Laienverteidigung

WAS IST RECHT?

Herkunft des Rechts


1. Behauptungen über das Recht
2. Recht ist das Höchste
3. Recht ist Herrschaft: Wer die Macht hat, schafft das Recht!
4. Herkunft des Rechts
5. Mythos der Freiheitsgarantie und Menschenrechte
6. Recht ist strukturkonservativ
7. Kritische Zitate zum Recht
8. Linke und AnarchistInnen für Recht?
9. Links
10. Buchvorstellungen zum Themenbereich

Im Original: Recht = Menschheitsinteresse
Aus Alexis de Tocqueville, "Über die Demokratie in Amerika", zitiert in: Massing, Peter/Breit, Gotthard (2002): „Demokratie-Theorien“, Wochenschau Verlag Schwalbach, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 149)
Die Gerechtigkeit bildet also die Schranke für das Recht eines jeden Volkes.
Das Volk ist wie ein Geschworenengericht, das die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu vertreten und die Gerechtigkeit als ihr Gesetz anzuwenden hat. Soll das Gericht, das die Gesellschaft vertritt, mehr Recht besitzen als die Gesellschaft selbst, deren Gesetze es vollzieht?
Verweigere ich also einem ungerechten Gesetz den Gehorsam, so bestreite ich der Mehrheit keineswegs das Recht zu befehlen; ich berufe mich nur gegenüber der Souveränität des Volkes auf die Souveränität der Menschheit. ( ... )
Was ist denn die Mehrheit im gesamten genommen anderes als ein einzelner, dessen Meinungen und in den meisten Fällen dessen Vorteile einem anderen einzelnen entgegenstehen, den man die Minderheit nennt? Wenn nun ein Mann, der über die Allmacht verfügt sie zugegebenermaßen wider seine Feinde mißbrauchen kann, warum soll das gleiche nicht für eine Mehrheit gelten können? Haben die Menschen durch ihren Zusammenschluß ihre Wesensart geändert? Sind sie, indem sie stärker wurden, gegenüber Hindernissen auch geduldiger geworden?


Im Original: Recht zähmt die bösen Menschen
Aus Fichte, Johann Gottlieb, "Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre" (1796). PhB 256, Nachdruck 1991, zitiert in: Weber-Fas, Rudolf (2003): Staatsdenker der Moderne, UTB Mohr Siebeck in Tübingen (S. 188, mehr Auszüge ...)*
Dieser gemeinsame Wille muß mit einer Macht, und zwar mit einer Übermacht, gegen die die Macht jedes Einzelnen unendlich klein sei, versehen werden, damit er über sich selbst, und seine Erhaltung durch Zwang halten könne: die Staatsgewalt. Es liegt in ihr zweierlei: das Recht zu richten, und das Recht, die gefällten Rechtsurteile auszuführen.

Aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung)*
So empfangen heute die demokratischen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien aus der allgemeinen Erfahrung der Fehlbarkeit der menschlichen Natur ihren Sinn. Gäbe es nur weise und kluge Menschen, dann brauchte man keine besonderen Sicherungen, um die Freiheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt, zu verwirklichen. weil aber der Verführung zum Mißbrauch vor allem ausgesetzt ist, wer Macht ausübt, darum bedarf es der komplizierten demokratischen Kontrollen und Mechanismen, um die für die Ordnung des Gemeinwesens notwendige Macht zu begrenzen und zu disziplinieren und dadurch den Bestand der Freiheit auf Dauer zu sichern. ... (S. 11)
Durch die Institutionalisierung der Opposition sicherte man so die Freiheit, indem man der verführbaren Natur des Menschen, speziell des Mächtigen, eine Zuchtrute beigab, mit deren Hilfe verhindert werden sollte, daß die Freiheit in Anarchie oder Despotismus umschlüge. ... (S. 55)

Aus Becker, Thomas/Pankow, Horst, "Herrschaft des globalen Rechts", in: Bahamas 39/2002*
Der Mensch ist in der bürgerlichen Gesellschaft bekanntlich des Menschen Wolf, und es bedarf eines sozial domestizierten Menschenfressers, des staatlichen Leviathans, um das wölfische im modernen Menschen ins menschliche des gesellschaftlichen Wolfes zu transformieren, in die regelhafte Konkurrenz aller gegen alle, die es erlaubt, einzelne rechtmäßig zugrunde zu richten – ohne die Reproduktionsfähigkeit der Gemeinschaft der Konkurrierenden insgesamt zu gefährden. Der Leviathan frißt Menschen und scheidet Gesetze sowie die Mittel ihrer Durchsetzung aus. Die Lektüre der staatlichen Gesetzestexte oder/und das Einschreiten von Polizei und Justiz informiert die bürgerlichen Konkurrenzsubjekte über die jeweils aktuelle Nomenklatur unerwünschter, d. h. sanktionsfähiger Handlungen.

Im Original: Normative Umsetzung des Schrankenmodell
Aus einem Bericht des Gießener Anzeigers am 9.2.2006 zur Abschiedsvorlesung des Rechtswissensschafts-Prof. Jan Schapp (Uni Gießen)*
Die Freiheit des einzelnen hört da auf, wo sie durch die eines anderen begrenzt wird. Diese geläufige Redewendung finde eine juristische Entsprechung im so genannten Schrankenmodell der Freiheit und des Rechts. Schapp beschrieb dessen Ursprung im Werk des antiken Philosophen Plato und die Weiterentwicklungen im Christentum sowie der Aufklärung. Plato schrieb, dass Menschen Begehrungen hätten, die zum Exzess führten. Dieser könne nur durch die Vernunft verhindert, das "Immer-Mehr-Haben Wollen" eingegrenzt werden. "Bei dem von Plato gezeichneten Verhältnis von Begehrungen und sie bändigender Vernunft dürfte es sich um das Urmodell des Schrankendenkens handeln, das allen späteren Modellen zu Grunde liegt", erklärte Schapp. Die christliche Lehre habe es heilsgeschichtlich weiterentwickelt. Zur Zeit der Aufklärung philosophierten zum Beispiel Hobbes und Kant, wodurch Freiheit begrenzt werde. Sie knüpften zwar an die christliche Tradition an, doch erfolgte dabei auch eine "Zurückdrängung der Theologie".

Aus Gegenstandpunkt (1999), "Resultate Nr. 3. Der bürgerliche Staat", GegenStandpunkt Verlag
Die legitime Gewalt des Staates unterwirft die Bürger dem Gesetz. Der Staat verschafft dem Recht Geltung und zwingt sie dadurch zur wechselseitigen Anerkennung ihres freien Willens. Die Rechtspflege sorgt für den Schutz von Person und Eigentum sowie für die Souveränität des Staates. Sie erhält die Konkurrenz, indem sie die Freiheit der Privatsubjekte von der Übereinstimmung ihrer Handlungen mit dem Recht abhängig macht.


Göttliches Recht

Aus Fergusion, Marilyn (2007): Die sanfte Revolution, Kösel Verlag in München (S. 247)
Dass wir die königlichen Eigenschaften in uns und anderen fördern - das göttliche Recht jedes Menschen.

Aus Kropotkin, Peter (1985): "Gesetz und Autorität", Libertad Verlag in Berlin (S. 7 f.)
Die wirre Masse von Verhaltensmaßregeln, welche uns die Sklaverei, die Leibeigenschaft, Feudalismus und Königtum an Gesetzen hinterlassen haben und die man Gesetz nennt, ist heute an die Stelle jener steinernen Götzenbilder getreten, denen man Menschenopfer hinschlachtete und die der geknechtete Mensch aus Furcht, von den Blitzen des Himmels zerschmettert zu werden, nicht zu berühren wagte. ...
Diese Revolutionäre im Denkgebiet der Menschheit, die Anarchi
sten, analysieren den Ursprung des Gesetzes und finden da entweder die Vorstellung von einer bestimmten Gottheit; oder eine Ausgeburt der Furcht des Wilden, blöd, falsch, niederträchtig wie die Pfaffen, welche ihren Ursprung aus dem Ubernatürlichen ableiten - oder Blut, Unterwerfung durch Feuer und Schwert.

Absurde Rechtsideologie: Strafender identisch Bestraften

Aus einer Rezension "Heitere Aufklärung" eines Buches von Verfassungsrichter Winfried Hassemer, in: FR, 15.4.2009 (S. 32)
... Strafrecht in einer demokratischen Gesellschaft, in der Normsetzer und Normunterworfene miteinander identisch sind, ...


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