anwendbarkeit auf den Untersuchungszeitraum Kaiserreich und Weimarer Republik überaus sinnvoll, ja geradezu notwendig ist. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Elitendefinition den jeweiligen historischen Rahmenbedingungen angepasst sein muss, schließlich hängt sie wesentlich von den Zeitumständen ab. Eine uneingeschränkte überzeitliche Definition von "Elite" wäre ein Widerspruch in sich. Die Tatsache, dass die Definition von Elite(n) abhängig von und nur in Relation zu zeitlichen Abläufen getroffen werden kann, führte und fährt zu erheblichen Kontroversen um die Begrifflichkeit und ihre Anwendbarkeit auf die historische Wirklichkeit.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die das späte 19. und das 20. Jahrhundert prägen, treten die heterogensten Institutionen und sozialen Aggregate als reale, d.h. empirisch nachweisbare, oder potenzielle Elitegruppen in Erscheinung. In konkretem Sinne werden jene Personen und Gruppen als zugehörig zur Elite verstanden, die in Wirtschaft, Politik, Kultur, Religion, Verwaltung und im Bildungsbereich eine herausragende Stellung einnahmen: Geburtseliten (z.B. der Adel), Politische Eliten (z.B. Berufspolltiker), Positionseliten Oustiz, Diplomatischer Dienst, Militär, wissenschaftliche Berater der Regierung), Wirtschaftseliten (Bankiers, Unternehmer, Syndici, Manager), Kulturelle Eliten (Hochschullehrer, Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler), Meinungsbildende Eliten (Journalisten) und religiöse Eliten. Zur notwendigen Eingrenzung der zur Elite hinzuzurechnenden Personen können darüber hinaus Indikatoren definiert werden, die diese Personen als tatsächlich zur gesellschaftlichen Elite zugehörig kennzeichnen:

  • Zur Funktionselite zählen solche Personen, die institutionell vorgegebene Kar riere- und Aufstiegsmuster und die Erfüllung systemimmanenter Leistungs- und Eignungskniterien aufweisen. Damit werden sowohl die zivilen als auch militärischen Beamtenkarrieren (so sie für den Untersuchungsgegenstand eine Rolle spielen) für die Besetzung von administrativen bzw. auch politischen Spitzen-Positionen wie die Aufstiegs- und Karrieremuster in politischen Parteien, ökonomischen Interessenvertretungen, kulturellen, sozialen oder religiösen Verbänden etc. für die Besetzung parteipolitischer und politischer Positionen, erfasst.
  • Die der Wertelite verhafteten Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie vorrangig Elitepositionen aufgrund der Zugehörigkeit zu typenprägenden, einem bestimmten Wertekodex verpflichteten Bezugsgruppen besetzen.
  • Die Angehörigen der Repräsentationselite nehmen zwar einerseits bestimmte Positionen mit eindeutigen Kompetenzbereichen vor allem in kulturellen Organisationen ein, andererseits rekrutieren sie sich aber häufig aus Personen mit individuellen Stellungen von Rang und Ansehen.
Zunehmend wird - vor allem hinsichtlich stadthistorischer Untersuchungen das Verfolgen eines nahezu ausschließlich deskriptiven Ansatzes deutlich, der auf der Basis der Auswertung senieller Massendaten und prosopografisch angelegter Quellen auf die Erfassung nahezu sämtlicher Inhaber (politischer) Machtpositionen an Hand eines Kataloges ausgewählter Untersuchungskategorien beruht." Die Übernahme einer solchen Methodik ist zumindest überdenkenswert, da die Fülle empirischer Eliteuntersuchungen mit ihren deskriptiv-sozialstatistisch abgesicherten Einzelergebnissen zu einem zunehmenden Defizit theoretischer Einordnung in gesamtgesellschaftliche Theonien des sozialen und politischen Wandels führt. Überdies verschleiert die rein deskriptive Methodik Erkenntnisziele wie etwa die Frage nach der Elite als Gesamtgruppe, der Zurechenbarkeit ihres sozialen Verhaltens, ihrer Repräsentativität und ihrer ideologischen Kohärenz. Im Rückgriff auf die durch Schluchter so definierte idealtypische Begriffstrias von Werte-, Funktions- und Repräsentationselite dagegen scheint eher ein perspektivisch innovativer Einstieg in das historische Untersuchungsfeld gegeben.

Demokratie? Nur wenn's der Macht nützt! Kapitalismus und Demokratie als Symbiose
Da laufen sie alle auf der Straße rum und behaupten, die "Demokratie" verteidigen zu wollen. Schon was sie mit dem Wort eigentlich meinen, ist unklar: Die Regierung? Das aktuelle (kapitalistische) Gesellschaftssystem? Den aktuellen, rassistischen und sexistischen Normalzustand? Mehrheitlich laufen da Mitglieder und Wähler*innen von Parteien mit, die gerade schnellere Abschiebungen und geschlossenere Grenzen umsetzen (SPD, Grüne, FDP) - oder das noch zu lasch finden (CDU, CSU, "freie" Wähler).
Bei genauerem Hinsehen ist ihnen aber sogar das Wählen, die einzige Mitbestimmungsmöglichkeit in der Demokratie, noch suspekt, schließlich haben sie ja gerade Angst davor, dass Rechtsradikale gewählt werden. Und ohnehin zeigt sich schnell, dass die Bürger*innenmeinung wenig zählt, wenn sie kapitalistischen Interessen widerspricht - so wie beim Nein der Menschen in Grünheide zur Tesla-Fabrikerweiterung. ++ demokratie.siehe.website

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